Vorträge zum Fokus Umweltenergierecht „Bürgerenergie und Recht – aktuelle Entwicklungen“ am 27. April 2016
Nachfolgend finden Sie Programm und Vorträge der oben genannten Veranstaltung als Pdfs.
Programm „Bürgerenergie und Recht – aktuelle Entwicklungen“
Ilka Hoffmann, Stiftung Umweltenergierecht: Gibt es ein Recht der Bürgerenergie?
Block 1: Ausschreibungen – Der Rechtsrahmen des Systemwechsels und mögliche Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieprojekte
Fabian Pause, Stiftung Umweltenergierecht: Europa: Die „de-minimis Regel“ in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Katherina Grashof, Institut für Zukunftsenergiesysteme gGmbH IZES, Berlin: Nutzeneffekte von Bürgerenergie und Bewertung von Regelungsalternativen im Ausschreibungsdesign
Silvana Tiedemann, ECOFYS, Berlin: Ausschreibungsdesign für Windenergie an Land: Herausforderungen und Sonderregelungen für kleine Akteure
Block 2: Der Rechtsrahmen für Eigen- und Direktversorgungsmodelle und regionale Grünstromkennzeichnung
Fabian Pause, Stiftung Umweltenergierecht: „Prosumer“ in der Energy Union: Eine Annäherung an einen schillernden Begriff
Margarete von Oppen, Rechtanwältin, Geiser & von Oppen Rechtsanwälte, Berlin: Die bisherige Rechtslage und der Einfluss aktueller Entwicklungen auf Eigenversorgungsmodelle
Dr. Steffen Herz, Rechtsanwalt von Bredow Valentin Herz, Berlin: Rechtliche Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstrommodelle
Dr. Fabian Sösemann, GP Joule GmbH, Berlin: Der Rechtsrahmen und die regionale Vermarktung von EEG-gefördertem Strom – (Zwischen-)Ergebnisse der Arbeitsgruppe Regionale Grünstromkennzeichnung beim BMWi
Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt Greenpeace Energy, Hamburg: Rechtliche Hürden bei Bürgerenergieprojekten – was fordern Kleinanlegerschutzgesetz und Kommunalwirtschaftsrecht?