Wenn Elektromobilität, dann erneuerbar – Koppelung der Markteinführung und Förderung von Elektromobilität an die Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland (Elektromobilität)

Bisher lagen in der deutschsprachigen Forschungslandschaft keine Studien zur Koppelung der Elektromobilität an die Nutzung erneuerbarer Energien und der damit verbundenen ökonomischen und ökologischen Effekte vor. Die Studie übernahm erstmals die Aufgabe, die politischen Zielvorgaben mit praktikablen, rechtlich fundierten Instrumenten zu verbinden. Auf diese Weise konnten die notwendigen konkreten Handlungsempfehlungen entwickelt werden.

Laufzeit: 1. August 2009 bis 31. Januar 2010

Projektmittel: Gefördert durch eine Zuwendung des Bundesumweltministeriums

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Projektpartner: Energie Impuls OWL e.V., Norbert Kortlüke, Björn Pieprzyk

Energie Impuls OWL e.V.

Projektbearbeitung

Inhalt

Der Verkehrssektor ist für rund 20 % der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich und dabei der einzige Bereich, in dem der CO2-Ausstoß weiterhin ansteigt. Elektrische Antriebe können mittel- und langfristig eine wichtige Säule zukünftiger Mobilitätsstrukturen jenseits fossiler Flüssigkraftstoffe bilden und zudem die lokale Lärm- und Schadstoffbelastung im Vergleich zu konventionellen Verbrennungsmotoren erheblich senken. Einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leistet die Elektromobilität jedoch nur dann, wenn ihr zusätzlicher Strombedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Durch die Einrichtung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) und der Vorlage eines ersten Zwischenberichtes im November 2010 hat die Bundesregierung ihre Arbeit zur Etablierung eines Marktes für Elektromobilität fortgeführt. Im Frühjahr 2011 will die NPE einen weiteren Bericht vorlegen, der Empfehlungen an die Politik zur Gestaltung und Implementierung eines Maßnahmenpaketes enthalten soll.

Das Projekt will mögliche Förderinstrumente für die Elektromobilität und den hierfür zu beachtenden Rechtsrahmen aufzeigen, um sowohl Anreize für den Kauf von Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeugen als auch für den Aufbau einer intelligenten Ladeinfrastruktur zu setzen. Dabei werden neben gängigen Förderinstrumenten auch neue und innovative Maßnahmen analysiert, die einen Beitrag für den Ausbau/Aufbau einer Erneuerbaren Elektromobilität leisten sollen. Es sollen die finanziellen Hürden der Markteinführung der Elektromobilität bis 2020 untersucht und der benötigte Förderbedarf pro Fahrzeugklasse dargestellt werden. Dabei spielt insbesondere der Zusammenhang zwischen Elektromobilität und erneuerbare Energien eine zentrale Rolle, so dass auch das Potential der Elektromobilität zur Netzintegration der erneuerbaren Energien untersucht sowie die technischen Voraussetzungen zur Erschließung dieses Potential dargestellt werden sollen. Schließlich soll der bestehende Rechtsrahmen für die Elektromobilität und die allgemeinen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Förderung der Elektromobilität und der Aufbau der benötigten Infrastruktur aufgezeigt werden.

Projektergebnisse

Norbert Kortlüke, Björn Pieprzyk, Thorsten Müller, Frank Sailer, Volker Behlau,

Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ökonomischer und rechtlicher Sicht

Energie Impuls OWL e.V., Bielefeld

Endbericht

März 2011