Verbundvorhaben: Optimierte Höherauslastung von Betriebsmitteln der Netzebene 4 in Kombination mit Flexibilitätsmaßnahmen zur Erhöhung der Aufnahmefähigkeit von Mittelspannungs-Netzen (OHA4flexgrid)

Um im Gesamtkontext der Energiewende die Integration von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten und Verbrauchern – insbesondere von Flexibilitäten wie etwa Speicheranlagen – nicht auszubremsen, sollte als Lösungsbaustein auch die Höherauslastung der Netzbetriebsmittel in Betracht gezogen werden. Hier besteht jedoch noch erheblicher Forschungsbedarf, der mit dem Projekt OHA4flexgrid adressiert werden soll. Ziel ist, durch geschickte Kombination der Netzbetriebsmittel-seitigen Maßnahmen zur Höherauslastung und Entlastungsmaßnahmen durch Flexibilitätsoptionen die Aufnahmekapazität der Netzebene 4 zu maximieren.

Laufzeit: 1. Oktober 2026 – 30. September 2029

Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Projektpartner: 

Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Technische Hochschule Nürnberg, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, ÜZ Mainfranken eG, Starkstrom-Gerätebau GmbH, M. Münch Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Siemens AG

Projektbearbeitung

Johanna Kamm
Tel: +49 931 794077-0
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Dr. Wieland Lehnert
Tel: +49 931 794077-0
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Im Rahmen der Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht im Teilvorhaben „Rechtswissenschaftliche Untersuchungen“ soll eine umfassende Status Quo-Analyse des geltenden Rechtsrahmens im Bereich der Höherauslastung von Netzen erstellt werden. Dies betrifft den europäischen und nationalen Rechtsrahmen und umfasst auch untergesetzliche Normen. Insbesondere wird die Frage zu klären sein, welche Rechtsnormen für die Auslastung von Netzen relevant sind und inwieweit diese Höherauslastungen erlauben (etwa §§ 11 ff., 49 ff. EnWG).

Neben den Maßnahmen im Bereich der Höherauslastung, die direkt an den Netzbetriebsmitteln ansetzen, kann durch den Einsatz von Flexibilitätsmaßnahmen und sogenannten „Netzboostern“ auch auf das Belastungsprofil eingewirkt werden. Hier besteht im nationalen Energiesystem noch erheblicher Nachholbedarf, da bislang im Wesentlichen auf regulatorische, kostenbasierte Redispatch-Maßnahmen nach § 13a EnWG sowie die „Dimmung“ steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung nach § 14a EnWG in Verbindung mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurückgegriffen wird. Die Aufarbeitung der insoweit relevanten rechtlichen Vorgaben ist ebenfalls Gegenstand des Vorhabens.