#Klimaschutzrecht2031: Gesprächsrunde

Aktuelle Fragen der Direktvermarktung:
(Wie) Haben sich PPA mit Erneuerbaren etabliert?

Datum: Donnerstag, 23. September 2021

Uhrzeit: 10:00-11:30 Uhr

Inhalt

(Wie) haben sich PPA mit Erneuerbaren etabliert? Darüber haben wir im Rahmen von #Klimaschutzrecht2031 mit drei Experten gesprochen: Dr. Jan Haizmann von EFET stellte zunächst die Sichtweise des Energiehandels dar und erläuterte die grundsätzliche Funktionsweise des EFET-Mustervertrags für PPAs. Aus Sicht von EFET machte er deutlich: „Im Gegensatz zu EEG-Subsidien ist ein PPA ein Marktinstrument, das ein neues Kapital im Umbau in Richtung Klimaneutralität steuern kann.“

Patrick Schmidt-Bräkling brachte konkrete PPA-Projekte von BayWa r.e. ein. Er ging dabei auch auf die Frage ein, welcher Grad an vertragstechnischer Standardisierung aus seiner Sicht sinnvoll und nötig ist. Auch er betonte die Rolle von PPAs im Rahmen des Klimaschutzes und nahm dabei vor allem eine globale Perspektive ein: „PPAs sind das geeignete Instrument auf dem Weg zu 100 Prozent Erneuerbarer Energie weltweit“.

Marcel Keiffenheim von Green Planet Energy äußerte sich etwas zurückhaltender zum Nutzen von PPAs: „Richtig eingesetzt, können PPAs einen zusätzlichen Erneuerbaren-Ausbau bewirken.“ Er wies jedoch auch darauf hin, dass PPAs aus seiner Sicht das EEG nicht ersetzen können.

In der abschließenden Fragerunde ging es u.a. um die Frage, wie sich eine mögliche, durch das EU-Recht im Rahmen des RED III-Prozesses geforderte Abschaffung des deutschen Doppelvermarktungsverbots (EEG-Förderung und Weitergabe von Herkunftsnachweisen schließen sich bislang aus) auswirken würde.

Präsentationen und Aufzeichnung

Sollten Sie die Gesprächsrunde verpasst haben oder nochmal reinschauen wollen, können Sie sich gerne die Aufzeichnung ansehen. Auch die Vortragsfolien der Referenten können Sie sich gerne herunterladen.

 

Über #Klimaschutzrecht2031

Anlässlich unseres 10. Geburtstags entwickeln wir gemeinsam mit unserem Forschungsnetzwerk schon seit Anfang des Jahres ein neues Forschungsprogramm Klimaschutzrecht 2031, mit dem wir in den nächsten zehn Jahren einen zielgerichteten und effektiven Beitrag für das Gelingen der Energiewende leisten wollen. Denn die Klimaschutzziele erfordern einen grundlegend neuen Rechtsrahmen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, als Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler diese notwendigen Reformen mit unserer Arbeit vorzubereiten und zu unterstützen. 

Die aktuellen Entwicklungen nehmen wir zum Anlass, zu prüfen, ob unsere Annahmen und Forschungsfragen bereits zielgerichtet auf die neuen politischen Vorgaben ausgerichtet sind oder ebenso eine andere Ausrichtung brauchen. Uns ist daher wichtig, unsere Ideen mit den Erfahrungswerten und Erwartungen der Fachwelt abzugleichen und Impulse und Anregungen für die nächsten zehn Jahre bis 2031 sammeln. Nur so können wir ein vollständiges Bild der Forschungsfragen entwickeln.

Welche Anregungen haben Sie für uns? Lassen Sie es uns unter #Klimaschutzrecht2031 wissen!