#Klimaschutzrecht2031: Gesprächsrunde

PV-Pflicht:
Was bringt uns weiter: Mehr Pflichten, mehr Förderung oder mehr Markt?

Datum: Donnerstag, 8. Juli 2021

Uhrzeit: 9:00 – 10:00 Uhr

Inhalt

Am 8.7.2021 diskutierten Expertinnen und Experten im Rahmen der Ideenkampagne #Klimaschutzrecht2031 online über das Thema Photovoltaik-Ausbau. Denn es ist klar: Auch die Solarenergie muss massiv ausgebaut werden, um die Klimaziele erreichen zu können. Welches Instrument oder welcher Instrumentenmix ist hier der vielversprechendste? Immer stärker rückt derzeit das Instrument einer „Photovoltaik-Pflicht“ in den Blick: So haben etwa Berlin und Baden-Württemberg eine derartige Pflicht bereits eingeführt. Auch auf Bundesebene wird das Instrument diskutiert. Aber ist dies wirklich das richtige Instrument? Welche alternativen – oder zusätzlichen – Instrumente gibt es, um den PV-Ausbau zu beschleunigen?

Über diese Fragen sprachen Prof. Dr. Paul Lehmann von der Universität Leipzig/Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Anett Ludwig vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Sebastian Palacios vom Öko-Institut sowie Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht.

Dabei wurde eine PV-Pflicht durchaus kontrovers diskutiert: Sie könne die Akzeptanz für die Energiewende gefährden, indem die Installation einer PV-Anlage als Pflichterfüllung und nicht (mehr) als Engagement für den Klimaschutz angesehen werde. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass die für die Installation einer PV-Anlage nötigen Finanzmittel an anderer Stelle fehlen, wo sie sinnvoller eingesetzt werden könnten – etwa bei der Gebäudedämmung. Als Argument für eine PV-Pflicht wurde angeführt, dass eine ordnungsrechtliche Pflicht eine ganz andere Reichweite habe als (Förder-)Instrumente, die auf Freiwilligkeit beruhen. Kombiniert man eine PV-Pflicht mit marktlichen Ansätzen, so steigere dies die Effizienz des Instruments. Zudem: Würde eine Pflicht mit der Möglichkeit einer Erfüllung durch Dritte über ein Kataster eingeführt, so müssten immerhin alle Hauseigentümer aktiv darüber nachdenken, ob sie eine PV-Anlage installieren wollen oder nicht.

Aber auch andere grundlegende Instrumente wurden diskutiert. Von einem effektiven CO2-Preis über eine grundlegende Reform bei den Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis bis hin zur Vorgabe von EE-Mengenzielen für die Bundesländer kamen dabei verschiedene Aspekte zur Sprache. Etwas „PV-spezifischer“ wurde eine Verbesserung der Rahmenbedingungen beim Mieterstrom und beim Eigenstrom ins Spiel gebracht. Hier wurde insbesondere der hohe Bürokratieaufwand gerügt. Aber auch eine Umstellung auf andere Förderinstrumente – wie die Gewährung von Investitions- anstelle von Betriebskostenzuschüssen – wurde thematisiert.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Panelist:innen – für unsere Forschungsagenda #Klimaschutzrecht2031 konnten wir viele Impulse mitnehmen!

Hier geht’s zur Diskussionsrunde:

Über #Klimaschutzrecht2031

Anlässlich unseres 10. Geburtstags entwickeln wir gemeinsam mit unserem Forschungsnetzwerk schon seit Anfang des Jahres ein neues Forschungsprogramm Klimaschutzrecht 2031, mit dem wir in den nächsten zehn Jahren einen zielgerichteten und effektiven Beitrag für das Gelingen der Energiewende leisten wollen. Denn die Klimaschutzziele erfordern einen grundlegend neuen Rechtsrahmen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, als Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler diese notwendigen Reformen mit unserer Arbeit vorzubereiten und zu unterstützen. 

Die aktuellen Entwicklungen nehmen wir zum Anlass, zu prüfen, ob unsere Annahmen und Forschungsfragen bereits zielgerichtet auf die neuen politischen Vorgaben ausgerichtet sind oder ebenso eine andere Ausrichtung brauchen. Uns ist daher wichtig, unsere Ideen mit den Erfahrungswerten und Erwartungen der Fachwelt abzugleichen und Impulse und Anregungen für die nächsten zehn Jahre bis 2031 sammeln. Nur so können wir ein vollständiges Bild der Forschungsfragen entwickeln.

Welche Anregungen haben Sie für uns? Lassen Sie es uns unter #Klimaschutzrecht2031 wissen!