Strommarktintegration von E-Fahrzeugen auf der Basis von Fahrzeugdaten (PeakSaver)

Zur besseren Integration von Elektro-Fahrzeugen in den Strommarkt kann es hilfreich sein, für Abrechnung und Bilanzierung unmittelbar die Daten aus dem Fahrzeug zu verwenden. Hier bestehen jedoch rechtliche Hürden, insbesondere mit Blick auf das Eichrecht. Im Rahmen eines Auftrags für das Projekt „PeakSaver“ soll untersucht werden, inwieweit ein Rückgriff auf Art. 7b der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung möglich ist.

Laufzeit: 1. Juli – 31. Dezember 2026

Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), im Auftrag für decarbon1ze GmbH

Projektbearbeitung

Dr. Carsten von Gneisenau
Tel: +49 931 794077-0
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Dr. Wieland Lehnert
Tel: +49 931 794077-0
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Alina Anapyanova
Tel: +49 931 794077-0
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Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens zur Auslegung, Reichweite und Anwendbarkeit der Vorgaben für spezielle Messgeräte (Dedicated Measuring Devices) nach Art. 7b der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung in Bezug auf Elektro-Fahrzeuge. Sollte die juristische Auslegung ergeben, dass die Vorschrift auf E-Fahrzeuge anwendbar ist, könnte für die Abrechnung und Bilanzierung unmittelbar auf die bereits in den Fahrzeugen vorhandenen Daten zurückgegriffen werden. Dies könnte die Strommarktintegration von E-Fahrzeugen verbessern. Denn es hat sich gezeigt, dass an vielen Stellen gerade Aufwand und Kosten für Zählereinbau, Messung und Abrechnung praktische Probleme aufwerfen oder bestimmte Umsetzungsformen unwirtschaftlich machen.