Archiv für Januar 2026

Vortrag zum Energy Sharing in § 42c EnWG: Was bedeutet die neue Vorschrift für Bürger, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen?

Berlin, 29. Januar 2026

Im Rahmen der Veranstaltung „§ 42c Energiewirtschaftsgesetz – neue Chancen für Energy Sharing?“ des Forum EnShare des Future Energy Lab (FEL) hielt Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag mit dem Titel „Rechtliche Analyse des regulatorischen Rahmens für Energy Sharing“.

In ihrem Vortrag ging sie darauf ein, wie sich die neu ins EnWG aufgenommene Norm für Akteure umsetzen lässt: Dies betrifft in erster Linie Bürger, Bürgerenergiegenossenschaften und andere Berechtigte, die selbst Energy Sharing betreiben. Daneben hat die Vorschrift aber auch Auswirkungen auf Netzbetreiber und andere Marktakteure. Auch ist eine Ausstattung mit intelligenter Messtechnik für das Energy Sharing Voraussetzung.

Weiterhin wurde im Vortrag auch das Verhältnis von Energy Sharing und EEG-Förderung beleuchtet: Zwar ist Energy-Sharing-Strom selbst nicht förderfähig, der erzeugte Strom kann aber anteilig teils über Energy Sharing und teils über die geförderte Direktvermarktung vermarktet werden.

Vorträge zu den Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land

Leipzig/Berlin/Würzburg, 20. und 28. Januar 2026

In zwei Vorträgen hat sich Dr. Nils Wegner mit dem Ansatz der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land, ihrer Umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene sowie den spezifischen Fragen ihrer Ausweisung befasst. Sowohl im Rahmen einer Veranstaltung des Instituts für Städtebau Berlin als auch im Rahmen des 7. Leipziger Windrechtsforums der Kanzlei Prometheus stießen die Vorträge zu Hintergründen und Fragen der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten auf großes Interesse. Dies zeigt, wie sehr das Thema die Praxis aktuell bewegt. Deutlich wurde zudem, dass im Einzelnen noch viele Fragen einer Lösung bedürfen, zu deren Entwicklung die Stiftung Umweltenergierecht auch weiterhin beitragen wird.

Zum Vortrag (7. Leipziger Windrechtsforum)

Vortrag zum rechtlichen Rahmen von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen für Großbatteriespeicher

Online, 20. Januar 2026

Im Rahmen des Workshops „Update Baurecht & Netzanschluss für Großbatteriespeicher“ von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW.Energy4Climate) referierte Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht zum Thema „Der gesetzliche Rahmen für flexible Netzanschlussvereinbarungen – Fokus Großbatteriespeicher“.

Er erläuterte zunächst die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Energiespeichern. Daran anknüpfend legte er dar, welche Ausgestaltungsvorgaben sich für flexible Netzanschlussvereinbarungen aus dem EU-Recht und dem nationalen Recht ergeben. Außerdem erklärte er die Verknüpfung zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Netzentgelte und Zuteilungsverfahren von Netzanschlüssen, die Einfluss auf die Ausarbeitung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen haben (können).

 

UBA-Kurzbericht zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen erschienen

Dessau-Roßlau, 19. Januar 2026

In einem vom Umweltbundesamt beauftragten Kurzbericht mit dem Titel „Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen – Zwischen negativen Strompreisen und Flexibilitäten“ haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut die Rolle kleiner PV-Dachanlagen im Stromsystem analysiert. Vor dem Hintergrund zunehmender negativer Strompreise steigen die Anforderungen an Flexibilitäten auf Erzeugungs- und Verbrauchsseite.

Das Autorenteam, an dem von Seiten der Stiftung Dr. Carolin König und Anna Papke mitgewirkt haben, kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass mit dem Solarspitzengesetz ein wichtiger Schritt zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen getan wurde. Das im letzten Februar in Kraft getretene Gesetz beschränkt für zunehmend mehr Anlagen die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Die Maßnahmen des Gesetzes dürften allerdings erst mittelfristig Wirkung zeigen, da vielfach Anlagen erst mit intelligenter Steuerungstechnik auszustatten sind. Eine wichtige Rolle spielt daher auch die Steigerung nachfrageseitiger Flexibilität.

 

Prof. Dr. Hartmut Kahl und Dr. Anna Halbig verstärken das Führungsteam der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. Januar 2026

Prof. Dr. Hartmut Kahl verstärkt zum 1. Januar 2026 die Stiftung Umweltenergierecht. Der erfahrene Jurist befasst sich bereits seit über 15 Jahren intensiv mit dem Recht der erneuerbaren Energien und der Wärmewende. Er wird als Leiter das neu aufzubauende Forschungsgebiet „Recht der Wärmeversorgung“ übernehmen und damit Teil der wissenschaftlichen Leitung der Stiftung.

Nach dem Studium und der Promotion war Hartmut Kahl von 2010 bis 2012 Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held und danach bis 2023 bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig. Von 2023 bis Ende 2025 war er bei ecoworks, einem Anbieter serieller Sanierung, zuletzt als Director Regulatory Affairs. Zudem lehrt er seit 2015 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo er 2025 zum Honorarprofessor ernannt wurde.

Eine weitere Verstärkung der wissenschaftlichen Leitung der Stiftung Umweltenergierecht ist Dr. Anna Halbig. Sie war zuvor Senior Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt Wasserstoffwirtschaft bei der Stiftung und wird – nach erfolgter Elternzeit – als Projektleiterin im Fachbereich Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung tätig sein.

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