Archiv für März 2021

Neues EEG – noch mehr Komplexität: Online-Tool zu Strompreisbestandteilen erweitert und aktualisiert

Würzburg, 31. März 2021

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Ende letzten Jahres haben sich einige neue Regelungen zur EEG-Umlage für die Bereiche Speicherung und Sektorenkopplung ergeben. Das hat die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, ihr Online-Tool zur Darstellung der Strombezugskosten für Anlagen zur Stromspeicherung und zur Sektorenkopplung zu aktualisieren. Das unter www.strompreisbestandteile.de frei verfügbare Tool stellte bislang für rund 80 Anlagenkonstellationen die Strompreissituation für die staatlich induzierten oder regulierten Strompreisbestandteile (kurz „SIP“) dar.  Jetzt sind neue Regelungen und sich daraus ergebende Konstellationen wie die Reduzierungen bei der EEG-Umlage für die Verwendung von Landstrom für Seeschiffe oder für elektrisch betriebene Linienbusse hinzugekommen. Zudem wurden Aktualisierungen wegen der geänderten Rechtslage vorgenommen. Die überarbeitete Version ist seit heute verfügbar. Wir planen das Tool auch in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln und um neue Konstellationen zu erweitern.

Die Website wurde im Rahmen des SINTEG-Projekts „Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0)“ erarbeitet.

 

 

„Recht muss fortlaufend entwickelt werden“ – Caroline Moog und Thorsten Müller im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg

Lüneburg, 31. März 2021

Caroline Moog und Thorsten Müller haben im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg über Ihre Motivation als Rechtswissenschaftlerin und Rechtswissenschaftler gesprochen und weshalb die Forschungsarbeit so relevant ist. „Wir brauchen neue Lösungen und die möchte ich gerne mitentwickeln“ betont Thorsten Müller, der seit 2016 Dozent im Masterprogramm „Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt“ ist. Für ihn steht nicht nur im Mittelpunkt, den Rechtsrahmen für Gesellschaft und Wirtschaft fortzuentwickeln, er möchte sein Wissen auch an Studierende weitergeben. Auch für Caroline Moog ist es als Rechtswissenschaftlerin wichtig, sich in gesellschaftlichen Bereichen wie dem Umweltschutz einzubringen. Parallel zu ihrer Forschungsarbeit bei der Stiftung Umweltenergierecht beschäftigt sie sich in ihrer Masterarbeit beispielsweise mit der rechtlichen Situation von Tiny Houses.

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Website der Leuphana Universität nachlesen.

 

EuGH bleibt seiner Linie im Artenschutzrecht vorerst treu

Online, 30. März 2021

In unserem Online-Seminar „Doch keine Erleichterung im Artenschutzrecht? – Erste Einordnung zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021“ haben wir uns heute mit der Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 zur Reichweite der Zugriffsverbote auseinandergesetzt. In seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof seine strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. Das wird in Deutschland auch bisher schon weitgehend so gehandhabt. Allenfalls beim Störungsverbot, das sich in Deutschland stärker an der Vogelschutz-Richtlinie orientiert und damit populationsbezogen ausgestaltet ist, könnten sich Auswirkungen zumindest bezüglich FFH-Arten ergeben.

Der EuGH wurde in dem Verfahren nicht nur nach der Rolle des Erhaltungszustands im Rahmen der Zugriffsverbote der FFH-RL, sondern auch im Rahmen der Zugriffsverbote der VS-RL gefragt. Hierzu hat sich der Gerichtshof allerdings nicht geäußert. Ob er die Relevanz des Erhaltungszustands auch bei den Zugriffsverboten der Art. 5 Buchst. a bis d VS-RL verneinen würde, ist damit weiterhin offen. Die zur FFH-RL erfolgte, stark am Wortlaut ansetzende Argumentation, lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die Verbote der VS-RL übertragen. Deren Wortlaut weist an den entscheidenden Stellen Unterschiede auf. Das bedeutet zugleich, dass dem Vorschlag der Generalanwältin Kokott bei lediglich in Kauf genommenen Tötungen von Vögeln vom EuGH keine Absage erteilt wurde. Die Generalanwältin hatte eine Beschränkung der Verbote des Art. 5 Buchst. a, b VS-RL dadurch vorgeschlagen, dass der Erhaltungszustand zu berücksichtigen sei. Auch diese Entscheidung gibt Anlass zu der generellen Überlegung, die Vorgaben der FFH-RL und der Vogelschutz-Richtlinie stärker getrennt umzusetzen. Auf diese Weise könnte den Unterschieden zwischen den beiden Richtlinien besser Rechnung getragen werden.

Mehr erfahren Sie auf den Vortragsfolien.

Thorsten Müller im Interview: „Es braucht faire und einfache Regeln“

Würzburg, 29. März 2021

In der heutigen Ausgabe der Mainpost ist ein Interview mit Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, erschienen. Darin geht er darauf ein, welche Herausforderungen er derzeit für die Energiewende und die gesteckten Klimaschutzziele der Politik sieht und welche Rolle er dem Recht für effektiven Klimaschutz zuschreibt. „Die Ziele sind für konkrete Maßnahmen zu abstrakt und unklar, das betrifft Unternehmen und Gesetzgebung. Energierecht, aber auch Planungs- und Genehmigungsrecht muss auf den Ausbau regenerativer Stromgewinnung ausgerichtet werden“, fasst Thorsten Müller zusammen. Aus seiner Sicht braucht es deshalb konkrete Zielvorstellungen und Vorgaben sowie einen passenden rechtlichen Rahmen, der unkomplizierte und faire Regeln für alle Akteure – auch Privatleute – schafft.

Das gesamte Interview können Sie online nachlesen.

Green Deal erklärt: Updates und Einführung des Grenzausgleichmechanismus (CBAM)

Online, 23. März 2021

Heute ging die sechste Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ online. Auch dieses Mal haben wir uns wieder mit den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren auseinandergesetzt. Der thematische Schwerpunkt dieser Ausgabe lag vor allem auf der Diskussion um die Einführung eines sogenannten Grenzausgleichmechanismus (CBAM). Dafür haben wir die bereits bestehenden und möglichen neuen Instrumente EU- und welthandelsrechtlich eingeordnet und aufgezeigt, welche Querverbindungen zur allgemeinen CO2-Bepreisung auf EU-Ebene bestehen, insbesondere zum EU-Emissionshandel.

Erfahren Sie mehr dazu in unseren Präsentationsfolien. Im Online-Bereich finden Sie auch alle vergangenen Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

 

Fünf Würzburger Wissenschaftseinrichtungen wollen Zentrum für Angewandte Klimaforschung gründen

Würzburg, 19. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine von fünf Würzburger Wissenschaftsinstitutionen, die mit Unterstützung zahlreicher regionaler Institutionen und Forschungseinrichtungen das „Würzburger Zentrum für Angewandte Klimaforschung“ (WueZAK) gründen wollen. Im WueZAK sollen die Auswirkungen zum regionalen und lokalen Klimawandel erforscht und praxistaugliche Anpassungsstrategien entwickelt werden.

Die Regiopolregion Mainfranken und Würzburg als neuer Standort eignet sich für das WueZAK gleich aus zwei Gründen hervorragend: Die Region ist schon heute mit starken klimatischen Veränderungen konfrontiert und zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands – Bedingungen, die andernorts erst in 30 bis 50 Jahren zu erwarten sind und damit als ideales Reallabor fungieren. In der Regiopolregion Mainfranken bündeln sich zum anderen herausragende Forschungseinrichtungen, die langjährige Expertise in der Grundlagen- sowie anwendungsorientierten Forschung mitbringen und damit ein interdisziplinäres Arbeitsumfeld ermöglichen.

Auftakt der Initiative bildete die heutige Pressekonferenz, in der die Initiatoren – das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung e.V., die Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, die Julius-Maximilians-Universität, das Universitätsklinikum Würzburg sowie die Stiftung Umweltenergierecht – das Projekt der Öffentlichkeit präsentiert haben. Im nächsten Schritt soll die Bayerische Staatsregierung für das Leuchtturmprojekt gewonnen werden, das bereits Leitprojekt der Regiopolregion ist.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung, der Präsentation der heutigen Pressekonferenz sowie auf der Website des WueZAK.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht zieht um!

Würzburg, 16. März 2021

Nach zehn Jahren sind unsere Räumlichkeiten in der Ludwigstraße zu klein für uns geworden – wir ziehen in unser neues Stiftungshaus! Die Kartons sind fertig gepackt und warten nur noch darauf, in die neuen Räumlichkeiten gebracht zu werden. Wir freuen uns auf unser neues Stiftungshaus, in dem wir noch besser unserer Forschungsarbeit nachgehen können. Denn die großzügigeren Büroräume bieten vor allem eines: Viel Platz für Kreativität, neue Ideen, Teamarbeit sowie Austausch und Vernetzung.

Aufgrund des Umzugs sind wir von Mittwoch, 17. März bis Freitag, 19. März nur noch eingeschränkt telefonisch oder per Mail erreichbar. Ab Montag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie erreichbar!

Ab Freitag, 19. März finden Sie uns unter unserer neuen Adresse:

Friedrich-Ebert-Ring 9, 97072 Würzburg  

Die bekannten Telefon- und Fax-Nummer bleiben bestehen. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, schreiben Sie uns gerne!

Startschuss für neues Projekt: Wie könnte das zukünftige Recht für PV-Eigenstrom aussehen?

Online, 8. März 2021

Mit einem Kick-Off-Treffen aller Projektpartner begannen die Arbeiten am Projekt „OwnPV-Outlook – PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“.

Die Stiftung Umweltenergierecht will im Projekt zum einen den „Instrumentenkasten“ des Gesetzgebers für eine zukunftsgerichtete Förderung von PV-Eigenstrom aufzeigen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Projektpartner sollen zudem mögliche Vorschläge zu einer Neugestaltung des Rechtsrahmens erarbeitet werden.

Projektbezogenes Dissertationsverfahren erfolgreich abgeschlossen

Würzburg, 09. März 2021

Im Rahmen von NEW 4.0 verfasste Dr. Anna Halbig eine projektbegleitende Dissertation mit dem Titel „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“. In dem im Februar 2021 erfolgreich abgeschlossenen Dissertationsvorhaben wurde untersucht, wie Märkte zur Erreichung festgelegter (klima-)politischer Ziele transformiert werden können. Als Beispiel für eine solche Transformation wurde der Regelreservemarkt herangezogen. Die Ergebnisse der Promotion etwa zum aktuellen Marktdesign von Regelreserve konnten unmittelbar für das Projekt NEW 4.0 genutzt werden. Anna Halbig wurde 2021 mit ihrer energierechtlichen Dissertation an der Universität Würzburg promoviert, das Buch befindet sich aktuell im Erscheinen.

Vortrag zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings

Berlin, 5. März 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Repowering auf Planungsebene – aktuelle Rechtslage und praktische Einblicke“ der Fachagentur Windenergie an Land hat Dr. Nils Wegner die planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings in einem Vortrag erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Im Zentrum des Vortrags standen planerische Möglichkeiten, wie die Raumordnung die Steuerung von Repoweringvorhaben in unterschiedlicher Weise auf die kommunale Bauleitplanung übertragen kann. Die Kommunen erhalten so auch in den Ländern planerische Freiheiten, in denen im Übrigen eine abschließende Steuerung der Windenergie auf Raumordnungsebene stattfindet. Dies bietet sich gerade dort an, wo weitreichende Siedlungsabstände große Flächen für die Windenergie ansonsten sperren würden. Kommunen können dann entscheiden etablierte Standorte zu sichern und die Abstände punktuell zurückzunehmen. Der Vortrag ist auf der Homepage der FA-Wind hier abrufbar.

10 Jahre Stiftung Umweltenergierecht – Startschuss für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen. Am 1. März 2011 haben 46 Gründer die Stiftung Umweltenergierecht aus der Taufe gehoben und damit die damals bereits seit vier Jahren an der Universität Würzburg bestehende Forschungsstelle Umweltenergierecht institutionell auf neue Beine gestellt. In Würzburg ist seitdem ein Zentrum der rechtswissenschaftlichen Forschung rund um die Energiewende entstanden. So konnten in den letzten Jahren Grundlagen des Umweltenergierechts erforscht und zahlreiche Impulse für die Rechtsentwicklung gegeben werden.

Der 10. Geburtstag ist gleichzeitig Ausgangspunkt für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende. Weil die Rechtsentwicklung in den nächsten zehn Jahren darüber entscheiden wird, ob die Klimaschutzziele von Paris erreicht werden können, wird die Stiftung Umweltenergierecht ihre Forschung weiter intensivieren. „In den ersten 10 Jahren haben wir sehr erfolgreich ein Fundament gelegt. Darauf können wir nun weiter aufbauen, um die vor uns liegende Phase der Energiewende noch intensiver mit unseren Forschungsergebnissen und daraus abgeleiteten Ideen und Ratschlägen zu unterstützen“, blickt Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung, in die Zukunft.

Das Team der Stiftung Umweltenergierecht hat die Grundzüge für ein Forschungsprogramm für das Energiewenderecht 2030 entwickelt, das im Laufe des Jahres mit dem Forschungsnetzwerk der Stiftung und der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert und endgültig ausformuliert werden wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden dann im Rahmen der 23. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht am 21. Oktober 2021 in Würzburg präsentiert werden. Diese Veranstaltung soll zudem erste rechtswissenschaftliche Ideen für die dann startende neue Legislaturperiode aufzeigen. Erste Anhaltspunkte für die Forschungsthemen der Stiftung Umweltenergierecht finden sich auf der neu gestalteten Homepage.

Pressemitteilung

 

Ein ENERGIEVORRAT für die Stiftung Umweltenergierecht als Finanzierungsbaustein für die entscheidende Phase der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erhält eine zusätzliche innovative Säule zur Finanzierung ihrer Forschung: den ENERGIEVORRAT – Stiftungsfonds für gutes Klimaschutzrecht. Dieser wird anlässlich des 10. Geburtstages der Stiftung Umweltenergierecht angelegt und in den nächsten 10 Jahren aufgebraucht. Dank sechs Initiatoren und bereits gewonnener weiterer Unterstützer stehen bereits mehr als 2 Millionen Euro des angestrebten Finanzvolumens zur Verfügung. Innerhalb von einem Jahr soll der ENERGIEVORRAT mit mindestens 4 Millionen Euro gefüllt werden.

„Durch den ENERGIEVORRAT erlangen wir in der entscheidenden Phase der Energiewende mehr inhaltlichen Freiraum, stärken die Rolle der Stiftung Umweltenergierecht als unabhängige Ideen- und Ratgeberin und festigen unsere institutionelle Basis. So können wir noch effektiver und zielgerichteter die maßgeblichen Fragen der Rechtsentwicklung rund um die Energiewende erforschen und Lösungen für das zukünftige Recht entwickeln“, freut sich Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands.

Erfahren Sie hier mehr zum ENERGIEVORRAT und Ihren Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht wird 10 Jahre – Sie haben einen Wunsch frei!

Würzburg, 1. März 2021

Was wünschen sich die Bundesminister Olaf Scholz, Anja Karliczek und Svenja Schulze, der bayrische Ministerpräsident Markus Söder, der luxemburgische Umweltminister, Ministerpräsidenten und Minister aus ganz Deutschland, Abgeordnete aus Bundestag, Europaparlament und Landtag, namhafte Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von der Stiftung Umweltenergierecht? Finden Sie es in unserem Geburtstagsgästebuch heraus und senden auch Sie uns einen Wunsch.

Was sollen wir in den nächsten 10 Jahren erforschen und ausarbeiten? Welchen Themen sollen wir uns intensiver oder zusätzlich zuwenden und welche neuen Ideen müssen in neue Rechtsstrukturen gegossen werden, damit Klimaschutz gelingt? Was sollten wir berücksichtigen oder verbessern? Was haben wir gut gemacht?

Die Liste der Wünsche an uns und Anregungen für unsere Arbeit in den nächsten 10 Jahren soll weiter wachsen und ein stimmiges Gesamtbild abgeben. Dafür brauchen wir auch Sie und laden Sie herzlich ein, uns weitere Wünsche zuzusenden. Wir freuen uns, auf Ihre (Glück-)Wünsche in unserem virtuellen Geburtstagsgästebuch!

Zum Geburtstagsgästebuch

 

Neues Corporate Design: Frischer Wind für die Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. März 2021

Zu unserem Jubiläum präsentieren wir unser neues Erscheinungsbild. Das neue Corporate Design soll unserer Marke treu bleiben und gleichzeitig unseren Charakter und unsere Stärke noch besser unterstreichen. Ein moderneres und kompakteres Logo angelehnt an das charakteristische Stiftungsblau, eine neue Typografie, klare Linien als identitätsstiftende Gestaltungselemente, die wie ein verbindender (Leit-)Faden durch unsere Medien führen. Entstanden ist ein Design, das auch visuell für uns und unsere Arbeit steht: Wir verstehen uns als Rechtswissenschaftler und Lotsen, die mit einem unabhängigen Blick die Rechtsentwicklung strukturieren. Entlang einer klar ausgerichteten Leitlinie erforschen wir mögliche Wege zur Treibhausgasneutralität, um durch das komplexe Paragraphendickicht zu führen und Rat-, Ideen- und Impulsgeber sein zu können.