Regelungsrahmen zu Einspeisung und Vermarktung von EE-Strom in Zeiten von Erzeugungsüberschüssen (Temporäre Erzeugungsüberschüsse)

Der hohe Zubau an erneuerbaren Energien führt (mangels ebenso schnell fortschreitendem Ausbau der Flexibilitäten) immer häufiger zu einem temporären Überangebot von Strom. Dies wiederum führt (neben netzengpassbedingtem Redispatch) zu vermehrten negativen Strommarktpreisen. Ziel dieses Projekts ist die Analyse der Regelungen, die die flexible Einspeisung und Vermarktung von erneuerbarem Strom bezwecken, um Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander auszurichten und damit letztlich eine kosteneffiziente Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

Laufzeit: 1. Juni 2025 bis 31. Juli 2026

Projektmittel: Institutionelle Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

Projektbearbeitung

Dr. Johannes Hilpert
Tel: +49 931 794077-25
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Dr. Markus Kahles
Tel: +49 931 794077-0
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Anna Papke
Tel: +49 931 794077-0
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Inhalt

Für das Gelingen der Energiewende ist der Ausbau der erneuerbaren Energien essentiell. Nichts desto trotz bringt ein hoher Zubau von erneuerbaren Energien auch Schwierigkeiten mit sich. Die Stiftung Umweltenergierecht widmet sich in ihrer rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit zu temporären Erzeugungsüberschüssen unter anderem der Analyse folgender Fragestellungen:

  • Mit welchen Regelungen wird die flexible Erzeugung und Vermarktung von EE-Strom derzeit angereizt?
  • Welche Regelungslücken bestehen und wie sind aktuelle Veränderungsvorschläge rechtlich zu bewerten?
  • Wie ist die Situation bei Anlagen in der Direktvermarktung?
  • Wie können auch Bestandsanlagen adressiert werden?
  • Welche Rolle spielt der zu erwartende starke Ausbau von Großbatteriespeichern bei der Marktintegration von EE-Strom?