Wasserstofferzeugung mit Überschussstrom – Was erlaubt das Recht?

Hamburg, 25. Juni 2025

Die Nutzung von Überschussstrom zur Wasserstoffproduktion ist eine wiederkehrende Forderung der Politik. Aber welche Möglichkeiten gibt es in der Praxis? Dies wurde heute auf der von der Transferforschung der Reallabore veranstalteten Regionalkonferenz Nord diskutiert. Burkhard Hoffmann und Carl Doyé von der Stiftung Umweltenergierecht gaben für die Session einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Fokus standen die Vorgaben für den Bezug von Überschussstrom nach der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der mit diesem Strom erzeugte Wasserstoff vollständig auf die Treibhausgasminderungs-Quote für den Verkehr anrechnet werden. Eine Möglichkeit ist dabei der Strombezug im Rahmen des Instruments „Nutzen statt Abregeln“ nach § 13k EnWG. Die anschließende Diskussion machte aber deutlich, dass ungeklärte Rechtsfragen und tatsächliche Herausforderungen die praktische Anwendung dieses Instruments hemmen.