Zukünftige Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland

Das Ziel des Vorhabens ist es, Modelle für die zukünftige Finanzierung der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Im Ergebnis sollen unter Berücksichtigung, ökonomischer, energiewirtschaftlicher und juristischer Aspekte verschiedene Handlungsoptionen für die zukünftige Gestaltung des Finanzierungsmechanismus erarbeitet werden.  

Laufzeit: Februar 2017 bis August 2019

Projektmittel: Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektpartner: Fraunhofer Institut für System und Innovationsforschung (ISI),  Consentec, Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Ecofys, Technische Universität Wien (Institut für Energiesysteme und elektrische Antriebe), Energy Economics Group (TU Wien)

Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI   ConsentecZentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg  EcofysTechnische Universität Wien (Institut für Energiesysteme und elektrische Antriebe) Energy Economics Group (TU Wien)

Projektbearbeitung

Dr. Hartmut Kahl
Tel: +49 931 794077-288
E-Mail

Prof. Dr. Thorsten Müller
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Lukas Zanzinger
Tel: +49-931-79 40 77-0
E-Mail

Katharina Klug
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Inhalt

Ausgangspunkt des Vorhabens ist die Frage, wie angesichts des weiter wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig die institutionellen Rahmenbedingungen für deren Finanzierung ausgestaltet werden sollten. Aus ökonomischer Sicht stellt sich unter anderem die Frage, wie die Refinanzierung von Erzeugungskapazitäten mit Grenzkosten nahe Null in einem Strommarkt mit zunehmenden und perspektivisch sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien erfolgen soll. Aus energiewirtschaftlicher Sicht sind unter anderem die Herausforderungen für die Systemintegration zu adressieren. Die Stiftung Umweltenergierecht bearbeitet dabei die sich aus diesem Prozess ergebenden juristischen Fragestellungen. Insbesondere stellen das Beihilferecht, das europäische Abgabenrecht und nationale verfassungsrechtliche Aspekte, wie etwa Fragen des Finanzverfassungsrechts oder des Vertrauensschutzes, maßgebliche rechtliche Rahmenbedingungen für künftige Finanzierungsmechanismen von EE-Anlagen dar.