Kommunale Wärmeplanung: Bindungswirkung und Umsetzungsprozesse (KOM-BINDU)
Im Bereich der kommunalen Wärmeplanung müssen die großen Städte bis spätestens Mitte 2026 ihre Wärmepläne vorlegen; zwei Jahre später folgen alle anderen Kommunen. Das Vorhaben zielt darauf ab, zu untersuchen, welche Erfahrungen die Kommunen und die eingebundenen Akteure mit dem neuen Instrument des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) gemacht haben und insbesondere, durch welche Verbindlichkeitsansätze die Ergebnisse des Planungsprozesses vor Ort tatsächlich umgesetzt werden können. Hier kann es sich anbieten, rechtsvergleichend auch in andere Länder zu schauen, die schon mehr Erfahrung mit einer kommunalen Wärmeplanung haben. Mit welchen rechtlichen Mitteln kann die Übergangsphase zwischen dem unverbindlichen Wärmeplan und dem Bau von Infrastruktur, insb. Wärmenetzen, unterstützt werden? Welche Verbindlichkeit/Instrumente sind im Vorfeld möglich? Auch die Frage nach der Daseinsvorsorge der Kommune im Wärmesektor, ihre Steuerungsrolle als Konzessionsgeberin und ihre Finanzierungsverantwortung werden betrachtet.
Laufzeit: 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026
Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Projektbearbeitung
Oliver Antoni (Projektleitung)
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Svenja Henschel
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Dr. Matthias Leymann
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Prof. Dr. Hartmut Kahl
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Anna Papke
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