Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen zur Unterstützung der energiepolitischen Arbeit der Abteilung II des BMWi
Energieeffizienz ist die entscheidende Säule, um zusammen mit einer weitgehend CO2-armen und möglichst auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Um eine fundierte und stringente Energieeffizienzpolitik zu gewährleisten, besteht seitens der zuständigen Abteilung II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein hoher Bedarf an wissenschaftlich fundierter Beratung. Zusammen mit einem Partnerkreis aus renommierten Instituten wird die Stiftung Umweltenergierecht die Abteilung II des BMWi in den kommenden zunächst zwei Jahren zu den vielfältigen Fragestellungen beraten.
Laufzeit: 1. September 2016 bis 31. August 2019
Projektmittel: Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Projektpartner: Deutsche Energie-Agentur (dena), adelphi, Becker Büttner Held (BBH), Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), PricewaterhouseCoopers (PwC), Universität Stuttgart – EEP + IER, Best Friend, Ecofys, ewi Energy Research & Scenarios gGmbH, Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI, frontier economics, Öko-Institut e.V., Prognos AG, u. a.
Projektbearbeitung
Prof. Dr. Thorsten Müller (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-0
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Fabian Pause
Tel: +49 931 794077-18
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Dr. Hartmut Kahl
Tel: +49 931 794077-288
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Oliver Antoni
Tel: +49 931 794077-0
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Dr. Markus Kahles
Tel: +49 931 794077-0
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Ilka Hoffmann (nicht mehr bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig)
Tel: +49-931-79 40 77-0
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Dr. Johannes Hilpert
Tel: +49 931 794077-25
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Inhalt
In diesem zunächst auf zwei Jahre – mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr – geschlossenen Rahmenvertrag wird die Stiftung Umweltenergierecht zu allen mit der Energieeffizienz zusammenhängenden Themen, welche zu großen Teilen in der Abteilung II (Energiepolitik – Wärme und Effizienz) des BMWi gebündelt sind, beratend tätig sein. Diese politisch, fachlich, rechtlich und kommunikativ sehr vielfältigen und häufig hochkomplexen Fragestellungen umfassen verschiedene Energieverbrauchssektoren, vielfältigste energieanwendende Produkte und Systeme und sehr unterschiedliche Zielgruppen und Marktteilnehmer. Sie reichen beispielsweise von Fragen zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung über die Sektorenkopplung, die Entwicklung von Förderinstrumenten, dem Ordnungsrecht im Bereich „Energieeffizienz“ letztlich bis hin zur europäischen Energiepolitik. Dabei sind neben ökonomischen und technischen Aspekten auch juristische, fiskalische, förderpolitische, ordnungsrechtliche und kommunikative Fragen von Relevanz. Die Stiftung Umweltenergierecht unterstützt das BMWi bei diesen Fragen – neben PwC Legal und der Kanzlei Becker, Büttner, Held – als einer der drei juristischen Partner.
Arbeiten sind u.a. erfolgt zu:
Wissenschaftliche Unterstützungsleistung und Wirkungsabschätzung für ein Basisförderprogramms zur Transformation von Wärmenetzen