EU-Klimaziel 2040 – Überblick über den Vorschlag der Europäischen Kommission

Würzburg, 9. Oktober 2025

Im Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das europäische Klimaziel 2040 vorgelegt. Dr. Markus Ehrmann und Ronja Busch von der Stiftung Umweltenergierecht analysieren diesen in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Umweltrechtlichen Beiträge aus Wissenschaft und Praxis (UWP).

Der Vorschlag sieht eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes (Verordnung (EU) 2021/1119) vor, das die EU-Klimaziele rechtsverbindlich verankert. Danach soll ein verbindliches Ziel zur Minderung der Netto-Treibhausgasemissionen der EU um 90 Prozent gegenüber 1990 bis 2040 festgelegt werden. Zudem soll das europäische Energie- und Klimaschutzrecht überarbeitet werden, wobei künftig mehr „Flexibilität“ ermöglichen soll. Der Beitrag beleuchtet sowohl die Systematik des neuen Klimaziels als auch die vorgesehenen Flexibilitätsmechanismen. Außerdem zeigt er auf, welche rechtlichen Festlegungen die Kommission bereits im Klimagesetz verankern möchte und in welchen Bereichen die konkrete Ausgestaltung noch den kommenden Gesetzgebungsprozessen überlassen bleibt.

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