Windenergie an Land: Beschleunigung durch die Beschleunigungsgebiete?

Würzburg, 10. Oktober 2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land am 9. September 2024 veröffentlicht. Verglichen mit dem Referentenentwurf aus dem Frühjahr enthält dieser wichtige Korrekturen, Klarstellungen und Konkretisierungen. Dennoch sieht die Stiftung Umweltenergierecht weiteren Verbesserungsbedarf, um den unionsrechtlichen Anforderungen umfassend gerecht zu werden und den Windenergieausbau an Land in dem von der EU beabsichtigen Maß zu beschleunigen.

Maria Deutinger und Frank Sailer haben in dem neuesten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 58 den Regierungsentwurf näher untersucht und intensiv geprüft. Insbesondere der notwendige Regimewechsel zwischen der EU-Notfall-Verordnung und den Beschleunigungsgebieten nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde demnach nicht vollständig vollzogen. Ob und in welchem Umfang die bezweckte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren tatsächlich eintreten wird, hängt laut den Autoren maßgeblich davon ab, inwieweit an den entscheidenden Stellschrauben noch einmal nachjustiert wird.