Auftrag zur Analyse der Neuregelungen für eine flexibilisierte KWK in § 13 Abs. 6a EnWG

Zusammen mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Juli 2016 wurde in § 13 Abs. 6a EnWG ein neues Instrument eingeführt, das durch den flexibilisierten Einsatz von KWK-Anlagen im kombinierten Betrieb mit elektrischen Wärmeerzeugern (Power-to-Heat-Anlagen) Netzengpässe vermeiden helfen soll. Hierfür wird den Übertragungsnetzbetreibern unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die freiwillige Möglichkeit eröffnet, mit Anlagenbetreibern Verträge über den netzdienlichen Einsatz vom KWK- und Power-to-Heat-Anlagen abzuschließen. Die Anlagenbetreiber können dafür die Investitionskosten in elektrische Wärmeerzeugungsanlagen und die Kosten des Strombezugs bei Abruf durch den Übertragungsnetzbetreiber erstattet bekommen.

Laufzeit: 10. August 2016 bis 31. Oktober 2016

Projektmittel: Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Projektbearbeitung

Oliver Antoni (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Prof. Dr. Thorsten Müller
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Dr. Johannes Hilpert
Tel: +49 931 794077-25
E-Mail

Dr. Daniela Fietze
Tel: +49 931 794077-286
E-Mail

Inhalt

Auf Grundlage des Gutachtens der Stiftung Umweltenergierecht zu zuschaltbaren Lasten wird die mit Artikel 6 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien neu geschaffene Regelung in § 13 Abs. 6a EnWG rechtswissenschaftlich untersucht. Geklärt werden soll, welche neuen Regelungen das neue Instrument im Einzelnen enthält, an welchen Stellen Rechtsunklarheiten bestehen und inwieweit weiterer rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Auf dieser Basis sollen Fortentwicklungsmöglichkeiten des Instruments aufgezeigt werden.