#Klimaschutzrecht2031: Gesprächsrunde

Wie sieht die Zukunft der EE-Förderung aus?

Datum: Donnerstag, 15. Juli 2021

Uhrzeit: 13:30 – 14:30 Uhr

Inhalt

Zur Zukunft der EE-Förderung haben wir mit Ingrid Nestle, einer der kundigsten Energiepolitikerinnen des Bundestages, und Christoph Maurer, einem der einflussreichsten Energieberater der Republik, ein Doppelinterview geführt. Die beiden waren oft, aber nicht immer einer Meinung.

 

Thematisch geht es in dem knapp einstündigen Gespräch um die Zukunft des EEG (1:25), eine Umfinanzierung der EEG-Umlage (5:10), Standortsteuerung (20:25), Technologieneutralität (29:25), PPAs (34:45), Herkunftsnachweise (39:50) und Contracts for Difference (48:45). Letztere boten den meisten Stoff für Kontroversen.

Ingrid Nestle meinte: „CfDs sind ein Risikoabsicherungsinstrument für ein Risiko, auf das Produzenten und Verbraucher keinerlei Einfluss haben. Für beide Seiten die Unsicherheit herauszunehmen, wo die Preise langfristig hingehen, ist etwas, was den Markt stärkt und nicht schwächt. Es erleichtert Investitionsentscheidungen, sorgt dafür, dass die besten Anbieter zum Zuge kommen und bringt die Finanzierungskosten runter. So haben die Verbraucher günstigere Preise und langfristig Preissicherheit.“

Christoph Maurer entgegnete: „In der Tendenz führen CfDs meines Erachtens dazu, dass wir Förderungsnotwendigkeiten perpetuieren. Die vielfach geäußerte Meinung, in ganz vielen Stunden werde der Strompreis null oder sehr hoch sein, der denkt die Flexibilisierung des Stromsystems, die wir brauchen werden, noch nicht mit. Der Strompreis wird zukünftig stärker von Opportunitäten und der Zahlungsbereitschaft der Nachfrage bestimmt als von den Stromgestehungskosten.“

Hier geht’s zum Doppelinterview:

Über #Klimaschutzrecht2031

Anlässlich unseres 10. Geburtstags entwickeln wir gemeinsam mit unserem Forschungsnetzwerk schon seit Anfang des Jahres ein neues Forschungsprogramm Klimaschutzrecht 2031, mit dem wir in den nächsten zehn Jahren einen zielgerichteten und effektiven Beitrag für das Gelingen der Energiewende leisten wollen. Denn die Klimaschutzziele erfordern einen grundlegend neuen Rechtsrahmen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, als Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler diese notwendigen Reformen mit unserer Arbeit vorzubereiten und zu unterstützen. 

Die aktuellen Entwicklungen nehmen wir zum Anlass, zu prüfen, ob unsere Annahmen und Forschungsfragen bereits zielgerichtet auf die neuen politischen Vorgaben ausgerichtet sind oder ebenso eine andere Ausrichtung brauchen. Uns ist daher wichtig, unsere Ideen mit den Erfahrungswerten und Erwartungen der Fachwelt abzugleichen und Impulse und Anregungen für die nächsten zehn Jahre bis 2031 sammeln. Nur so können wir ein vollständiges Bild der Forschungsfragen entwickeln.

Welche Anregungen haben Sie für uns? Lassen Sie es uns unter #Klimaschutzrecht2031 wissen!