Aktuelle Rechtsfragen des Gebäudesektors: Umsetzung des EU-Sekundärrechts für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme und Kälte (ARGUS Wärme)
Seit den jüngsten Neufassungen von Gebäudeeffizienzrichtlinie, Energieeffizienzrichtlinie und der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gibt das Unionsrecht nicht nur klarere Steuerungsvorgaben, sondern auch ehrgeizigere Steuerungsziele vor, die eine rasche Weiterentwicklung des deutschen Rechtsrahmens für die Wärmewende im Gebäudesektor verlangen. Dies wirft Fragen auf, denen in diesem Projekt nachgegangen wird. Zum einen geht es darum, welche Umsetzungsdefizite im Hinblick auf die vorgenannten Richtlinien noch behoben werden müssen. Zum anderen wird betrachtet, welche Handlungsspielräume die Mitgliedstaaten haben.
Laufzeit: 1. Februar 2025 bis 30. Juni 2026
Projektmittel: Institutionelle Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Projektbearbeitung

Oliver Antoni (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Dr. Matthias Leymann
Tel: +49-931-79 40 77-0
E-Mail

Dr. Maximilian Wimmer
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail
Inhalt
Um zu Antworten auf diese Fragen zu gelangen, bedarf es neben einer Analyse der unionsrechtlichen Ziele und Vorgaben zunächst einer vorbereitenden Betrachtung des im deutschen Recht für den Gebäudesektor bisher eingesetzten Instrumentenverbunds. Auf dieser Grundlage soll herausgearbeitet werden, welche Steuerungsvorgaben des Unionsrechts noch in Bundesrecht zu überführen und welche Umsetzungsmöglichkeiten im Korridor des rechtlich Zulässigen bestehen. Gleichzeitig müssen aber auch Fragen der Energiearmut und der sozialen Gerechtigkeit gemäß den Steuerungsvorgaben zukünftig verstärkt adressiert und bei der Erarbeitung dementsprechend berücksichtigt werden.
In den Blick zu nehmen sind dabei neben dem Gebäudeenergiegesetz auch die außerhalb dieses Gesetzes bereitgestellten Steuerungsinstrumente, zu denen namentlich der Europäische Emissionshandel 2 und die Modernisierungsumlage gehören. Andernfalls drohte das mit dem Instrumentenverbund bisher verfolgte Steuerungskonzept aus den Augen und die Prüfung an den Steuerungszielen und Steuerungsvorgaben des Unionsrechts „schief“ zu geraten.