Archiv für Mai 2021

Gründungstreffen Alumni-Netzwerk

Online, 27. Mai 2021

Was kommt eigentlich nach dem DokNetz Umweltenergierecht? Am Abend des 17. Mai trafen sich 10 (ehemalige) DokNetz-Mitglieder, um ein Alumni-Netzwerk zu gründen.

Nach einem externen Input in die Runde – Professor Stephan Breidenbach von GermanZero trug zum 1,5°-Gesetzespaket vor – wurde auf das neue Netzwerk angestoßen. Natürlich mit Würzburger Wein! Im Anschluss wurde überlegt, wie sich das neue Netzwerk am besten organisieren lässt und bei noch mehr Wein nette Gespräche geführt.

Save the Date: Ziel Klimaneutralität – (Wie) hält das Energierecht Schritt?

Würzburg, 27. Mai 2021

Am 20. und 21. Oktober laden wir Sie nach Würzburg zu den 23. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht ein. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen der Frage nachgehen, wie das deutsche und europäische Energierecht auf dem Weg zur Klimaneutralität Schritt halten kann. Die Entwicklungsperspektiven für die neue Legislaturperiode und darüber hinaus werden wir ebenfalls diskutieren. Folgende Fragestellungen sollen im Mittelpunkt stehen: Welche Rolle spielt der europäische Green Deal? Welche Grundstrukturen des Energierechts müssen angepasst werden? Welche Instrumente braucht ein ambitionierteres Klimaschutzrecht?

Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen mit Ihnen nach dieser langen Zeit! Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit, sich zur Tagung anzumelden.

 

 

Stiftung spezial zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz verpasst?

Online, 27. Mai 2021

Die Aufzeichnung unseres Online-Seminars „Stiftung spezial #Klimaschutzgesetz“ vom 7. Mai 2021 ist ab jetzt auch zum Nachschauen verfügbar. Daniela Fietze, Thorsten Müller und Dr. Hartmut Kahl haben darin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet und erklärt, was das (juristisch) Neue daran ist, wie es zur Entscheidung kam und was der Beschluss für die Zukunft bedeutet. Die Vortragsfolien stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Effizientere Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen? Sachverständigenanhörung im deutschen Bundestag

Berlin, 19. Mai 2021

Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung zur Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für EE-Anlagen geladen worden. In der Anhörung ging er auf Basis der zusammen mit Erik Dietrich und Frank Sailer erarbeiteten Stellungnahme darauf ein, dass der Entwurf noch nicht allen Anforderungen der Erneuerbaren Richtlinie RED II entspricht: Demnach beginnt die Frist für die Dauer des Genehmigungsverfahrens erst mit allen notwendigen Unterlagen. Genauso müsste geregelt werden, was nach Ablauf der Genehmigungsfrist passiert. Kritisch bewertete Thorsten Müller auch den neuen Paragraf 16b BImSchG, der nicht im Einklang mit dem Europarecht steht und nur für strom- und nicht auch für wärmeerzeugende Anlagen ausgelegt ist. Zudem würde er Rechtsunsicherheit erzeugen, da er sich nicht klar in das Konzept der Genehmigungsarten des BImSchG einfügen würde.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.

Vortrag zum EU CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) beim Strommarkttreffen Online

25. Mai 2021

Am 25. Mai 2021 stellte Jana Nysten die Forschungsarbeiten der Stiftung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem (CBAM) vor. Neben dem EU Recht – und hier insbesondere die Wahl einer Rechtsgrundlage und den damit verbundenen Verfahrensvorschriften – lag ein Fokus auf den Bestimmungen des WTO-Rechts: Auch hier, so folgerte sie, ist ein solcher CBAM theoretisch möglich; allerdings kommt es darauf an, dass in der Ausgestaltung zumindest keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung vorliegt. Ferner werden auch (handels)-politische Aspekte eine große Rolle spielen und für die internationale Akzeptanz der Maßnahme von Bedeutung sein. Für eine umfassende Diskussion der verbundenen rechtlichen Problematiken wurde auf den Würzburger Bericht zu diesem Thema verwiesen, der dieser Tage erscheinen wird

Vortrag

Vortrag zum aktuellen und künftigen Wasserstoffwirtschaftsrecht

Würzburg, 20. Mai 2021

Der Markthochlauf von Wasserstoff und insbesondere von sog. grünem Wasserstoff wird heutzutage als Schlüssel zur Dekarbonisierung der Industrie und weiterer bedeutsamer Wirtschaftsbereiche, etwa des Schwerlastverkehrs, angesehen. Die rechtlichen Vorgaben für Erzeugung, Transport und Speicherung sind derzeit aber noch stark fragmentiert. Julian Senders gab beim Statusseminar Power-to-Gas/Power-to-X einen Überblick über den bestehenden Rechtsrahmen sowie über die aktuell geplanten Neuregelungen für die Regulierung von Wasserstoffnetzen und für die Erzeugung von grünem Wasserstoff.

Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet und bearbeitet das Recht der Wasserstoffwirtschaft in mehreren Projekten, so etwa im zuletzt gestarteten Norddeutschen Reallabor.

Green Deal erklärt: Updates zum EU-Klimagesetz und Schwerpunkt zur Rechtsetzung der EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte

Online, 18. Mai 2021

Die 8. Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ befasste sich heute mit dem EU-Klimaschutzgesetz und im Schwerpunkt mit dem Instrument der delegierten Rechtsakte.  Welche Bedeutung das EU-Klimaschutzgesetz für die gegenwärtigen Reformbestrebungen der Bundesregierungen hat, zeigte Hannah Scheuing in einem kurzen Update auf. Hier sollen auf nationaler Ebene bereits die ambitionierten EU-Klimaziele antizipiert werden.

Johanna Kamm erklärte im Themenschwerpunkt grundlegend das Instrument des Delegierten Rechtsakts anhand der Taxonomie-Verordnung, mit der die EU-Kommission einen Rahmen für „klimaschutzfreundliche“ Investitionen schaffen will. Auch im Bereich Wasserstoff sollen Delegierte Rechtsakte genutzt werden, etwa zur Definition von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, wie Jana Nysten erklärte.

Zur Vertiefung und zum Nachlesen können Sie sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Rechtsgutachten zur rechtlichen Umsetzbarkeit eines Mindestpreises für CO2 im Stromsektor erschienen

Berlin/Würzburg, 11. Mai 2021

Die Stiftung Klimaneutralität hat heute ihren Regelungsvorschlag für die Einführung eines nationalen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen im Stromsektor vorgestellt, zu dem Dr. Hartmut Kahl ein Rechtsgutachten erstellt hat. Dieser Mindestpreis soll den CO2-Preis „nach unten“ absichern und ein für Investoren verlässliches Preissignal schaffen. Nach dem Vorschlag, dessen Details das Öko-Institut ausgearbeitet hat, soll der CO2-Mindestpreis ab 2025 gelten und im ersten Jahr 50 Euro pro Tonne CO2 betragen. In Anlehnung an die gehobenen Klimaschutzziele soll der Zielpfad für den Mindestpreis so festgelegt werden, dass er im Jahr 2030 ein Niveau von 65 Euro je Tonne CO2 erreicht. Erhoben werden soll der Mindestpreis über den Weg einer angepassten Energiebesteuerung. Die Steuersätze sollen im Energiesteuergesetz festgelegt werden und können so bei der Planung der Unternehmen berücksichtigt werden. Dass eine solche Regelung sowohl mit dem Europarecht als auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, hat Dr. Hartmut Kahl in einem ausführlichen Rechtsgutachten geprüft.

Der Regelungsvorschlag, das ihm zugrunde liegende Bepreisungskonzept des Öko-Instituts und das Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht sind hier abrufbar:

https://www.stiftung-klima.de/de/themen/energie/co2-mindestpreis/

Vortrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz

Online, 7. Mai 2021

In einem Online-Seminar aus der Reihe „Stiftung spezial“ befassten sich Daniela Fietze und Thorsten Müller mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019.

Nachdem zentrale Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu den Fragen „Wie viel Klimaschutz steckt im Grundgesetz“ und „Wie muss dieser umgesetzt werden“ rekapituliert wurden, ging es um die Folgen des Beschlusses. Dabei wurde auch der aktuelle Entwurf des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie die Vortragsfolien sowie weitere Informationen zum Thema.