Die Zukunft der CO2-Bepreisung (Klimapaket 2040)

Nachdem das Europäische Parlament und der Rat Ende 2025 eine vorläufige Einigung zum EU Klimaziel 2040 erzielt haben, ist die Kommission angehalten, einen Vorschlag zur Ausrichtung der gesamten europäischen Klimaschutzarchitektur auf das EU Klimaziel 2040 vorzulegen. In dem vorliegenden Projekt sollen die spezifischen Maßnahmen der CO2-Bepreisung untersucht werden, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll.

Laufzeit: 1. Juli 2026 – 30. Juni 2028

Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Projektbearbeitung

Sophie Schwab
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Dr. Jana Viktoria Nysten
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Ronja Busch
Tel: +49 931 794077-0
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Nachdem das EU-Klimaziel 2040 festgelegt worden ist, ergibt sich die Frage, wie die Maßnahmen der CO2-Bepreisung aussehen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll aus.
Dies umfasst eine Vielzahl von parallelen Entwicklungen. In dem vorliegenden Projekt sollen diese Entwicklungen zunächst im Rahmen eines Monitorings begleitet und eingeordnet werden:

  • Im Europäischen System des Emissionshandels für Energie und Industrie (Emissionshandelssystem 1 – EHS1) steht zu Mitte 2026 die in der Emissionshandels-Richtlinie vorgesehene turnusmäßige Überprüfung der Richtlinie an. Neben einer Aktualisierung des Systems ergibt sich hier zudem die Frage, wie das System auf das EU Klimaziel 20240 ausgerichtet werden kann. Beispiel dafür ist die Integration von negativen Emissionen in das System. Aktuell wird zudem die Fortsetzung der kostenfreien Zuteilung von Emissionsberechtigungen über das Jahr 2039 hinaus und die Koppelung an den CBAM diskutiert.
  • Der Start des Europäischen Systems des Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (Emissionshandelssystem 2 – EHS2) wurde eben im Rahmen der Festlegung des Europäischen Klimaziels um ein Jahr auf 2028 verschoben. Hier ist zunächst die politische Entwicklung zu beobachten, ob der Start sogar noch weiter verschoben wird. Sodann ist auf der anderen Seite die Ausgestaltung des „Frontloading“ zu untersuchen, mit dem auf der Einnahmenseite eben diese Verschiebung wieder aufgefangen werden soll. Dies ist insbesondere von Bedeutung für den Klimasozialfonds. Schließlich betrachtet das Vorhaben den Übergang vom nationalen Emissionshandels nach BEHG auf den europäischen EHS 2.In dieser Hinsicht unterstützt das FG Europarecht das FG Wärme (und vice versa) im Projekt „ARGUS Wärme„, also im Hinblick auf die CO2-Bepreisung für die im Gebäudesektor eingesetzten fossilen Brennstoffe.
  • Im Hinblick auf die in Umlauf befindliche Menge an Emissionsberechtigungen und damit auf die Preise wird der EHS1 und der EHS2 jeweils flankiert durch eine Marktstabilitätsreserve (MSR). Auch diese sollen gemeinsam mit dem EHS1 überarbeitet werden, zudem soll sie insbesondere im Hinblick auf das Frontloading des EHS2 ergänzt werden.
  • Eine andere Flanke des Emissionshandels im Hinblick auf die Carbon-Leakage-Problematik stellt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechnism – CBAM) dar. Der Mechanismus wurde zum 1. Januar 2026 „scharf geschaltet“. Hier stehen einige materielle Änderungen an, die anlässlich des Starts des Mechanismus und seiner routinemäßigen Überprüfung diskutiert werden: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Produkte, Anti-Umgehungsmaßnahmen ein-schließlich der Umverteilung von Ressourcen („Resource Shuffling“), Dekarbonisierungsanreize für Stromimporte.
  • Schließlich sind auch die Regeln für die Senkung der Emissionen und den Abbau von CO2 im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zu betrachten. Hier ist insbesondere das Schicksal der entsprechenden Verordnung für die Zeit nach 2030 unklar.