Die anstehende Umsetzung der Wärmepläne – Herausforderungen und Lösungsansätze bei Energieinfrastruktur und Gebäudeeffizienz

Würzburg, 11. November 2025

Aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern die Wärmepläne für ihr Gemeindegebiet bis Mitte 2026 erstellt haben. Bereits jetzt stellt sich die Frage, mit welchen (ggf. bereits bestehenden) rechtlichen Instrumenten die dort festgehaltenen Darstellungen und Maßnahmen in die Realität überführt werden können. Um Vorschläge aus Sicht von Wissenschaft und Praxis zu sammeln und zu erörtern, kamen heute in Würzburg rund 60 Teilnehmende unterschiedlicher an der Wärmewende beteiligter Akteursgruppen zu einem Fokus Umweltenergierecht zusammen. In Vorträgen und anschließenden Diskussionen wurden drei zentrale Fragen behandelt: Wie kann der Ausbau der Wärmenetze beschleunigt werden? Wie gelingt die Koordination der Wärmeplanung mit der Transformation der Gasnetze? Und welchen Beitrag kann die Wärmeplanung zu Energieeinsparungen im Gebäudebestand leisten?