Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (EEG 2027)

Das Jahr 2026 bringt eine weitere Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zentrale Stellschrauben der Energiewende werden somit in der Diskussion stehen: Erwartet werden insbesondere Neuerungen zur besseren Synchronisierung von EE- und Netzausbau, zum zukünftigen Förder- und Ausschreibungsdesign für erneuerbare Energien, zur Steuerbarkeit von EE-Anlagen, zum Umgang mit negativen Preisen und zu länderübergreifenden Kooperationen.

Das Vorhaben begleitet diese Novelle und ordnet ihre zentralen Elemente in den regulatorischen Rahmen des Rechts der Energiewende ein. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Spannungsverhältnis zwischen den gesetzlichen EE-Ausbauzielen und der angespannten Netzsituation zukommen. Die von der Bundesregierung unter dem Schlagwort „Synchronisierung von EE- und Netzausbau“ angestrebte Auflösung dieses Spannungsverhältnisses mit Hilfe einer Modifizierung der Regelungen zum Netzanschluss von EE-Anlagen lässt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Anforderungen des EU-Rechts zum Anspruch der Anlagenbetreiber auf diskriminierungsfreien Netzanschluss/-zugang komplexe rechtliche Fragen erwarten. Ferner wird die Umsetzung des EU-Rechts zu den Förderregelungen für erneuerbare Energien vielfältige Fragen aufwerfen: Die Einführung eines sog. Claw-back-Mechanismus in Gestalt von Contracts for Differences (CfD) und die Einführung von Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien gemäß der Netto-Null-Industrie-Verordnung der EU (NZIA) wird das EEG-Fördersystem grundlegend ändern.

Laufzeit: 1. Januar bis 31. Dezember 2026

Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

 

Projektbearbeitung

Johanna Kamm
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Katharina Klug
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Anna Papke
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