Unterstützungsleistungen bei der Ausgestaltung zur Öffnung von Fördersystemen für Strom aus Erneuerbaren Energien für im Ausland erzeugten Strom (EEG-Öffnung)

Die grundsätzliche Möglichkeit zur Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Ausland ist seit dem EEG 2014 rechtlich verankert. Die Teilnahme solcher Anlagen im Rahmen der Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien ist allerdings von der Erfüllung einiger Voraussetzungen und der Umsetzung einer Verordnungsermächtigung abhängig. Die Stiftung Umweltenergierecht leistet daher im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und in Zusammenarbeit mit ihren Forschungspartnern wissenschaftliche Unterstützung bei der Einbeziehung ausländischer Anlagen sowohl im Rahmen der Pilot-Phase für PV-Freiflächenanlagen als auch im Rahmen der Ausweitung der Ausschreibungen auf andere Technologien.

Laufzeit: 15. Oktober 2015 bis 30. April 2020

Projektmittel: Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektpartner: Ecofys, Connect Energy Economics, Consentec, Becker Büttner Held, Fraunhofer ISI

 

Projektbearbeitung

Fabian Pause
Tel: +49 931 794077-18
E-Mail

Inhalt

Deutschland hat mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 mit der Umsetzung der Vorgaben der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission und den in der Beihilfeentscheidung zum EEG 2014 eingegangenen Verpflichtungen begonnen. Ab spätestens 2017 soll die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus EE-Anlagen grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt werden. Um die Kooperation mit Nachbarländern voranzubringen, soll im Rahmen der Ausschreibungen die Förderung für 5 Prozent der jährlich neu installierten Anlagenleistung europaweit geöffnet werden. Das Gesetz legt jedoch mehrere Voraussetzungen für eine solche Öffnung fest:

  1. Den Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung, die die Kooperationsmechanismen der EE-Richtlinie umsetzt.
  2. Die Wahrung des Prinzips der Gegenseitigkeit.
  3. Die Gewährleistung eines physikalischen Imports des Stroms.

Um erste Erfahrungen mit der Öffnung des EEG zu sammeln, sollen die Pilotausschreibungen im Bereich PV-Freiflächenanlagen ab 2016 anteilig für Anlagen im Ausland geöffnet werden. Wie dabei die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden, ist noch unklar. Die Einzelheiten hierzu sollen zunächst in einer Verordnung festgelegt werden. Bei der Öffnung der Pilotausschreibung sollen gleichzeitig die Vorgaben zu Kooperationsmechanismen der Erneuerbaren-Richtlinie 2009/28/EG umgesetzt werden.

Ziel des Vorhabens ist die fachliche Begleitung des Auftraggebers während der gesamten Ausarbeitung, Umsetzung und Evaluierung von Konzepten zur Öffnung der EE-Förderung. Aspekte, die bei der fachlichen Unterstützung zu berücksichtigen sind, sind sowohl energiewirtschaftlicher, energiepolitischer, europapolitischer und rechtlicher Natur.

Projektergebnisse

Markus Kahles,

Grenzüberschreitende Öffnung von Ausschreibungsverfahren als neuer Mechanismus in EEG und KWKG

Ludwigs, Markus (Hrsg.), Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Energiewende, Schriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht, Bd. 8, 2018, S. 119-134

Weitere Informationen

Markus Kahles, Fabian Pause,

Öffnung nationaler Fördersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien aus anderen Mitgliedstaaten – Renaissance der kooperativen Mechanismen?

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) 2015, S. 776-780