Implementierung, Umsetzung und Weiterentwicklung des WindBG für mindestens 2 Prozent effektive Fläche für die Windenergie an Land (ImWind4two)

Mit dem sog. Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) hat der Gesetzgeber grundlegende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die räumliche Planung von Windenergieflächen vorgenommen. Kern des Gesetzespakets sind verbindliche Flächenziele, die gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) von den Ländern durch räumliche Planungen umzusetzen sind. Am Ende dieses Prozesses sollen insgesamt mindestens zwei Prozent des Bundesgebiets für die Windenergie zur Verfügung stehen.

Mit dem Projekt ImWind4two (Implementierung, Umsetzung und Weiterentwicklung des WindBG für mindestens 2 Prozent effektive Fläche für die Windenergie an Land) begleitet die Stiftung Umweltenergierecht diesen Prozess aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Im Mittelpunkt steht dabei die Fragestellung, wie die Umsetzung des WindBG gelingen kann, so dass sowohl die Flächenziele des WindBG als auch die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) erreicht werden.

Laufzeit: 1. März 2025 – 31. Dezember 2026

Projektmittel: Eigenmittel

Projektbearbeitung

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Dr. Jana Maruschke
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Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz – WaLG) hat der Gesetzgeber einen grundlegenden Paradigmenwechsel der Planungssystematik für die Ausweisung von Windenergieflächen vollzogen. Kern des Gesetzespakets sind mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vorgegebene verbindliche Flächenziele, die von den Ländern durch räumliche Planungen umzusetzen sind. Am Ende dieses Prozesses sollen insgesamt mindestens zwei Prozent des Bundesgebiets für die Windenergie zur Verfügung stehen. Das WaLG betritt an vielen Stellen regelungstechnisches Neuland, seine Funktionalität im Hinblick auf das Erreichen der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) hängt stark von einem reibungsfreien Ineinandergreifen des gesetzlichen Regelungsgefüges ab.

Im Forschungsvorhaben ImWind4two soll der rechtliche Rahmen hierfür analysiert und konkretisiert werden. Bei Bedarf sollen zudem Vorschläge für dessen punktuelle Reparatur und Verbesserung sowie gegebenenfalls für dessen Weiterentwickelung erarbeitet werden. Im Mittelpunkt des Forschungsvorhabens steht dabei die rechtswissenschaftliche Begleitung des Umsetzungsprozesses in den Ländern, etwa im Hinblick auf die Anforderungen an die tatsächliche Nutzbarkeit der ausgewiesenen Windflächen oder die Spielräume der einzelnen Planungsträger im Mehrebenensystem der Raumplanung. Die diesen Prozess begleitende Rechtsprechung soll durch ein flankierendes Monitoring erfasst und idealerweise noch für den laufenden Umsetzungsprozess verarbeitet werden. Fragen einer möglichen Weiterentwicklung der Vorschriften des WindBG, etwa hinsichtlich eines für bestimmte Konstellationen passgenaueren Anrechnungsverfahrens, werden erforderlichenfalls ebenfalls einbezogen. Parallel werden die Regelungsstrukturen des WaLG im Hinblick auf ein effektives Funktionieren untersucht. Leitend ist hierbei stets die Fragestellung, wie die Umsetzung des WindBG gelingen kann, so dass sowohl die Flächenziele des WindBG als auch die Ausbauziele des EEG 2023 erreicht werden.