EEG-Erfahrungsbericht Vorhaben III: Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Gemäß § 65 EEG 2012 evaluiert die Bundesregierung das EEG und legt dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Erfahrungsbericht vor. Zudem berichtet nach § 65a EEG 2012 das Bundesumweltministerium jeweils zum Jahresende dem Bundestag über den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Erreichung der Ausbau- und Integrationsziele sowie die sich hieraus ergebenden Herausforderungen. Zur Vorbereitung dieser Berichte hat das Bundesumweltministerium eine Reihe von Forschungsvorhaben vergeben, die später vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeführt wurden. Die Stiftung Umweltenergierecht untersuchte zusammen mit ihren Forschungspartnern im Rahmen des Vorhabens „Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG“ verschiedene Aspekte der bisherigen Rechtsentwicklung und Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des EEG.

Laufzeit: 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2015

Projektmittel: Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Projektpartner: Becker Büttner Held, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), Institut für Klimaschutz, Energie, Mobilität (IKEM), Öko-Institut  e.V.

 Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI  

Öko-Institut e.V.

Projektbearbeitung

Dr. Hartmut Kahl (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-288
E-Mail

Frank Sailer
Tel: +49 931 794077-11
E-Mail

Prof. Dr. Thorsten Müller
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Inhalt

Das Vorhaben untersuchte auf der Basis einer Evaluation der geltenden Rechtslage Ansatzpunkte für eine rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Maßstab der Bewertung bildeten die in § 1 EEG verankerten Ziele des EEG. Die Erkenntnisse dienten dem zuständigen Ministerium u.a. für die Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts bzw. der Monitoringberichte. In dem Vorhaben wurden auch die rechtlichen Fragen untersucht, die im Rahmen der anderen zur Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts vergebenen spartenspezifischen Forschungsvorhaben aufgeworfen wurden. Die Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht umfassten z.B. verfassungs- und europarechtliche Fragen des EEG, Rechtsfragen der Transparenz und des Rechtsschutzes sowie Fragen des einfach-gesetzlichen Rechts, indem die Sparten-Vorhaben etwa im Bereich der Vergütungsvoraussetzungen gespiegelt wurden oder punktuelle Rechtsfragen zu Netzen, Wind Offshore oder Wasserkraft bearbeitet wurden.

Projektergebnisse

Wieland Lehnert, Martin Altrock, Dörte Fouquet, Jens Vollprecht, Jana Nysten, Marcel Dalibor, Ben Pfluger, Mario Ragwitz, Fabio Genoese, Anke Rostankowski, Agnes Behm, Antje Lange, Hartmut Kahl, Thorsten Müller, Frank Sailer, Christof Timpe,

Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichts 2014 gemäß § 65 EEG (Vorhaben III: Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG)

Wissenschaftlicher Bericht im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Juli 2014