Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (EE-RL)1 in Angriff genommen. Dazu hat die Stiftung Umweltenergierecht eine rechtliche Stellungnahme verfasst und Prof. Dr. Thorsten Müller war hierzu am 16. Oktober 2024 als Sachverständiger im Deutschen Bundestag geladen.
In der Stellungnahme wird deutlich, dass der Gesetzentwurf eine wichtige Weichenstellung besonders für die Windenergie an Land, aber auch für die Solarenergie und Energiespeicheranlagen am selben Standort vornehme und nicht nur unionsrechtlich zwingend, sondern auch in der Sache zu begrüßen sei. „Gleichwohl ist zu beobachten, dass die Umsetzung an verschiedenen Stellen zu stark in den bisherigen Rechtsstrukturen verharrt und daher nicht die mit der Schaffung von Beschleunigungsgebieten einhergehenden Chancen umfassend hebt“, so Prof. Dr. Thorsten Müller. In der Stellungnahme wurden daher auch konkrete Verbesserungsvorschläge benannt.