Bei der kürzlich erfolgten Auftaktveranstaltung des verwaltungsinternen Koordinierungsgremiums der Stadt Köln gab Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die Kernregelungen des Wärmeplanungsgesetzes. Dabei stellte sie insbesondere die rechtliche Unverbindlichkeit der Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument heraus.
Zugleich wurden von ihr die bestehenden Pflichten der Verwaltung sowie der Betreiber eines Energieversorgungs- oder Wärmenetzes zur Berücksichtigung der Darstellungen des Wärmeplans aufgezeigt und die damit einhergehende Wechselwirkung zu anderen Planungen und kommunalen Aufgaben wie der Bauleitplanung thematisiert. Ferner wurde erläutert, inwieweit die im Rahmen der Wärmeplanung erhobenen Daten zu anderen Zwecken weiterverwendet werden können und es wurde überblicksartig dargestellt, welche Instrumente den Gemeinden bereits jetzt zur Umsetzung der Wärmepläne zur Verfügung stehen.