Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Einwohnern beim Ausbau erneuerbarer Energien (FinBet-EE)

Das Projekt FinBet-EE widmet sich den Regelungen der Länder zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Einwohnern beim Ausbau erneuerbarer Energien. In den Untersuchungen sollen die rechtlichen Anforderungen konkretisiert werden, die an gesetzliche Verpflichtungen der Vorhabenträger zur Teilhabe zu stellen sind. Zudem werden aus einer normativen Perspektive die Probleme untersucht, die sich aus der Heterogenität der Bestimmungen für den Erneuerbaren-Ausbau ergeben können. Mit der auf Rechtsfragen beschränkten Analyse will das Projekt das Projekt dazu beitragen den Gesetzgebern im Bund und in den Ländern einer Grundlage für ein mögliches Tätigwerden zu geben.

Laufzeit: 1. März 2024 – 28. Februar 2026

Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Projektbearbeitung

Dr. Nils Wegner (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-20
E-Mail

Sebastian von Ammon
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Nach ersten gesetzgeberischen Initiativen auf Landesebene hat der Bundesgesetzgeber mit dem heutigen § 6 EEG 2023 eine Regelung getroffen, nach der Anlagenbetreiber von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen betroffene Gemeinden auf vertraglicher Grundlage finanziell an den Stromerträgen beteiligen sollen. Diese Regelung bildete den zwischenzeitlichen Schlusspunkt einer längeren Diskussion und Entwicklung über Instrumente, die ergänzend zu vorhandenen steuerrechtlichen Tatbeständen eine finanzielle Teilhabe von Standortgemeinden am Ausbau erneuerbarer Energien gewährleisten und so für Akzeptanz sorgen sollten. Unverändert ließ der Bundesgesetzgeber im Zuge seiner eigenen Tätigkeit jedoch die schon zuvor geschaffene Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bis heute gestattet, weitergehende Bestimmungen mit vergleichbarer Zielrichtung zu treffen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss im Jahr 2022 (1 BvR 1187/18) die in Mecklenburg-Vorpommern geschaffene verpflichtende Teilhaberegelung ganz überwiegend in ihrer Verfassungsmäßigkeit bestätigte, nahmen weitere Länder dies zum Anlass, eigene Landesgesetze zu schaffen und darin eine verpflichtende Teilhabe vorzusehen. Mittlerweile haben neun Bundesländer entsprechende Regelungen erlassen, die sich teils in den zugrunde liegenden juristischen Konstruktionen, vor allen Dingen aber auch in den zulässigen Beteiligungsformen, der jeweiligen Beteiligungshöhe, den durch die Regelungen Begünstigten (Gemeinden oder auch Anwohnende), im Vorhandensein einer Rückerstattungsmöglichkeit zugunsten der Anlagenbetreiber sowie zahlreicher weiterer Details unterscheiden.

Vor diesem Hintergrund will sich FinBet-EE den Regelungen der Länder zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Einwohnern beim Ausbau erneuerbarer Energien aus rechtlicher Perspektive widmen. In den Untersuchungen sollen die rechtlichen Anforderungen konkretisiert werden, die an gesetzliche Verpflichtungen der Vorhabenträger zur Teilhabe zu stellen sind. Zudem werden aus einer normativen Perspektive die Probleme untersucht, die sich aus der Heterogenität der Bestimmungen für den Erneuerbaren-Ausbau ergeben können. Mit der auf Rechtsfragen beschränkten Analyse will das Projekt das Projekt dazu beitragen den Gesetzgebern im Bund und in den Ländern einer Grundlage für ein mögliches Tätigwerden zu geben.

Projektergebnisse

Sebastian von Ammon,

Die Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung von Einwohnern und Gemeinden beim Ausbau erneuerbarer Energien

Vortrag, 5. Sitzung der BLPV, Online, 27. Januar 2026

Sebastian von Ammon,

Die Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung von Einwohnern und Gemeinden beim Ausbau erneuerbarer Energien

Vortrag, 98. Sitzung des Juristischen Beirats des BWE, Hannover, 22. Januar 2026

Sebastian von Ammon, Nils Wegner,

Die Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Einwohnern beim Ausbau erneuerbarer Energien