Spenden

Sie möchten unserer Forschung zusätzliche Freiräume verschaffen, die über die Grundfinanzierung hinausgeht? Oder Sie möchten die allgemeine Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht unterstützen? Dann können Sie dies mit einer Spende tun:

Diese Mittel werden zeitnah verwendet und sind eine wichtige Unterstützung unserer Forschung.

Regelmäßig spenden

Sie können auch einen Betrag festlegen, mit dem Sie unsere Arbeit monatlich oder jährlich fördern. Mit einer regelmäßigen Spende geben Sie uns die Möglichkeit, langfristig zu planen und umfassendere Forschungsprojekte durchzuführen.

Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit

Bei einer Spende an die Stiftung Umweltenergierecht können Sie diese als Privatperson bis zu einer Höhe von max. 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam absetzen. Soweit der individuelle Höchstbetrag überschritten würde, können die Spenden in Folgejahre übertragen und dann jeweils innerhalb der Höchstgrenze geltend gemacht werden.

Wenn Unternehmen spenden, können sie vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Ihre Ansprechpartnerin

Hannah Lallathin
Referentin Fundraising
Tel.: +49 931 794077-24
E-Mail

Spendenkonten

Sie möchten unserer Forschung zusätzliche zweckgebundene Freiräume verschaffen, die über die Grundfinanzierung hinausgehen? Wir freuen uns auf Ihre Spende auf folgendes Konto:

IBAN: DE16 7905 0000 0046 7431 83
BIC: BYLADEM1SWU


Sie möchten die allgemeine Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht unterstützen? Dann spenden Sie auf folgendes Konto:

IBAN: DE30 7905 0000 0046 8531 23
BIC: BYLADEM1SWU