Definition besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

Nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Energiesteuergesetz (EnergieStG) wird besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen auf Antrag eine Steuerentlastung gewährt. Die entsprechende Definition von besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen findet sich in § 50 Abs. 5 EnergieStG. In diesem Vorhaben zur Definition besonders förderungswürdiger Kraftstoffe wird die vorhandene Definition überarbeitet. Ziel ist eine abstrakte und zugleich offene Definition, die einerseits unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Vergangenheit und absehbaren zukünftigen Entwicklungstendenzen im Bereich der Biokraftstoffe Rechnung trägt.

Laufzeit: 15. September 2009 bis 31. Dezember 2010

Projektmittel: Auftrag des Bundesumweltministeriums

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Projektpartner: DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (Konsortialleitung)

DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH

Projektbearbeitung

Dr. Hartmut Kahl
Tel: +49 931 794077-288
E-Mail

Inhalt

Im Rahmen dieses rechtswissenschaftlichen Teils des Vorhabens wird der erarbeitete fachliche Vorschlag auf seine Vereinbarkeit mit europäischem und WTO-Recht untersucht. Dabei geht es nur um eine Analyse der Änderungen, weil im Rahmen des Vorhabens nur eine neue Definition besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe entwickelt werden soll, so dass sich der konkrete Kreis der begünstigten Biokraftstoffe verändern wird. Die grundsätzliche Vereinbarkeit einer Steuerbefreiung mit höherrangigem Recht war dagegen auftragsgemäß nicht Gegenstand der Untersuchungen.