Neuordnung Energierecht – auf dem Weg zu einem Energiegesetzbuch (NeuER)
Die aktuelle Entwicklung des Energierechts droht die Energiewende auszubremsen. Der Paragrafendschungel wird von Novelle zu Novelle undurchsichtiger, komplexer und stellenweise widersprüchlicher. Gleichzeitig bestehen Regelungslücken in wichtigen Bereichen. Die Neuordnung des Energierechts ist das rechtswissenschaftliche Angebot der Stiftung Umweltenergierecht, die strukturellen Probleme des Energierechts zu lösen. Die Stiftung Umweltenergierecht wird die Struktur für ein transparentes, widerspruchsfreies und zukunftsoffenes Energierecht entwickeln. Ein stabiler, neu geordneter Rechtsrahmen ermöglicht Investitionen in neue Geschäftsmodelle und trägt zu mehr Rechtssicherheit bei. Die Neuordnung des Energierechts macht die Energiewende besser steuerbar und legt die Basis für eine zielführende Weiterentwicklung des Energierechts. Die Stiftung Umweltenergierecht entwickelt bis zum Herbst 2021 Vorschläge, wie das Energierecht entbürokratisiert und wieder besser steuerbar gemacht werden kann. Damit soll die Politik ermutigt werden, die Neuordnung in der nächsten Legislaturperiode anzugehen.
Laufzeit: 1. November 2019 bis 31. Oktober 2022
Projektmittel: Finanziert aus Eigenmitteln der Stiftung Umweltenergierecht aus den Erträgen des Stiftungskapitals und Spenden.
Team
Prof. Dr. Thorsten Müller
Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht
Tel.: +49 931 794077-0
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Dr. Daniela Fietze
Themenfeldleiterin Regulierungsstrategien und gute Gesetzgebung
Tel.: +49 931 794077-286
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Anna Papke
Wissenschaftliche Referentin
Tel.: +49 931 794077-0
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Dr. Hartmut Kahl
Leiter Forschungsgebiet Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft
Tel.: +49 931 794077-288
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Dr. Markus Kahles
Leiter Forschungsgebiet Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung
Tel.: +49 931 794077-0
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Fabian Pause
Leiter Forschungsgebiet Europäisches und internationales Energie- und Klimaschutzrecht
Tel.: +49 931 794077-18
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Frank Sailer
Leiter Forschungsgebiet Planungs- und Genehmigungsrecht
Tel.: +49 931 794077-11
E-Mail
Inhalt:
Ziel des Vorhabens „Neuordnung Energierecht“ (NeuER) ist, das verstreute Energierecht in einem einheitlichen Rahmen zusammenzuführen und besser aufeinander abzustimmen. So kann zum einen die Übersichtlichkeit für Rechtsanwender erheblich verbessert werden. Darüber hinaus ergibt sich hieraus aber auch die Möglichkeit, einzelne Normen und deren Regelungsinhalte besser aufeinander abzustimmen und notwendige Querbezüge herzustellen. Auch Widersprüche innerhalb des Energierechts können so aufgedeckt werden und Möglichkeiten zur Auflösung aufgezeigt werden.
Erklärvideo:
Der heutige Rechtsrahmen macht es der Politik schwer, über punktuelle Reformen hinauszukommen. Viele notwendige Weichenstellungen scheitern aufgrund der Unübersichtlichkeit des Energierechts. Die Schaffung konsistenter Strukturen im Rahmen von NeuER ermöglicht es der Politik, eine tatsächliche qualitative Verbesserung des Energierechts zu erreichen und zielgenau die Transformation des Energiesystems zu steuern.
Die Stiftung Umweltenergierecht will bis Oktober 2022 einen konsistenten Rechtsrahmen für das Energierecht schaffen. Am Anfang stehen dabei die Ziele, die mit der Neuordnung erreicht werden sollen. Diese Ziele sind auch im weiteren Vorgehen Anknüpfungspunkte für wichtige Richtungsentscheidungen, so dass sie sich als Leitschnur durch das gesamte weitere Vorgehen ziehen.
Um den Kreis des einzubeziehenden Energierechts zu bestimmen, werden alle energierechtlichen Regelungen im weiteren Sinn aus verschiedenen Einzelgesetzen zusammengestellt und ihre wichtigsten Strukturmerkmale und gegenseitigen Bezüge herausgearbeitet. Anschließend wird nach wissenschaftlichen Kriterien und unter Einbeziehung des Begleitkreises bewertet, welche Regelungsinhalte zum Energierecht im engeren Sinn zu zählen sind. Die so herausgearbeiteten Normen bilden die Grundlage der weiteren Schritte. Parallel zur Sammlung aller relevanten energierechtlichen Normen sollen auch die rechtlichen Grundlagen für eine Umstrukturierung eines ganzen Rechtsgebiets erarbeitet werden.
Nachdem die Grundlagen für die Neuordnung gelegt wurden, folgt als zentraler Schritt die Erarbeitung einer logischen und konsistenten Struktur für ein neugeordnetes Energierecht. Immer mit Blick auf die Ziele des Vorhabens wird zunächst eine grobe Struktur erarbeitet, die durch Einordnung energierechtlicher Inhalte immer feingliedriger wird. Auch hier wird ein Begleitkreis einbezogen. Am Ende steht ein detaillierter Rahmen, in dem alle Elemente des aktuellen Energierechts sinnvollangeordnet sind. Dieser Schritt wird im März 2022 abgeschlossen sein. Bereits im Herbst 2021 werden rechtzeitig zur nächsten Legislaturperiode im Rahmen einer Tagung in Berlin die Chancen und Erfolgsfaktoren eines Neuordnungsprozesses präsentiert sowie mit Wirtschaftsteilnehmern, der Politik und Wissenschaft diskutiert.
Abschließend wird das neugeordnete Energierecht daraufhin analysiert, wie einzelne Regelungsinhalte besser aufeinander abgestimmt werden können, wo sich Regelungslücken auftun und wo sich Normen sogar widersprechen. Anschließend werden Handlungsempfehlungen ausgearbeitet, wie der Gesetzgeber den Rechtsrahmen hier optimieren kann.
Die Arbeiten von NeuER finden nicht im akademischen Elfenbeinturm statt. Es gibt verschiedene anlassbezogene und institutionalisierte Formate, in denen sich Akteure aus der Energiewirtschaft, öffentlichen Verwaltung, Wissenschaft, Anwaltschaft und Justiz in das Projekt Neuordnung Energierecht einbringen können. Im Rahmen des Begleitkreises, themenbezogener Arbeitsgruppen, Interviews, Workshops oder Tagungen wird das Wissen der Praxis für die Ziele des Projektes aktiviert. Zusammen mit dem umfangreichen Wissen der Projektmitarbeiter, das sie in zahlreichen Projekten der Stiftung Umweltenergierecht zum Energierecht erworben haben, wird es so gelingen, ein richtungsweisendes Ergebnis zu erarbeiten und eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende zu schaffen.
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