Rahmenvertrag für externe Rechtsberatungsleistungen zur „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Erfahrungsbericht)“

Bei der Vorbereitung und Durchführung des EEG-Erfahrungsberichts tauchen regelmäßig sehr komplexe Rechtsfragen insbesondere zum EEG und zu angrenzenden Rechtsbereichen auf. Mit den Beratungsleistungen, die über den Rahmenvertrag abgerufen werden können, soll die erforderliche Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Vorbereitung und Durchführung des EEG-Erfahrungsberichts und ggf. bei der Novellierung des EEG sichergestellt werden.

Laufzeit: Oktober 2016 bis September 2020

Projektmittel: Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektpartner: Becker Büttner Held, von Bredow Valentin Herz, Edelman.ergo

von Bredow Valentin Herz

Projektbearbeitung

Dr. Hartmut Kahl (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-288
E-Mail

Prof. Dr. Thorsten Müller
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Frank Sailer
Tel: +49 931 794077-11
E-Mail

Dr. Markus Kahles
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Oliver Antoni
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Ilka Hoffmann (nicht mehr bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig)
Tel: +49-931-79 40 77-0
E-Mail

Dr. Johannes Hilpert
Tel: +49 931 794077-25
E-Mail

Dr. Nils Wegner
Tel: +49 931 794077-20
E-Mail

Inhalt

Die Unterstützung des Bundesministeriums betrifft rechtliche Fragen im Bereich der erneuerbaren Energien und angrenzender Rechtsbereiche. Der Bereich der erneuerbaren Energien umfasst sämtliche Rechtsakte einschließlich untergesetzlicher Normen, die die Nutzung der erneuerbaren Energien betreffen, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Windenergie-auf-See-Gesetz. Angrenzende Rechtsbereiche sind sonstige Rechtsbereiche mit Bezug zur Nutzung der erneuerbaren Energien, etwa steuer- und abgabenrechtliche Regelungen, europarechtliche Fragen oder genehmigungs- und planungsrechtliche Fragen. Davon umfasst sind beispielsweise folgende rechtliche Fragestellungen:

  • die in der Praxis übliche Gestaltung von Verträgen im Bereich der erneuerbaren Energien – sei es als Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben (z. B. Direktvermarktungsverträge), sei es als Reaktion auf praktische Folgen des regulatorischen Rahmens (z. B. Sicherungsgeschäfte bei der Vermarktung erneuerbarer Energien),
  • die praktische Abwicklung energierechtlicher Verhältnisse zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich der erneuerbaren Energien, z. B. ob und wie Netzbetreiber und Anlagenbetreiber ihre rechtlichen Pflichten nach dem EEG in der Praxis konkret umsetzen und ob und wie sie diese Pflichten auf weitere Akteure wie Direktvermarkter und andere Dienstleister vertraglich übertragen; dies erfasst auch damit im Zusammenhang stehende gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen,
  • die Genehmigungspraxis der zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie Fragen zum Baurecht, dem Immissions-, Natur- und Gewässerschutzrecht sowie dem Kreislaufwirtschaftsrecht für die einzelnen erneuerbaren Energien, einschließlich der europa- und völkerrechtlichen Vorgaben für diesen Bereich,
  • in der Praxis auftauchend Rechtsfragen zum Netzanschluss und Netzzugang von EE-Anlagen,
  • in der Praxis auftauchende rechtliche Fragen zur Koppelung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor,
  • in der Praxis auftauchende rechtliche Fragen zur besseren Integration von Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Energien in das Stromnetz, einschließlich Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Einspeisemanagement und dem Netzausbau,
  • in der Praxis auftauchende rechtliche Fragen zur besseren Integration von fluktuierenden erneuerbaren Energien in den Strommarkt einschließlich Rechtsfragen der Direktvermarktung von erneuerbaren Energien (z. B. zur Fernsteuerung von Anlagen, Förderung bei negativen Preisen, Grünstromkennzeichnung) und des bundesweiten Ausgleichsmechanismus,
  • rechtliche Fragen zur strategischen Planung und zur Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen auf See,
  • in der Praxis auftauchende rechtliche Fragen zur Besonderen Ausgleichsregelung,
  • in der Praxis auftauchende rechtliche Fragen zur Eigenversorgung,
  • praxisrelevante rechtliche Fragen zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU im nationalen Recht,
  • in der Praxis auftauchende sekundärrechtliche Fragen zu den Richtlinien 2009/28/EG und 2009/72/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 und damit in Zusammenhang stehender weiterer sekundärrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission,
  • praxisbezogene beihilferechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem EEG und den auf Grund des EEG erlassenen Verordnungen, sowie
  • Fragen im Zusammenhang mit praktischen Umsetzung der Transparenzerfordernisse.