Spenden
Wenn Sie die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht sofort und unmittelbar unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Spende tun:
- als Online-Spende oder über
- unser Spendenformular per Überweisung oder Bankeinzug.
Diese Mittel werden zeitnah verwendet und sind eine wichtige Unterstützung unserer Forschung.
Regelmäßig spenden
Sie können auch einen Betrag festlegen, mit dem Sie unsere Arbeit monatlich oder jährlich fördern. Mit einer regelmäßigen Spende geben Sie uns die Möglichkeit, langfristig zu planen und umfassendere Forschungsprojekte durchzuführen.
Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit
Bei einer Spende an die Stiftung Umweltenergierecht können Sie diese als Privatperson bis zu einer Höhe von max. 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam absetzen. Soweit der individuelle Höchstbetrag überschritten würde, können die Spenden in Folgejahre übertragen und dann jeweils innerhalb der Höchstgrenze geltend gemacht werden.
Wenn Unternehmen spenden, können sie vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Ihre Ansprechpartnerin

Hannah Lallathin
Referentin Fundraising
Tel.: +49 931 794077-24
E-Mail