Zustiften

Bei einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung dem Stiftungskapital zugefügt und nachhaltig unter ethisch-ökologischen Gesichtspunkten angelegt. Die Erträge daraus fließen regelmäßig und somit dauerhaft in unsere Forschungsarbeit. Daher bedeutet eine einmalige Zustiftung zum Stiftungskapital eine fortlaufende und immerwährende Unterstützung. Eine Zustiftung hat auf diese Weise eine besonders nachhaltige Wirkung für die Forschung zum Rechtsrahmen der Energiewende.

Zustiftungsformular

Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit

Als Privatperson können Sie eine Zuwendung zum Stiftungskapital bis zu einem Betrag von 1.000.000 € (pro Ehegatte) als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Diese Summe können Sie beliebig auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre verteilen, allerdings innerhalb dieses Zeitraums der Höhe nach nur einmal in Anspruch nehmen.

Bringen Unternehmen Geld in das Stiftungskapital ein, können sie vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Neben einer Zuwendungsbestätigung erhalten Sie für Ihre Zustiftung zusätzlich eine Stiftungsurkunde, die die Nachhaltigkeit Ihrer Zuwendung zum Ausdruck bringt.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds – eine besondere Art des Stiftens: Im Rahmen eines Stiftungsfonds können Sie die Zustiftung mit einem Namen oder einem bestimmten Forschungsthema verbinden. So können beispielsweise die Erträge einer Zustiftung von 1.000.000 € in einen nach Ihnen benannten Stiftungsfonds das Jahresgehalt eines wissenschaftlichen Mitarbeiters finanzieren. Im Gegensatz zur Errichtung einer eigenen Stiftung können Sie so trotzdem dauerhaft Spuren hinterlassen, es entfallen bei einer Zustiftung aber die Aufgaben der laufenden Stiftungsverwaltung, die behördliche Anerkennung sowie die Genehmigung. Eine Zustiftung ist für Sie daher der einfachste und effektivste Weg des Stiftens!

Sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Mitsch
Leitung Fundraising und Stakeholdermanagement
Tel.: +49 152 074 359 53
E-Mail

Zustiftungskonto

Zustiftungen können Sie auf das folgende Konto überweisen:

IBAN DE83790500000046745469

BIC BYLADEM1SWU