Die Zukunftswerkstatt für den Rechtsrahmen der Energiewende

Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende beschäftigt. Neues Recht ist bei der Energiewende die zentrale Voraussetzung dafür, dass technische Innovationen umgesetzt werden, der Ausbau der erneuerbaren Energien zügig voranschreitet und die erforderlichen Systemveränderungen erfolgen. Daher wurde die Stiftung Umweltenergierecht am 1. März 2011 in Würzburg als unabhängige rechtswissenschaftliche Zukunftswerkstatt für den Rechtsrahmen der Energiewende gegründet. Die Würzburger Rechtswissenschaftler gehen der Frage nach, wie sich der Rechtsrahmen verändern muss, damit die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden. Die Forschungseinrichtung finanziert sich über Spenden, Zustiftungen und Fördermittel.

Team der Stiftung Umweltenergierecht 2022

Stiftungsgründung

Die Idee entstand während Prof. Dr. Thorsten Müllers Zeit im Bundesumweltministerium als er unter anderem maßgeblich an der EEG-Novelle 2004 mitwirkte.

Ausgangspunkt waren zwei Beobachtungen:

  • Erstens, dass dem Recht eine strategische Bedeutung für die Energiewende zukommt, weil alle gewünschten Veränderungen dieses im Kern technisch-ökonomisch-sozialen Prozesses durch neues Recht erst ermöglicht werden müssen.
  • Und zweitens, dass bis dato eine rechtswissenschaftliche Einrichtung fehlte, die den relevanten Rechtsrahmen systematisch erforscht und die erforderlichen Rechtsentwicklungen vorausdenkt.

Damit war die Idee geboren, diese Lücke zu schließen und ein solches rechtswissenschaftliches Institut zu gründen. Dieser Aufgabe widmete sich vom 1. April 2007 bis zum 31. August 2011 als Interimslösung die vom gleichnamigen gemeinnützigen Verein initiierte Forschungsstelle Umweltenergierecht der Universität Würzburg. Ziel war es aber, eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts zu gründen, da eine Stiftung Unabhängigkeit und Planungssicherheit ermöglicht, die zwingende Voraussetzungen für Wissenschaft sind. Dieses Ziel konnte am 1. März 2011, zehn Tage vor der Reaktorkatastrophe von Fukushima, mit der notariellen Beurkundung der Stiftungsgründung erreicht werden.

Stiftungsurkunde

Die Stiftung Umweltenergierecht konnte inhaltlich wie personell auf die bei der Forschungsstelle durchgeführten Forschungsvorhaben aufbauen, in denen aktuelle sowie grundlegende Fragestellungen zum Recht der Erneuerbaren Energien und der Energiereduktion untersucht wurden. Alle bisher mit den Fragen des Umweltenergierechts befassten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wechselten von der Universität Würzburg in die Stiftung Umweltenergierecht, um dort ihre Forschung fortzusetzen.