EU-Klimaziel 2040: Ausgestaltung und Flexibilisierung durch Verknüpfung mit Art. 6 des Übereinkommens von Paris (FlexMechs)
Ziel des Forschungsprojekts ist zum einen die Untersuchung der Ausgestaltung des EU-Klimaziels 2040. Zum anderen soll die Verknüpfung des EU-Klimaziels mit den Mechanismen nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris untersucht werden. Grundlage dafür bildet eine Analyse der rechtlichen Anforderungen des Völkerrechts an die Nutzung flexibler Mechanismen.
Laufzeit: 1. Juli 2025 – 30. Juni 2026
Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Projektbearbeitung
Dr. Markus Ehrmann (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-286
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Dr. Jana Viktoria Nysten
Tel: +49 931 794077-273
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Ronja Busch
Tel: +49 931 794077-0
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Sophie Schwab
Tel: +49 931 794077-0
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Ende 2025 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung zum EU Klimaziel 2040 erzielt: Die EU soll ihre Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % reduzieren, dabei stehen ihr jedoch mehrere Flexibilisierungsoptionen zur Verfügung, insbesondere die Anrechnung von internationalen Gutschriften nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris.
In dem vorliegenden Projekt wird zunächst die Ausgestaltung des Klimaziels 2040 im Europäischen Klimagesetz im Detail analysiert. Sodann wird insbesondere die Frage untersucht, welche Möglichkeiten Art. 6 des Übereinkommens von Paris bietet, zusätzliche Treibhausgasminderungen außerhalb der EU zu er-reichen und wie diese auf das EU-Klimaziel 2040 angerechnet werden können.