Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht heute den Umsetzungsstand der RED III in Sachen Beschleunigungsgebiete aufgezeigt. Im Kern ging es dabei um die Frage, welche Konsequenzen sich aus einer verspäteten Umsetzung der Richtlinie bei gleichzeitigem Auslaufen der Vorgaben der EU-Notfall-VO ergeben. Hier könnte es zu einer zeitlichen „Lücke“ kommen, in der die aktuellen Genehmigungserleichterungen zeitweise nicht mehr gelten.