Vorhaben zur Analyse und Strukturierung des übergreifenden Energierechts (Strom)
Während das EnWG aus der Zeit vor dem Aufkommen erneuerbarer Energien stammt, konnte das EEG lange Zeit mehr oder weniger für sich allein bestehen. Aus diesem Nebeneinander hat sich eine komplexe Regelungsstruktur ergeben, die das Verständnis der geltenden Rechtsvorschriften erschwert. Vor diesem Hintergrund bestand das Ziel des Vorhabens Übergreifendes Energierecht darin, die einzelnen Rechtsquellen des Energierechts mit ihren sich teils überschneidenden und teils sehr unterschiedlichen Regelungsgegenständen optimierter aufeinander abzustimmen. Dies sollte auch dazu dienen, die Verständlichkeit und Transparenz des Rechtsrahmens erhöhen.
Laufzeit: 1. Oktober 2015 bis 30. November 2019
Projektmittel: Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Projektpartner: Ecologic Institute gGmbH, Becker Büttner Held, Öko-Institut e.V.
Projektbearbeitung
Dr. Hartmut Kahl (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-288
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Katharina Klug
Tel: +49 931 794077-0
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Dr. Daniela Fietze
Tel: +49 931 794077-286
E-Mail
Inhalt
Im Mittelpunkt der Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht stand eine Analyse ausgewählter Grundbegriffe des Energierechts: Der Anlagenbegriff des EEG sowie das „Energieversorgungsunternehmen“ und das „Energieversorgungsnetz“. Durch die Identifikation zentraler Merkmale dieser Begrifflichkeiten konnten gesetzesübergreifende Vorschläge zur Entschlackung und Vereinheitlichung aufgezeigt werden. Dabei wurden auch Konturen und gesetzgeberische Gestaltungsvarianten eines möglicherweise neu einzuführenden Begriffs, dem des (Strom-)Lieferanten, erarbeitet.
Daneben adressierte das Vorhaben in einem weiteren Arbeitspaket u.a. das Themenfeld der Stromkennzeichnung.
Die nachfolgend aufgeführten ausgewählten Ergebnisse spiegeln nicht notwendigerweise die Sicht des Auftraggebers wider.
Ausgewählte Ergebnisse
Hartmut Kahl, Wieland Lehnert, Martin Altrock, Stephan Sina ,
Diskussionspapier: Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG
Diskussionspapier vom 21.02.2020
Daniela Fietze, Hartmut Kahl,
Das Energieversorgungsunternehmen, § 3 Nr. 18 EnWG: Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung
Hintergrundpapier vom 21.02.2020
Daniela Fietze, Hartmut Kahl,
Das Energieversorgungsnetz: Eine kritische Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage und Ansätze zur Vereinheitlichung energierechtlicher Netzbegriffe
Hintergrundpapier vom 21.02.2020
Daniela Fietze, Hartmut Kahl,
Diskussionspapier: Leitbild Lieferung (Strom) Eine Annäherung an die Eigenschaften und Pflichten des Elektrizitätslieferanten
Diskussionspapier vom 21.02.2020
Weitere Informationen
Info|Stiftung Umweltenergierecht Dezember/2015 (Einblicke in die Forschung der Stiftung Umweltenergierecht)