In dem Konferenzbeitrag mit dem Titel “Panacea or overload? – an analysis of the latest legal developments in the EU network tariff regulation and its role in supporting the transformation to e-mobility” setzt sich Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht kritisch mit der zunehmenden Anzahl von verschiedenen Regulierungszielen im Bereich des EU-rechtlichen Vorgaben zur Netzentgeltgestaltung auseinander. Dies gescheit vor dem Hintergrund der jüngsten Reformen und in Hinblick auf die Bedeutung für den Transformationsprozess hin zur E-Mobilität.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung der Regulierungsziele einerseits die Gestaltungsmöglichkeiten der nationalen Regulierungsbehörden erweitern, gleichzeitig jedoch auch die Gefahr erhöhen, dass die Effektivität der Steuerungswirkungen zurückgeht. Der Konferenzbeitrag wurde in der der IET Digital Library veröffentlicht und baut auf die grundlegende Regelungssystematik auf, wie sie im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e² erarbeitet und kürzlich in der Würzburger Studie „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“ vorgestellt wurde. Der Beitrag ist im Zusammenhang mit dem am 7. und 8. Oktober 2024 in Helsinki veranstalteten E-Mobility Power System Integration Symposium entstanden, auf dem Tobias Klarmann als Referent und Dozent vertreten war.