Rechtswissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein

Mit dem Wärmeplanungsgesetz, dem Energieeffizienzgesetz und der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat der Bundesgesetzgeber neue Regelungen geschaffen, die die Bundesländer für ihr Hoheitsgebiet zeitnah umsetzen müssen. Aus diesem Grunde bereitet das Bundesland Schleswig-Holstein eine Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vor, die rechtswissenschaftlich begleitet wird.

Laufzeit: 1. September 2023 bis 30. Juni 2024

Projektmittel: Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Projektbearbeitung

Oliver Antoni
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Steffen Benz
Tel: +49-931-79 40 77-0
E-Mail

Carl Doyé
Tel: +49-931-79 40 77-0
E-Mail

Svenja Henschel
Tel: +49-931-79 40 77-274
E-Mail

Dr. Maximilian Wimmer
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Inhalt

Ziel des Auftrags ist es, gutachterlich zum einen aufzuzeigen, welche konkreten Umsetzungspflichten und Anpassungsbedarfe im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein durch die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben ausgelöst werden und wie diese im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein implementiert werden können. Zum anderen sollen darüber hinaus gehende Handlungsspielräume des Landes für weitergehende Regelungen aufgezeigt und die dafür vom Auftraggeber entwickelten fachlichen Vorschläge geprüft werden.