Archiv für Januar 2026

Vortrag zum rechtlichen Rahmen von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen für Großbatteriespeicher

Online, 20. Januar 2026

Im Rahmen des Workshops „Update Baurecht & Netzanschluss für Großbatteriespeicher“ von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW.Energy4Climate) referierte Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht zum Thema „Der gesetzliche Rahmen für flexible Netzanschlussvereinbarungen – Fokus Großbatteriespeicher“.

Er erläuterte zunächst die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Energiespeichern. Daran anknüpfend legte er dar, welche Ausgestaltungsvorgaben sich für flexible Netzanschlussvereinbarungen aus dem EU-Recht und dem nationalen Recht ergeben. Außerdem erklärte er die Verknüpfung zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Netzentgelte und Zuteilungsverfahren von Netzanschlüssen, die Einfluss auf die Ausarbeitung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen haben (können).

 

UBA-Kurzbericht zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen erschienen

Dessau-Roßlau, 19. Januar 2026

In einem vom Umweltbundesamt beauftragten Kurzbericht mit dem Titel „Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen – Zwischen negativen Strompreisen und Flexibilitäten“ haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut die Rolle kleiner PV-Dachanlagen im Stromsystem analysiert. Vor dem Hintergrund zunehmender negativer Strompreise steigen die Anforderungen an Flexibilitäten auf Erzeugungs- und Verbrauchsseite.

Das Autorenteam, an dem von Seiten der Stiftung Dr. Carolin König und Anna Papke mitgewirkt haben, kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass mit dem Solarspitzengesetz ein wichtiger Schritt zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen getan wurde. Das im letzten Februar in Kraft getretene Gesetz beschränkt für zunehmend mehr Anlagen die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Die Maßnahmen des Gesetzes dürften allerdings erst mittelfristig Wirkung zeigen, da vielfach Anlagen erst mit intelligenter Steuerungstechnik auszustatten sind. Eine wichtige Rolle spielt daher auch die Steigerung nachfrageseitiger Flexibilität.

 

Prof. Dr. Hartmut Kahl und Dr. Anna Halbig verstärken das Führungsteam der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. Januar 2026

Prof. Dr. Hartmut Kahl verstärkt zum 1. Januar 2026 die Stiftung Umweltenergierecht. Der erfahrene Jurist befasst sich bereits seit über 15 Jahren intensiv mit dem Recht der erneuerbaren Energien und der Wärmewende. Er wird als Leiter das neu aufzubauende Forschungsgebiet „Recht der Wärmeversorgung“ übernehmen und damit Teil der wissenschaftlichen Leitung der Stiftung.

Nach dem Studium und der Promotion war Hartmut Kahl von 2010 bis 2012 Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held und danach bis 2023 bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig. Von 2023 bis Ende 2025 war er bei ecoworks, einem Anbieter serieller Sanierung, zuletzt als Director Regulatory Affairs. Zudem lehrt er seit 2015 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo er 2025 zum Honorarprofessor ernannt wurde.

Eine weitere Verstärkung der wissenschaftlichen Leitung der Stiftung Umweltenergierecht ist Dr. Anna Halbig. Sie war zuvor Senior Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt Wasserstoffwirtschaft bei der Stiftung und wird – nach erfolgter Elternzeit – als Projektleiterin im Fachbereich Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung tätig sein.

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