Wissenschaftliche Untersuchung zu Themen der Weiterentwicklung des EU-Strommarkts (EU-Strommarkt)

Der EU-Strombinnenmarkt wird beständig fortentwickelt. Die dafür geltenden Grundsätze sind in EU-Richtlinien und Verordnungen festgelegt und werden durch die beteiligten Akteure (z.B. EU-Kommission, Mitgliedstaaten, ACER und ENTSO-E) im Wege von Netzkodizes und Leitlinien entsprechend fortentwickelt. Die Umsetzung des „Clean Energy“-Pakets und die kommenden Anforderungen im Kontext des EU-Green Deal sind hierbei wesentliche Treiber. Das Vorhaben unterstützt das BMWK wissenschaftlich bei dieser anstehenden Weiterentwicklung des EU-Strommarktdesigns.

Laufzeit: November 2021 bis November 2023

Projektmittel: Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Projektpartner: Consentec, Neon, r2b, Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), ef.Ruhr, THEMA Consulting Group

 

 

 

Projektbearbeitung

Jana Viktoria Nysten
Tel: +49 931 794077-273
E-Mail

Inhalt:

Die klimapolitischen Ambitionen der Bundesregierung sowie der EU haben sich im Laufe des Jahres 2021 deutlich erhöht bzw. werden dies im Zuge des durch die EU-Kommission vorgelegten „Fit for 55“-Pakets künftig tun. Dies beeinflusst auch die künftige Ausgestaltung des Strommarktdesigns in Deutschland und der EU, welches in seinen Grundzügen durch EU-Richtlinien und -Verordnungen geregelt ist. Entsprechende hierauf basierende Netzkodizes und Leitlinien müssen durch die beteiligten Akteure (z.B. EU-Kommission, Mitgliedstaaten, ACER und ENTSO-E) entsprechend weiterentwickelt werden. Dies betrifft u.a. die Regeln des grenzüberschreitenden Stromhandels, des Gebotszonenzuschnitts, des grenzüberschreitenden Engpassmanagements sowie generelle Anforderungen an das Strommarktdesign mit Blick auf einen stark steigenden Anteil variabler Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Projektkonsortium rund um Consentec unterstützt das BMWK hierbei wissenschaftlich v.a. aus energiewirtschaftlicher Perspektive. Die Stiftung Umweltenergierecht unterstützt innerhalb des Konsortiums bei rechtlichen Fragestellungen zu den aufgeführten Themenkomplexen.