FAQ ENERGIEVORRAT
Welchen Mehrwert schafft der ENERGIEVORRAT?
Mit dem ENERGIEVORRAT erlangt die Stiftung Umweltenergierecht mehr Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten, um jetzt die entscheidenden Themen für eine erfolgreiche Energiewende anzugehen. So können wir unsere Stärken effizienter ausspielen – planbar, zielgerichtet und unabhängig von Fördermitteln.
Wie ändert sich die Finanzierung der Stiftung Umweltenergierecht?
Unser Wirken basiert bisher auf drei Finanzierungsbausteinen: Zuwendungen durch Projektmittel, Beratungsaufträge der öffentlichen Hand sowie freie Mittel, wie Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital. Anlässlich des zehnten Geburtstags wollen wir die freien Mittel der Stiftung um ein weiteres stabiles Standbein erweitern. Wenn es uns gelingt, den Energievorrat mit mindestens 4 Millionen Euro auszustatten, stünden uns in den nächsten 10 Jahren jährlich 400.000 – 500.000 Euro an zusätzlichen freien Mittel zur Verfügung.
Welche Vorteile hat der ENERGIEVORRAT im Vergleich zu klassischen Spenden oder dem Stiftungskapital?
Klassische Stiftungen finanzieren ihre Arbeit durch die Erträge des Stiftungskapitals. Das Stiftungskapital selbst darf nicht verbraucht werden. Der ENERGIEVORRAT verbindet diese klassische Idee des Stiftungskapitals mit dem flexibleren Einsatz von Spenden. Der Stiftungsfonds ist auf 10 Jahre angelegt. In dieser Zeit wird das gesamte Anfangskapital inklusive der Erträge verbraucht und kann zielgerichtet in die Erfüllung des Stiftungszwecks fließen. Das Verbrauchskapital ermöglicht grundsätzlich auch eine dynamische Entnahme. Je nach Projekt und Finanzlage können höhere oder niedrigere Beträge entnommen werden. Daher kann sich die Stiftung Umweltenergierecht nur noch auf strategisch passende Förderprojekte bewerben. Stehen solche Fördermittel zur Verfügung, kann das Kapital des ENERGIEVORRATS anderweitig strategisch eingesetzt oder geschont werden. Gibt es keine strategisch passenden Fördermöglichkeiten, kann die zielgerichtete Wirkung aus dem Energievorrat finanziert werden.
Warum orientiert sich die Stiftung Umweltenergierecht finanziell und thematisch neu?
Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich mit ihrem Expertenteam und ihrem wissenschaftlichen Anspruch als ein entscheidender Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um die Energiewende in der Branche und bei Ministerien, Politik und Wissenschaft etabliert. Wir haben uns ein Alleinstellungsmerkmal als unabhängiger und hochkompetenter Ratgeber erarbeitet. Wir werden gefragt und gehört, wenn es darum geht, wie sich der Rechtsrahmen ändern muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Auf dieses Fundament wollen wir aufbauen und den Herausforderungen der nächsten zehn Jahre noch wirkungsvoller und tatkräftiger entgegentreten. Wir entwickeln jetzt Lösungen, damit das Energie- und Klimaschutzrecht die Energiewende zum Erfolg führen kann.
Welche Spendensummen sind für den ENERGIEVORRAT angedacht?
Die Initiatoren des ENERGIEVORRATS zahlen jeweils einmalig 250.000 Euro in den Stiftungsfonds ein. Dieser Kreis steht weiterhin allen Interessenten offen. Der nächste Kreis zahlt Beträge zwischen 50.000 – 100.000 Euro ein. Grundsätzlich gilt: Jeder Euro, der in den ENERGIEVORRAT investiert wird, erhöht die zukünftige Wirkung der Stiftung Umweltenergierecht und ist willkommen.
Warum lohnt es sich, den ENERGIEVORRAT zu unterstützen?
Die Freiräume, die uns der ENERGIEVORRAT ermöglicht, werden wir nutzen, um in Zukunft in einen noch intensiveren inhaltlichen Austausch mit der Praxis zu treten. Unsere strategische Ausrichtung und die Festlegung thematischer Schwerpunkte gelingt nur, wenn wir diese an den Klimaschutzzielen ausrichten und mit den Anforderungen der Praxis rückkoppeln.
Warum wird der ENERGIEVORRAT im Jubiläumsjahr gefüllt und nicht im Laufe der nächsten 10 Jahre?
Der gute Ruf der Stiftung als Forschungseinrichtung, die unabhängig von Partikularinteressen Ideen einbringt, wird durch den ENERGIEVORRAT gestärkt. Der ENERGIEVORRAT ist die Weiterentwicklung des klassischen Stiftungskapitals, das institutionelle Stabilität und Planungssicherheit verspricht. Ihre heute getätigte Spende entfaltet so in den nächsten zehn Jahren unserer Arbeit die entscheidende Wirkung.
Was passiert, wenn das angestrebte Ziel von mindestens 4 Millionen Euro nicht erreicht wird?
Falls es nicht gelingt, das angestrebte Kapital von 4 Millionen Euro zusammenzutragen, würde jährlich ein geringerer Betrag zur Verfügung stehen, der aber auch zu mehr Stabilität und Planungssicherheit führt.
Können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden?
Ja. Die Spenden in den ENERGIEVORRAT unterliegen denselben steuerlichen Begünstigungen wie klassische Spenden. Informationen zur Spende erhalten Sie hier.
Wird die Stiftung Umweltenergierecht weiterhin auf Spenden angewiesen sein?
Ja. Der ENERGIEVORRAT stellt einen zusätzlichen Finanzierungsbaustein dar. Die Spendeneinnahmen von jährlich rund 500.000 Euro werden weiterhin zusätzlich eingesammelt.
Investieren Sie jetzt in den ENERGIEVORRAT!
Konto für Spenden zum ENERGIEVORRAT
Fürstlich Castell‘sche Bank
IBAN: DE88 7903 0001 1000 993800
BIC: FUCEDE77
Oder spenden Sie hier direkt online.
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Hannah Lallathin
Referentin Fundraising
Tel.: +49-931-79 40 77-24
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