Rechtsrahmen zum Einsatz von Großbatteriespeichern als Flexibilitätsoption (Großbatteriespeicher)

Der starke Ausbau erneuerbarer Energien (EE) führt zu Erzeugungsüberschüssen, die sich in negativen Strompreisen und Abregelungen niederschlagen. Ursache hierfür ist, dass der Ausbau von Flexibilitäten – ebenso wie der Netzausbau – derzeit nicht mit der hohen EE-Ausbaudynamik Schritt hält. Ziel dieses Vorhabens ist daher eine Analyse des Rechtsrahmens für Speicher, insbesondere Großbatteriespeicher, als Flexibilisierungsoptionen. Hierzu soll in diesem Projekt ein Netzwerk mit unterschiedlichen Akteuren (Projektierern, Betreibern, Anschlussgebern etc.) aufgebaut werden. Hierdurch sollen praxisrelevante rechtliche Fragestellungen dazu identifiziert werden, welche rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen den Einsatz von Großbatteriespeichern als Flexibilitätsoptionen begünstigen oder behindern.

Laufzeit: 1. Juli bis 31. Dezember 2026

Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

 

 

Projektbearbeitung

Anna Papke
Tel: +49 931 794077-0
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