Vorhaben IV: Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung im EEG
Nach § 65 EEG 2009 ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG zu evaluieren und in regelmäßigen Abständen dem Deutschen Bundestag einen Erfahrungsbericht zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich vorzulegen. Der EEG-Erfahrungsbericht stellt dabei jeweils die Grundlage für eine Überarbeitung und Neufassung des Gesetzes dar. Der Bericht des Vorhabens IV befasst zur instrumentellen und rechtlichen Weiterentwicklung des EEG und dient der wissenschaftlichen Vorbereitung und Unterstützung des EEG-Erfahrungsberichts 2011.
Laufzeit: 1. September 2009 bis 31. August 2011
Projektmittel: Auftrag des Bundesumweltministeriums
Projektpartner: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, IZES gGmbH, Becker Büttner Held, Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES
Projektbearbeitung
Prof. Dr. Thorsten Müller (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail
Frank Sailer
Tel: +49 931 794077-11
E-Mail
Inhalt
Der Bericht zum Vorhaben IV befasst sich mit einer Vielzahl von Fragestellungen zum EEG und analysiert Perspektiven für dessen Weiterentwicklung. Ein zentrales Ziel des Berichts liegt in der Darstellung der wichtigsten aktuellen Diskussionspunkte und Argumentationslinien zur Weiterentwicklung des EEG. Zudem werden zu jedem Themenbereich zentrale Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Projektergebnisse
Frank Sensfuß, Mario Ragwitz, Marian Klobasa, Thorsten Müller, Frank Sailer, Philipp Schütter, Maria Húšťavová, Eva Hauser, Juri Horst, Jörg Frantzen, Martin Altrock, Wieland Lehnert, Michael Sterner, Norman Gerhardt, Jan Dobschinski,
Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichtes 2011 gemäß § 65 EEG (Vorhaben IV: Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung im EEG)
Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Juni 2011