Europe’s phase out of nuclear energy – how a vision can become reality (NPO)
Die unter der Leitung der Technischen Universität Wien erarbeitete Studie geht der Aufgabe nach, die Bedingungen für einen möglichen europaweiten Atomausstieg schon bis zum Jahr 2030 aufzuzeigen. Unter Berücksichtigung der langfristigen Klimaziele bis 2050 sollen Potentiale sowohl bei verstärktem Ausbau erneuerbarer Energien als auch größeren Effizienzanstrengungen ermittelt werden, die eine weitere Nutzung von Energie aus Atomkraft überflüssig werden lassen. In rechtlicher Hinsicht ist zu untersuchen, in welchen europarechtlichen Rahmenbedingungen sich die Förderung der Stromerzeugung aus Atomenergie durch die Mitgliedstaaten zu bewegen haben.
Laufzeit: 15. April bis 14. November 2013
Projektmittel: Auftrag von Friends of the Earth Austria/Lebensministerium der Republik Österreich
Projektpartner:
Projektbearbeitung
Fabian Pause (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-18
E-Mail
Dr. Markus Kahles
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail
Inhalt
Der rechtliche Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage nach der Vereinbarkeit nationaler Regelungen zur Förderung der Nuklearenergie mit dem EU-Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung der Kriterien für das Vorliegen einer Beihilfe und möglicher Ausnahmen hiervon. Die Analyse erfolgt vor dem Hintergrund des von der EU-Kommission initiierten und derzeit laufenden Prozesses zur Modernisierung des Beihilferechts und der geplanten Einführung einer Förderregelung in für Nuklearenergie in UK als Teil der aktuellen Elektrizitätsmarktreform. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei zunächst die genaue Bestimmung des Verhältnisses zwischen dem EURATOM-Vertrag zur Förderung der Atomenergie in der EU und den Verträgen über die Europäische Union und ihrer Arbeitsweise. Der EURATOM-Vertrag von 1957 beinhaltet allein Bestimmungen zu Investitionen, aber sieht keine Regelungen für mögliche Betriebsbeihilfen für die Erzeugung von Atomenergie vor. Vielmehr sind die allgemeinen Beihilferegeln nach Artikel 107 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu prüfen.