Danke für Ihre Unterstützung

Wir bedanken uns herzlich bei allen Freunden, Förderern und Wegbegleitern der Stiftung Umweltenergierecht: Nur dank Ihnen ist es uns möglich, unsere Forschungsprojekte zum Rechtsrahmen der Energiewende durchzuführen und somit einen wichtigen Beitrag für einen wirksamen Ressourcen- und Klimaschutz zu leisten.

Stellvertretend für alle Unterstützer der Stiftung Umweltenergierecht möchten wir Ihnen einige davon hier vorstellen.

Enser Versicherungskontor GmbH

„Es ist für mich als Betreiber, aber auch als Versicherungsmakler, eine große Stütze auf das Fachwissen und den Austausch mit der Stiftung Umweltenergierecht zurückgreifen zu können.“

Christian Schlösser ist Geschäftsführer der Enser Versicherungskontor GmbH. Seit 1996 ist das EVK führend bei der Absicherung von Anlagen und Services im Bereich Erneuerbare Energietechnik.

 

 

Herr Schlösser, bei Versicherungen denkt man im ersten Moment nicht unbedingt an die Energiewende. Inwiefern tragen Sie trotzdem zur Transformation bei?

Christian Schlösser: Wenn eine EE-Anlage gebaut wird, sei es eine Freiflächen-PV-Anlage oder ein Windrad, dann bedeutet das immer eine große Investition. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Kreditinstitut, das wiederum entsprechende Absicherungen für unerwartet eintretende Risiken einfordert. Dazu gehören beispielsweise Gefahren wie höhere Gewalt, Sturm, Hagel oder auch Feuer. Und hier kommen wir als Versicherungsmakler ins Spiel. Wir sorgen dafür, dass die Investition möglich ist und sichern diese gleichzeitig sinnvoll ab, damit es im Schadenfall nicht existenzbedrohend für den Betreiber wird.

Sie waren einer der Pioniere, die Versicherungsprodukte für Erneuerbare Energietechnologien etabliert haben. Was hat Sie damals dazu motiviert?

1990 wurde in Ense die erste Windkraftanlage gebaut, die zweite überhaupt in ganz NRW. In den Folgejahren bis 1996 sind in unserer Region am Haarstrang weitere 70 Anlagen in Betrieb gegangen. Ich habe das intensiv verfolgt, weil das Thema Erneuerbare Energien mich sofort fasziniert hat. Die Idee, das, was die Natur uns gibt, unmittelbar zu nutzen und in saubere Energie umzuwandeln, ist einfach zukunftsorientiert. Im Gegensatz zum Abbau von fossilen Energieträgern, der endlich ist. Entsprechend habe ich angefangen, erneuerbare Energien als zweites Standbein in meinem Unternehmen zu etablieren. So wie unsere Region Pionier war und immer noch ist, bin ich damit für den Versicherungsbereich zum Pionier geworden.

Welche rechtlichen Veränderungen sehen Sie für notwendig an, damit uns die Energiewende gelingt?

Nach wie vor sind die Voraussetzungen für die Genehmigung und den Betrieb von EE-Anlagen sehr hoch und die Verfahren extrem bürokratisiert. Hier wäre es wichtig, Prozesse zu verschlanken und zu vereinfachen. Sei es bei der Registrierung einer Anlage oder bei der Ausweisung der Stromsteuer, um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch die langwierigen Verfahren zur Ausweisung von möglichen Flächen für EE-Anlagen sind eine Bremse der Energiewende. Den Kommunen fehlt einfach die rechtliche Sicherheit, um zügig handeln zu können. Und da sich die Verabschiedung des neuen Landesentwicklungsplans wohl bis Mitte 2024 hinauszögert (und daran anschließend die Regionalpläne bis ca. 2026), wird sich daran auch mittel- bis langfristig leider nichts ändern.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Ich schätze die Arbeit der Stiftung sehr. Sie schafft es immer wieder, rechtliche Unsicherheiten für Betreiber und Planer von EE-Anlagen auszuräumen, u.a. in der Auseinandersetzung mit dem immer umfangreicher und komplizierter werdenden EEG. Es ist für mich als Betreiber, aber auch als Versicherungsmakler, eine große Stütze auf das Fachwissen und den Austausch mit der Stiftung Umweltenergierecht zurückgreifen zu können. Deswegen unterstütze ich und unterstützen wir die Stiftung Umweltenergierecht seit vielen Jahren.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Dezember/ 2023

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Elektrizitätswerke Schönau (EWS)

„Die Stiftung liefert in diesem Zusammenhang seit Jahren sowohl für die Praxis als auch für die Politik sehr wertvolle rechtswissenschaftliche Beiträge und Empfehlungen. Diese klare Agenda hat uns überzeugt, die wichtige Arbeit der Stiftung zu unterstützen.“

Sebastian Sladek ist Vorstand des Ökoenergieversorgers Elektrizitätswerke Schönau (EWS). Die Genossenschaft setzt sich seit den 90er Jahren für eine nachhaltige Energieversorgung ein und versorgt ca. 220.000 Kunden in ganz Deutschland mit erneuerbarem Strom und Biogas.

 

Herr Sladek, Sie sind vor 15 Jahren bei der EWS eingestiegen, die eine bewegte Vergangenheit hat: Die Bürger der Gemeinde Schönau haben als „Stromrebellen“ in den 90er Jahren das örtliche Stromnetz übernommen. Was hat sie motiviert, der Genossenschaft beizutreten?

Sebastian Sladek: Die EWS sind aus einer Bürgerinitiative hervorgegangen, die meine Eltern 1986 mitgegründet hatten. Die EWS begleiten uns als Familie also seit meinem neunten Lebensjahr. Am heimischen Esstisch haben die Gründerinnen und Gründer Ideen entwickelt und Pläne geschmiedet, wie Bürgerinnen und Bürger ein Stromnetz übernehmen und betreiben können. Ich bin also seit meiner Kindheit mit den Ideen der Bürgerenergiewende „infiziert“. Was ich dadurch immer wieder erlebt habe, ist die ungeheure Kraft, die von Menschen ausgeht, die sich hinter einer Idee versammeln. Die genossenschaftliche Idee passt perfekt zur Bürgerenergie, weil sie den gemeinschaftlichen Nutzen höher bewertet als finanzielles, wirtschaftliches Wachstum um seiner selbst willen.  Weil ich das alles für richtig und dringlich geboten halte, bin ich bei der EWS eG dabei.

Welche Rolle spielen bürgernahe Energieversorger und dezentrale Energieerzeugung bei der Transformation und welche Rolle wird ihnen in Zukunft zukommen?

Das Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland erfordert einen Transformationsprozess, der sich nicht auf die Umstellung des Energiesystems auf 100 Prozent erneuerbare Energien beschränkt. Die Klimaneutralität bedeutet, dass sich die gesamte Gesellschaft auf Veränderungen einstellen muss. Die Energieversorgung wird einen ganz neuen Stellenwert erhalten und viel näher an die einzelnen Menschen heranrücken, weil die Stromerzeugung sehr viel dezentraler erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst bürgernah gestaltete Energieversorgung extrem bedeutsam, denn es braucht für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz und das Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger am neuen Stromsystem, zum Beispiel durch die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach, durch Energy Sharing, Mieterstromanlagen und nicht zuletzt durch gemeinsames Besitzen und Betreiben von Erzeugungsanlagen in einer Genossenschaft. Ich bin ein großer Freund des genossenschaftlichen Prinzips der Subsidiarität, das heißt, dass lokale Probleme auch möglichst lokal gelöst werden. Eine erfolgreiche Transformation wird wesentlich auf dem fußen, was Carl Amery „kleine, fehlerfreundliche Gemeinschaften“ nennt, davon bin ich überzeugt.

Welche rechtlichen Veränderungen sehen Sie für notwendig an, vor allem im Bereich Bürgerenergie und Erneuerbare?

Die Bundesregierung hat mit Amtsantritt zweifellos erste, wichtige Schritte zur Beschleunigung des EE-Ausbaus eingeleitet. Hier sei beispielhaft nur die große EEG-Reform 2023 oder auch der kürzlich erschienene Kabinettsentwurf zum PV-Gesetz genannt. Dieser sieht neben Vereinfachungen bei Balkonsolar – der wohl niederschwelligsten Form der Bürger:innenenergie – ja auch Verbesserungen für Aufdach-PV und naturverträgliche Solarparks vor. Gleichwohl sehen wir gerade beim Ausbau der Windenergie an Land noch immer viele Hürden. Hier will ich nur auf die aktuelle Debatte über mögliche neue Mindestabstandsvorgaben seitens der militärischen Flugsicherung verweisen. Auch bei der Bürgerenergie sehen wir noch offene Baustellen. Noch immer ist es ein für Bürgerenergiegesellschaften in der Praxis sehr komplexes Unterfangen, den vor Ort produzierten erneuerbaren Strom tatsächlich auch gemeinsam vor Ort zu nutzen. Unserer Ansicht nach steht dies im Widerspruch zu den Vorgaben zum sogenannten Energy Sharing in der EE-Richtlinie. Diese hätte die Bundesregierung eigentlich bereits bis Mitte 2021 umsetzen müssen. Gemeinsam mit vielen anderen setzen wir uns dafür ein, dass dies nun bald erfolgt.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Die Energiewende ist nicht nur ein technologisches und gesellschaftliches Transformationsprojekt, sondern auch ein juristisches: um das Ziel 100 Prozent erneuerbare Energien schnellstmöglich zu erreichen, bedarf es eines radikalen Umbaus des aktuellen Energierechts. Die Stiftung liefert in diesem Zusammenhang seit Jahren sowohl für die Praxis als auch für die Politik sehr wertvolle rechtswissenschaftliche Beiträge und Empfehlungen. Diese klare Agenda hat uns überzeugt, die wichtige Arbeit der Stiftung zu unterstützen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, September/ 2023

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ABO Wind AG

„Die Stiftung bringt ihre Expertise in den politischen Prozess und die Meinungsbildung ein und trägt dazu bei, die legislativen Voraussetzungen für die Energiewende zu schaffen.“

Dr. Jochen Ahn war 1996 Mitbegründer der „Ahn & Bockholt Planungsgesellschaft zur Nutzung der Windkraft & anderer regenerativer Energien“. Die heutige ABO Wind AG hat sich von einem kleinen Zwei-Mann-Betrieb in einem privaten Dachzimmer zu einem weltweit tätigen Entwickler und Errichter vielfältiger Erneuerbarer-Projekte entfaltet.

Herr Dr. Ahn, Sie sind promovierter Physikochemiker. Was hat Sie bewogen, in die Erneuerbaren-Branche einzusteigen?

Bereits in meiner Promotion habe ich mich mit Wasserstoff beschäftigt. Das hat den Übergang von der Universität in die Energiewirtschaft befördert. Unmittelbar vor der Unternehmensgründung war ich im hessischen Umweltministerium unter Joschka Fischer tätig und mit der Förderung Erneuerbarer-Energien-Projekte befasst. Dort habe ich Matthias Bockholt kennengelernt. Gemeinsam haben wir entschieden, als Unternehmer die Energiewende mitgestalten zu wollen. Das war damals unser primärer Antrieb und ist es bis heute geblieben.

In Ihrem Unternehmen beschäftigen Sie über 1000 Mitarbeitende auf vier Kontinenten. Welche Länder sehen Sie als Vorbild für die Energiewende und warum?

Natürlich ärgern wir uns oft über Dinge, die in Deutschland nicht gut laufen. Die Trägheit mancher Behörden und jahrelanges Warten auf Gerichtsentscheidungen sind schwer zu ertragen. Im Vergleich zu anderen Ländern funktioniert in Deutschland aber vieles gut. Die Energiewende ist gesellschaftlicher Konsens. Die politischen Verhältnisse sind stabil. Die Rechtssicherheit ist hoch. Das sind entscheidende Vorteile. Wenn ich die 16 Länder betrachte, in denen wir aktuell aktiv sind, würde ich die Bedingungen in Finnland als ähnlich gut bezeichnen wie in Deutschland.

Durch die EU-Notfall-Verordnung erhoffen sich viele neuen Schwung für die Energiewende. Welche rechtlichen Veränderungen sehen Sie für notwendig an, damit wir unsere Klimaziele erreichen?

Es ist absurd, dass der Artenschutz instrumentalisiert wird, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu blockieren. Dabei bedroht die Erderhitzung die Artenvielfalt massiv. Und die Energiewende ist das Mittel, die Erderhitzung abzumildern. Die EU-Nofallverordnung hat das Potenzial, diesen Konflikt aufzulösen. Allerdings muss die Bundesregierung Ländern und Behörden schnell klare Leitfäden zur Anwendung an die Hand geben. Zudem gilt die Notfallverordnung nur bis Ende Juni 2024. Danach brauchen wir eine Regelung auf Basis der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie oder zumindest eine Verlängerung der Notfall-Verordnung. Sonst wäre nicht viel gewonnen.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Die hervorragende Arbeit der Stiftung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbinden juristischen Sachverstand mit Engagement für die Energiewende. Die Stiftung ist unverzichtbar, um komplexe Rechtsfragen aufzulösen, an denen die Transformation der extrem regulierten Energiewirtschaft sonst scheitern könnte. Die Stiftung bringt ihre Expertise in den politischen Prozess und die Meinungsbildung ein und trägt dazu bei, die legislativen Voraussetzungen für die Energiewende zu schaffen. Ich bin sehr dankbar für diese sehr gute Arbeit.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, April/ 2023

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ENERPARC AG

Stefan Müller

„Immer wieder treten zudem neue Baustellen auf, wie die geplanten go-to-Gebiete oder die parallele Nutzung von Standorten für Wind- und Solarenergie. Wir sind sehr froh, dass sich die Stiftung Umweltenergierecht dieser Themen fundiert annimmt und haben daher beschlossen, ihre wertvolle Arbeit zu unterstützen.“

Stefan Müller ist Vorstandsmitglied und Anteilseigner der ENERPARC AG, eines der größten Freiflächen-Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland. Die Kraft der Solarenergie hat den studierten Ingenieur schon immer fasziniert.

Herr Müller, Sie sind bereits seit 30 Jahren in der Solarbranche aktiv. Was hat Sie davon überzeugt, in diesem Bereich zu arbeiten?

Ich wollte schon immer die Welt ein bisschen besser machen. Ich war auch immer interessiert an dem Neuen, hätte aber ehrlicherweise nie geträumt, dass die Solartechnik einen so entscheidenden Stellenwert erreichen wird. Dass wir ein wichtiger Baustein der neuen Infrastruktur und der Energiesicherheit werden, hatte damals keiner gedacht – und das freut mich einfach nur.

Sie und die ENERPARC AG machen sich auch für mehr Biodiversität stark. Welchen Beitrag können Freiflächen-Solarparks dabei leisten?

PV-Freiflächenanlagen bieten Flora und Fauna genau die Rückzugsräume, die in unserer Kulturlandschaft rar geworden sind: offene, extensiv bewirtschaftete Flächen. Fast die Hälfte der Fläche Deutschlands wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund von Monokulturen, Überdüngung und der Vernichtung von Biotopen erleben wir einen dramatischen Artenrückgang. Freiflächen-PV wirkt dem entgegen: Die extensive Pflege per Mahd oder Beweidung sowie der Verzicht auf Düngung und Pestizide fördern die biologische Vielfalt. Zudem gibt es in Solarparks keine sich bewegenden Teile und somit kaum Störungen für die Natur.

Welche rechtlichen Veränderungen sehen Sie für notwendig an, damit die ambitionierten Zubauziele für Photovoltaik erreicht werden können?

Technologie und Kapital stehen zur Verfügung, die Firmen sind bereit. Der Zubau von 20 GW pro Jahr steht und fällt mit den lokalen Behörden. Viele Bauämter und Gemeinden sind überfordert, wodurch ein Antragsstau entsteht. Wir müssen pragmatischer und schneller handeln. Baugenehmigungen gingen schneller, wenn zum Beispiel der Antragssteller sich auf klare Verpflichtungen bezieht. Hier kann die „Gute Planung“, eine freiwillige Selbstverpflichtung, eine Schlüsselrolle spielen. Diese wurde vom „Bundesverband Neue Energiewirtschaft“ ins Leben gerufen und von vielen PV-Firmen in Deutschland unterzeichnet.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Wir sind ein Teil der Infrastruktur geworden, die zentral für die Versorgungssicherheit in Deutschland ist und entwickeln uns unglaublich schnell. Dadurch sind neue rechtliche Themen auf den Tisch gekommen, die wir vorher im Kleinen so gar nicht gesehen haben. Es gibt sehr viele Themen, die man angehen muss, um den Zubau zu beschleunigen, zum Beispiel Fragen der Flächenbereitstellung oder bei der Genehmigung von Solaranlagen. Immer wieder treten zudem neue Baustellen auf, wie die geplanten go-to-Gebiete oder die parallele Nutzung von Standorten für Wind- und Solarenergie. Wir sind sehr froh, dass sich die Stiftung Umweltenergierecht dieser Themen fundiert annimmt und haben daher beschlossen, ihre wertvolle Arbeit zu unterstützen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Dezember/ 2022

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BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Kerstin Andreae

„Die Stiftung Umweltenergierecht ist ein wichtiger Impulsgeber in der energierechtlichen Debatte. Sie gibt immer wieder entscheidende Denkanstöße, wie wir die Energiewende möglichst schnell umsetzen und zum Erfolg machen können.“

Als Chefin des BDEW ist die ehemalige Grünen-Politikerin Kerstin Andreae für ein buntes Portfolio an Themen zuständig. Der Verband der  Energie- und Wasserwirtschaft vertritt deutschlandweit über 1900 Unternehmen.

Frau Andreae, Sie waren jahrelang für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. 2019 haben Sie die Geschäftsführung des BDEW übernommen. Was hat Sie motiviert, von der Politik in die Verbändearbeit zu wechseln?

Die Energiewende ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit und es sind die Unternehmen der Energiewirtschaft, die diesen Wandel ermöglichen. Die Interessen dieser Branche gegenüber der Politik zu vertreten und damit dazu beizutragen, die Energiewende zum Erfolg zu machen ist daher eine ganz besondere Aufgabe, die mir nach wie vor sehr viel Freude bereitet.

Welche Rolle spielen Verbände beim Erreichen der Klimaschutzziele?

Unser demokratisches System lebt von der Interessenvertretung. Die Politik holt sich für ihre Entscheidungen unterschiedliche Meinungen und Expertisen. Ich halte es für sinnvoll, dass es einen intensiven Austausch zwischen Politik und Wirtschaft gibt. Fachwissen aus der Wirtschaft kann sinnvoll für die Politik eingesetzt werden und umgekehrt.

In der Politik werden Positionen umso ernster genommen, wenn es sich um abgestimmte Stellungnahmen der gesamten Branche handelt und die Branche Lösungen anbietet. Diese Aufgabe übernimmt der BDEW für die Energiewirtschaft.

Welche Veränderungen im Energierecht halten Sie, auch angesichts der aktuellen Krise und für eine erfolgreiche Energiewende, für dringend notwendig?

Mit dem Osterpaket hat die Bundesregierung bereits einige große Hemmnisse für den Erneuerbaren-Ausbau aus dem Weg geräumt. Nun gilt es weitere Hürden anzugehen. Mit einem effizienteren Planungs- und Genehmigungsrecht könnten Bauvorhaben sehr viel schneller realisiert werden und neue Windräder und PV-Anlagen würden bereits deutlich früher zur Stromversorgung beitragen. Entscheidend ist zudem ein erheblicher Aus- und Umbau des Stromnetzes. Maßnahmen zur beschleunigten Flächenausweisung sowie zur Planung und Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sollten daher auch für den Netzausbau Anwendung finden. Um den Einstieg in eine Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen und eine intensivere Förderung für die Wasserstofferzeugung sowie den Aus- und Umbau der notwendigen Infrastruktur.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Die Stiftung Umweltenergierecht ist ein wichtiger Impulsgeber in der energierechtlichen Debatte. Sie gibt immer wieder entscheidende Denkanstöße, wie wir die Energiewende möglichst schnell umsetzen und zum Erfolg machen können. Dies ist auch der hohen juristischen Expertise der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Stiftung zu verdanken, die stets kritisch und unabhängig den Blick nach vorne auf das Ziel der Klimaneutralität richten.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, September/ 2022

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GLS Gemeinschaftsbank eG

Christian Marcks

„Banken können Impulse setzen, indem sie klimaschädliche Investitionen oder Geschäftsmodelle nicht (mehr) finanzieren

Die GLS gilt als die erste „Ökobank der Welt“ und arbeitet nach sozial-ökologischen Grundsätzen. Christian Marcks ist als fachliche Leitung des Kompetenzcenters Erneuerbare Energien für die Finanzierung von Erneuerbaren-Projekten zuständig.

Herr Marcks, Sie sind bereits viele Jahre für die GLS tätig. Was hat Sie davon überzeugt, für die Gemeinschaftsbank zu arbeiten?

Die Idee, Geld als Mittel zum Zweck zu nutzen, fand ich schon nach dem Studium spannend. Deshalb habe ich meine ersten Berufsjahre in der Umweltschutzförderung der jetzigen KfW verbracht. Dann lief mir die GLS Bank über den Weg, die Geld und Sinn mit inhaltlicher Zielsetzung im direkten Kreditgeschäft umsetzt. Daran mitzuarbeiten, war für mich ein konsequenter Entwicklungsschritt.

 

Welche Rolle spielen Banken beim Erreichen der Klimaschutzziele?

Banken haben aus meiner Sicht die Rolle eines Multiplikators. Sie können durch Kredite eine breitere Finanzierungsgrundlage schaffen. Für den Klimaschutz funktioniert das sogar auf drei Wegen: Wenn Rahmenbedingungen wie Ordnungsrecht, Förderung und steigender CO2-Preis Klimaschutzprojekte wirtschaftlich(er) machen, tragen Banken durch ihre Finanzierungstätigkeit zur verstärkten Umsetzung solcher Projekte bei. Zudem geraten Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend in den Blick. Wenn Banken diese in ihrer Kreditprüfung ansprechen und durch Beratung z.B. für Investitionen in Energieeffizienz sorgen, trägt dies zusätzlich zum Klimaschutz bei.

Und schließlich können Banken Impulse setzen, indem sie klimaschädliche Investitionen oder Geschäftsmodelle nicht (mehr) finanzieren.

Die GLS Bank finanziert unter anderem Solar- und Windparks. Welche Veränderungen des Energierechts halten Sie für eine erfolgreiche Energiewende für dringend notwendig?

Wir halten es zum einen für notwendig, verbrauchsnahe Erzeugung zu ermöglichen bzw. anzureizen. Das vermindert die Notwendigkeit des ohnehin schleppenden Netzausbaus und trägt zur lokalen Akzeptanz bei. Gleichzeitig müssen Flexibilisierung und Sektorenkopplung regulatorisch vereinfacht und wirtschaftlich gestärkt werden, um die Systemintegration steigender Mengen erneuerbarer Energien zu stärken. Das läuft insgesamt auf die längst überfällige Reform von Steuern, Abgaben und Umlagen heraus, insbesondere auch der Netzentgelte. Ein besonderes Anliegen ist uns als GLS Bank, den Ausbau der Photovoltaik vorrangig auf Gebäuden und versiegelten Flächen voranzubringen. Dazu sollten die im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Verpflichtungen möglichst breit umgesetzt werden.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Seit vielen Jahren verfolge ich die Arbeit der Stiftung und schätze ihre kompetenten Publikationen. Insbesondere die Zielvorstellung eines „Energiegesetzbuches“ finde ich vor dem Hintergrund der ausufernden Regelungsvielfalt sinnvoll und wichtig. Die aktuelle Bundesregierung will mit hohem Anspruch die Energiewende endlich besonders wirksam und schnell voranbringen. Das schreit geradezu nach einer fundierten rechtlichen Beratung und Begleitung, um aus der Vielfalt der erforderlichen Gesetzesänderungen und -neuschöpfungen einen verlässlichen und rechtssicheren Rahmen für die Zukunft zu gestalten. Deshalb halte ich die Arbeit der Stiftung jetzt für besonders wichtig und unterstützenswert.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, April/ 2022

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ENERTRAG SE

Jörg Müller

„Es gibt inzwischen nur noch wenige Menschen, die unser Energierecht durchschauen – bis vor fünf Jahren hatte ich mich noch dazugezählt, aber heute traue auch ich mir das nicht mehr vollständig zu. Da ist es einfach eine Wohltat, dass es die Stiftung Umweltenergierecht gibt.“

Jörg Müller ist Gründer von ENERTRAG und ein Pionier der Windkraft. Der studierte Kernphysiker weiß aus eigener Erfahrung, welche wichtige Rolle Speicher beim Ausbau der Erneuerbaren spielen.

Herr Müller, Anfang der 1990er-Jahre haben Sie Ihre erste Windenergieanlage errichtet. Was hat Sie motiviert, von der Kernkraft zu den Erneuerbaren zu wechseln?

Mir ist zu dieser Zeit klar geworden, dass die Kernfusion für uns Menschen nicht nutzbar werden würde— oder zumindest nicht in für uns fassbarer Zeit. Da aber die Kernspaltung, also das, was landläufig unter Kernkraft verstanden wird, immer nur eine Brückentechnologie hin zur Kernfusion war, wurde sie plötzlich zu einer Brücke ins Nichts. Rein rechnerisch blieben damit nur Windenergie und Photovoltaik als Ablösung für die Verbrennungstechnologien übrig, von denen durch die Wissenschaft ja von Anfang an bekannt war, dass sie aufgrund der Emissionen keine Dauerlösung sein können. Und als mir klar wurde, dass zusammen mit Wasserstoff auch die Speicherfrage lösbar wird, gab es nur noch einen Weg: vollständig erneuerbare Energie, direkt aus Sonne und Wind.

2011 haben Sie ein Wasserstoff-Hybridkraftwerk in Betrieb genommen. Welche Rolle spielt grüner Wasserstoff, damit Deutschland die Klimaziele erreicht?

Wasserstoff als Energieträger ist der bisher einzig bekannte preiswerte Langzeitspeicher, mit dessen Hilfe es gelingt, die Schwankungen der Stromerzeugung abzufangen und auszugleichen – denn das Stromnetz braucht eine gleichmäßige Erzeugung. Gleichzeitig ist Wasserstoff die Brücke von der erneuerbaren Stromerzeugung in alle anderen Sektoren – mit ihm lassen sich Fahrzeuge betanken, Brennstoffzellen können Strom für Wärmepumpen liefern. Bis hin zur Stahlherstellung gibt es keine Grenzen der Nutzbarkeit. Wasserstoff ist damit die Grundlage für jedes erneuerbare Energiesystem und für die Klimaziele.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes teilweise verfassungswidrig ist, wird als ermutigendes Signal gesehen. Was erhoffen Sie sich von dem Beschluss?

Mehr Klarheit in den politischen Vorgaben. Bislang sehen wir im Energierecht überall ein undurchdringbares Geflecht aus sich widersprechenden Regeln und entsprechend überbordenden Ausnahmen. Das geht so nicht weiter. Stattdessen braucht es eine klare Orientierung hin zu erneuerbarer Energie und Nachhaltigkeit, die sich in einem hohen CO2-Preis ausdrücken muss. Für diesen Weg ist der Beschluss ein wichtiger Beitrag.

Sie waren einer der Ersten, die sich bereiterklärt haben, den ENERGIEVORRAT der Stiftung Umweltenergierecht großzügig zu unterstützen. Was hat Sie überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung nachhaltig zu fördern?

Es gibt inzwischen nur noch wenige Menschen, die unser Energierecht durchschauen – bis vor fünf Jahren hatte ich mich noch dazugezählt, aber heute traue auch ich mir das nicht mehr vollständig zu. Da ist es einfach eine Wohltat, dass es die Stiftung Umweltenergierecht gibt.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/ 2021

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Greenpeace Energy eG

Sönke Tangermann und Nils Müller

„Die Stiftung Umweltenergierecht will nicht nur das Richtige, sondern macht das auch noch richtig gut.“

Sönke Tangermann und Nils Müller wurden 2014 gemeinsam in den Vorstand der Greenpeace Energy eG berufen. Der Ökoenergieanbieter setzt sich von Hamburg aus für eine bundesweite Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ein.

Herr Tangermann, Herr Müller, welche Rolle spielt Ökostrom in Deutschland?

Tangermann: Mit dem Bezug von Ökostrom setzen Kundinnen und Kunden ganz generell ein sichtbares Signal für eine saubere Energieversorgung. Mit gutem Ökostrom lässt sich jedoch viel mehr als eine reine Signalwirkung erzielen. Ein Beispiel: Wenn Ökostromer gezielt Windparks unter Vertrag nehmen, die aus der Förderung fallen, dann bannt das die Gefahr, dass diese Parks aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr weiterbetrieben werden können. So bewirkt guter Ökostrom, dass mehr erneuerbare Energien sicher zur Verfügung stehen und der CO2-Ausstoß sinkt.

Die Novelle des EEG soll Anfang 2021 in Kraft treten. Was erhoffen Sie sich von den Neuerungen?

Müller: Wir sehen die EEG-Novelle als verpasste Chance, den Rahmen für erneuerbare Energien zu schaffen, der eigentlich nötig wäre, um unsere Klimaziele zu erreichen. Der vorgesehene Erneuerbaren-Ausbau reicht nicht mal für das neue 65-Prozent-Ziel im EEG – und erst recht nicht dafür, dass wir die Paris-Ziele schaffen. Schade finden wir auch, dass die Regierung die Möglichkeiten aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie für mehr Bürgerbeteiligung und neue energiewendedienliche Geschäftsmodelle nicht im EEG verankert. Also mehr Sorge als Hoffnung bei der Betrachtung des neuen EEG.

Welche weiteren Veränderungen des aktuellen Energierechts halten Sie für eine erfolgreiche Energiewende für dringend notwendig?

Tangermann: Im Frühjahr hatten wir ein Windenergie-an-Land-Gesetz vorgeschlagen. Das ist weiterhin dringend nötig, wie die Diskussion um das EEG zeigt. Der heutige rechtliche Rahmen ist völlig ungeeignet, um den erforderlichen Zubau zuverlässig zu gewährleisten. Gerade bei Wind an Land ist ja die Diskrepanz zwischen dem realen und dem aus Klimaschutzgründen notwendigen Ausbau erschreckend hoch. Weitere Veränderungen brauchen wir unter anderem bei der Bürgerenergie, die unverzichtbar für den Erfolg der Energiewende ist, aber mehr Gestaltungsmöglichkeiten braucht. Und bei der rechtlichen Umsetzung der Nationalen Wasserstoff-Strategie müssen hohe ökologische Standards verankert werden, damit wir mit Wasserstoff mehr und nicht etwa weniger Klimaschutz erreichen.

Was hat Sie überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Müller: Ziel unserer Genossenschaft ist es, auf allen Ebenen die Energiewende voranzutreiben. Politisch, medial, durch Erneuerbaren-Ausbau, mit Ökoenergie-Angeboten – aber eben auch rechtlich. Hierfür ist die Stiftung beinahe unverzichtbar. Schon der Namensteil „Umweltenergierecht“ zeigt eine Haltung, die uns extrem sympathisch ist. Aber die Stiftung will nicht nur das Richtige, sondern macht das auch noch richtig gut. Sie treibt die Debatte voran und hat sich in Fachwelt und Umweltbewegung, in Politik und Branche ein enormes Standing erarbeitet. Deshalb wollen wir die Stiftung Umweltenergierecht auch weiterhin sehr gerne unterstützen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Oktober/2020

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Bernhard Beck

Bernhard Beck

„Die aufgezeigten Fragestellungen und Lösungsansätze sind richtungsweisend und ich würde mir wünschen, dass dieser in der Bundesrepublik einmalige Sachverstand viel stärker in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden wird.“

Bernhard Beck ist Gründer der BELECTRIC-Firmengruppe. Seit Anfang 2019 widmet er sich mit seiner BOB-Holding GmbH neuen Technologien der Netzintegration, der Ladeinfrastruktur sowie innovativer und nachhaltiger Energieversorgung.

Herr Beck, welche Rolle spielt die Solarkraft beim Gelingen der Energiewende?

Beck: Die Energie der Sonne, die von uns Menschen durch die Photovoltaik genutzt wird, spielt DIE Rolle in der globalen Energiewende. Wir haben eine unerschöpfliche Energiequelle, deren Nutzung inzwischen extrem günstig ist. Interessant ist, dass wir in Deutschland historisch bedingt immer noch von hohen Kosten ausgehen, während andere Länder sich diesen Kostenvorteil für ihre Volkswirtschaften zu Nutze machen. Deutschland hat es durch das EEG und die damit verbundenen Ausgaben geschafft, die Produktion von Photovoltaikmodulen zu industrialisieren, ist dann aber fast aus der Photovoltaik ausgestiegen. Die deutsche Energiewende kann nur gelingen, wenn wir Photovoltaik und Speichersysteme konsequent ausbauen. Je mehr Photovoltaik, desto günstiger die Energiewende in Deutschland.

Das Thema Klimaschutz wird momentan von der Corona-Pandemie verdrängt. Welche Herausforderungen für die EE-Branche sehen Sie in Corona-Zeiten?

Beck: Die Corona-Pandemie stellt die EE-Branche und alle anderen Industriezweige vor große Herausforderungen. Kundenabsatz bricht weg, Lieferketten stocken, Nachfragen in anderen Bereichen können nicht bedient werden. Wir erleben eine neue Form der Globalisierung. Wir sehen aber auch, dass globales Handeln möglich ist, wenn der Druck groß genug ist. Auch wenn die mediale Präsenz der Klimaerwärmung in den letzten Monaten stark abgenommen hat, so sieht man inzwischen durchaus, dass die Bürger ihr Handeln anpassen. Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden im Aufbau der Wirtschaft post Corona eine bedeutendere Rolle spielen als vorher. Wir sehen, dass zum Beispiel die Nachfrage nach kleinen Elektroautos steigt und sich der Zubau von Photovoltaik trotz Corona und Lieferschwierigkeiten auf einem konstanten Niveau befindet. Die Herausforderung für die Branche wird darin liegen, den eigentlich notwendigen Ausbau von Photovoltaik mit der globalen Liefersituation in Einklang zu bringen.

Welche Veränderungen des aktuellen Energierechts halten Sie für eine erfolgreiche Energiewende für dringend notwendig?

Beck: In den letzten Jahrzehnten haben wir das Energierecht in eine ungeahnte Bürokratie geführt. Im Jahr 1998 galt es, 19 Paragraphen zu berücksichtigen, heute sind es über 800. Das entschleunigt die Energiewende massiv und die Komplexität dieser Gesetzgebung kann selbst von den Fachleuten nicht mehr umfassend nachvollzogen werden. Wir begreifen heute Energie als das verbindende Element zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Eine umfassende Gesetzgebung existiert hier noch nicht. Das Energierecht muss daher neu geordnet werden. Das Thema Stromnetze ist im Speziellen ein Problemfall. Die seit über 10 Jahren verfügbaren, digitalen Innovationen, um Netzausbau einzusparen, werden bis heute nicht angewendet, weil die Bundesnetzagentur ausschließlich den Bau neuer Leitungen fördert. Wir investieren gerade in Infrastruktur, die wir so vielleicht nicht benötigen, anstatt mit den Technologien der heutigen Zeit effizient zu wirtschaften.

Was hat Sie überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Beck: Ich unterstütze die Stiftung Umweltenergierecht seit Frühjahr 2011, weil sie die Komplexität der Gesetzgebung mit der Komplexität der Energiewende an sich in Einklang bringt. Die aufgezeigten Fragestellungen und Lösungsansätze sind richtungsweisend und ich würde mir wünschen, dass dieser in der Bundesrepublik einmalige Sachverstand viel stärker in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden wird. Nur so kann die Energiewende gelingen und die Vision der Bürger von einer nachhaltigen Energiezukunft Realität werden.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/2020

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Dr. Dörte Fouquet

Dr. Dörte Fouquet

„Mit der Stiftung Umweltenergierecht verbindet mich eine lange, fruchtbare akademische und rechtliche Beziehung. Ihre Arbeit ist konzentriert und unabhängig mit klarer akademischer Zielsetzung.“

Als Europa- und Energierechtsexpertin berät Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet Regierungen und Organisationen in ganz Europa und weltweit. Seit 2011 ist sie Partnerin bei der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in Brüssel.

Frau Dr. Fouquet, was motiviert Sie, sich für die energie- und klimapolitischen Ziele einzusetzen?

Fouquet: Meine Motivation entstand schon 1986 als junge Beamtin in der Hamburger Umweltbehörde. Der Reaktorunfall in Tschernobyl hat uns allen klar gemacht, dass Atomenergie nicht nachhaltig und ein hohes Sicherheitsrisiko auf Ewigkeiten ist. Mit den erneuerbaren Energien kam außerdem ein neuer Sektor ins Spiel. Bei der Ausgestaltung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für einen Energiesystemwandel mitzuwirken und den Ausstieg aus der nuklearen und fossilen Energieumwandlung zu gestalten, hat mich mein gesamtes Berufsleben angespornt.

Die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat mit dem europäischen Green Deal ambitionierte Klimapläne. Was erwarten Sie von der neuen Kommission?

Fouquet: Nach diesem positiven Donnerhall ganz klar: Die Erarbeitung von Klimagesetzen mit verbindlichen Zielen, die weit über unsere Verpflichtung gegenüber der Welt in Paris hinausgehen. Selbstverständlich muss sich Europa bis 2050 das Ziel setzen, auf 100% Erneuerbaren zu basieren. Ich erwarte, dass die Kommission jetzt auch konkrete Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten eröffnet, die ihre verbindlichen nationalen Ziele bis Ende 2020 nicht erreichen. Ich erwarte auch eine Programmatik zur nachhaltigen Industrierenaissance und eine komplette Überarbeitung der Liste für PCI, der Energieinfrastrukturvorhaben von gemeinsamem Interesse. Derzeit finden sich dort 32 Projekte im Bereich fossiler Gase. Besonders erschreckend ist die Förderung von LNG Infrastrukturen, die US-amerikanisches Fracking Gas empfangen sollen. Das sieht aus wie die letzte große Shopping-Liste für die fossile Gasindustrie bevor vielleicht ein Klassifizierungssystem für umweltverträgliche wirtschaftliche Aktivitäten kommt, auch Green Taxonomy genannt. So brauchen wir als Europäische Union nicht zur nächsten COP nach Glasgow zu fahren!

Welche Veränderungen des aktuellen Energierechts halten Sie für eine erfolgreiche Energiewende für dringend notwendig?

Fouquet: An erster Stelle: Eine Überarbeitung der neugefassten Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Governance-Verordnung. Die Ausbauziele sind deutlich anzuheben, bis 2030 sollten 45% versucht werden. Und die nationalen Energie- und Klimapläne sollten verbindlich sein. Die jetzige Deadline zur Abgabe der Pläne war Ende Dezember 2019 und einige Mitgliedstaaten haben bis heute noch nicht geliefert,darunter auch Deutschland. Auch die Vorgaben für die staatliche Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz sind mit wesentlich zügigeren Genehmigungsstrukturen zu reformieren. Und die neoliberalen Regeln der Vergangenheit in den Leitlinien sind durch Bewertungsmuster zu ersetzen, die den Energiesystemwandel fördern.
Außerdem brauchen wir kurzfristig eine Reform des EURATOM-Vertrages. Die Schieflage einer umfassenden Dauersubventionserlaubnis dieses Sektors seit mehr als 60 Jahren muss endlich beendet werden. Das Parlament darf bei Entscheidungen nicht länger vor der Tür bleiben und ein festes Datum, an dem der Vertrag ausläuft, ist festzulegen. Ich erwarte von der Bundesregierung, diese Schritte während ihrer Ratspräsidentschaft durchzuführen. Der derzeitige Koalitionsvertrag setzt die Grundlage hierfür.

Warum unterstützen Sie regelmäßig die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht?

Fouquet: Mit der Stiftung Umweltenergierecht verbindet mich eine lange, fruchtbare akademische und rechtliche Beziehung. Ihre Arbeit ist konzentriert und unabhängig mit klarer akademischer Zielsetzung. Es war überfällig, dass ich neben der fachlichen Zusammenarbeit auch ein kleines Zeichen durch regelmäßige Unterstützung setze.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, März/2020

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Karl-Albert Brandt

Karl-Albert Brandt

„Die Arbeit der Stiftung ist nicht zuletzt auch für die Branche überaus wertvoll und unterstützenswert.“

Seit 1994 betreibt Karl-Albert Brandt Windenergieanlagen an der Nordseeküste. Dabei hat sich der Landwirt aus Dithmarschen gesellschaftspolitisch immer intensiv für Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien engagiert.

Über die Windkraft wird derzeit lebhaft diskutiert. Welche Maßnahmen sind auf politischer Ebene erforderlich, um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben?

Brandt: In erster Linie sollte wieder Planungssicherheit hergestellt werden. In den letzten Jahren wurden vorhandene Rahmenbedingungen immer weiter aufgeweicht und zum Teil rückwirkend verändert. Zudem werden viel zu wenige Neuanlagen genehmigt. Die Anforderungen im Genehmigungsverfahren sind komplex und das Investitionsrisiko für Vorhabenträger ist hoch. Einwendungen, die in erster Linie auf fehlende
Akzeptanz der Windenergie zurückgehen, verzögern die Verfahren erheblich. Die Politik ist zwar davon überzeugt, dass der Ausbau der Windenergie notwendig ist. Dennoch ist sie sehr zurückhaltend, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Vorhaben zu unterstützen. Eine Vergrößerung der Abstände zur Wohnbebauung über das von der Fachwelt geforderte Maß hinaus, erschwert nicht nur die Umsetzung von Vorhaben, sondern auch die Erreichung klimapolitisch notwendiger Ziele.

Was erwarten Sie von der laufenden Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

Brandt: Das bereits seit Januar 2015 laufende Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne und das Windmoratorium dauern bei allem Verständnis für den Arbeitsaufwand der Landesplanungsbehörde zu lang. Außerdem sollten die Kriterien für die Ermittlung von Vorranggebieten überarbeitet werden. An angestammten und besonders windhöffigen Orten soll nun künftig keine Windenergie mehr erzeugt werden. Nicht nur genießt die Windenergie aber an diesen Orten regelmäßig eine hohe Akzeptanz, weil diese durch Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten ebenso wie die Standortgemeinden durch Gewerbesteuereinnahmen an der Wertschöpfung partizipieren. Dass generell auf eine zukünftige Windenergieerzeugung an besonders geeigneten Standorten verzichtet werden soll, erscheint weder sachgerecht noch zielführend. Eine deutlich flexiblere Einzelfallbetrachtung mit Abwägung relevanter Belange erscheint demgegenüber weitaus sinnvoller.

An welchen Stellen sind Veränderungen am Rechtsrahmen für eine erfolgreiche Energiewende dringend notwendig?

Brandt: Das Stocken des Windenergieausbaus wird zu einem immer größeren Problem und es werden zu wenige Neuanlagen genehmigt.
Für das Repowering von Altanlagen sollte ein verlässlicher rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Der Gesetzgeber sollte es nicht versäumen, Anreize für die Effizienzsteigerungen durch Repowering zu setzen. Dringend notwendig erscheint auch eine Förderung von Energiespeicherprojekten und die Privilegierung von Pilotprojekten. Viele relevante Regelungen sind über die Jahre immer komplexer geworden und wurden in schneller Taktung verändert.

Was hat Sie überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht regelmäßig zu unterstützen?

Brandt: Die Stiftung Umweltenergierecht erarbeitet rechtliche Studien auf fachlich höchstem Niveau, die in Politik und Fachwelt zu Recht Gehör finden. Verlässlich werden für die Windenergie wichtige Themen rechtzeitig und Rechtsfragen teils vorausschauend adressiert, mit wissenschaftlichem Anspruch bearbeitet und sinnvolle Verbesserungs- und Lösungsvorschläge vorgestellt. Die Arbeit der Stiftung ist nicht zuletzt auch für die Branche überaus wertvoll und unterstützenswert.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Oktober/2019

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Fachverband Biogas

Dr. Claudius da Costa Gomez

„Da die Aspekte des Europarechtes für die Energiepolitik immer wichtiger geworden sind, halte ich die Fokussierung der Stiftung auf diesen Bereich für wichtig.“

Bereits seit dem Jahr 2000 ist Dr. Claudius da Costa Gomez Geschäftsführer des Fachverband Biogas (FvB). Seit 2019 ist er ebenso einer der Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE).

Herr Dr. da Costa Gomez, welche Rolle spielt Biogas, damit Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erreicht?

Die Biogastechnologie bietet vielfältige Chancen zur Lösung der klimapolitischen Herausforderungen. Da ist zum einen natürlich der energetische Bereich mit der Bereitstellung von erneuerbarem Strom sowie Wärme und Mobilität aus dem Energieträger Biogas. Dann haben wir den Bereich der Landwirtschaft, in dem unkontrollierte Methanemissionen aus Gülle durch Biogasanlagen vermieden werden können. Außerdem können die Gärprodukte aus Biogasanlagen als wertvolle organische Dünger eingesetzt werden und vermeiden so den Einsatz von Mineraldüngern, die unter Aufwand von viel Energie hergestellt werden müssen.

Im April wurde das Klimakabinett der Bundesregierung eingesetzt. Was erwarten Sie von dem Gremium?

Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie endlich Verantwortung übernimmt und klimapolitische Entscheidungen trifft, die die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft, aber auch der Gesamtgesellschaft sicherstellt. Mittlerweile überholen Vertreter der Wirtschaft, die noch vor wenigen Jahren alle klimapolitischen Maßnahmen torpediert haben, die Bundesregierung auf der rechten Spur im Tesla – wenn ich es mal bildlich ausdrücken darf.  Wirtschaftsvertreter, und damit meine ich nicht nur uns aus der Erneuerbaren-Energien-Branche, sondern viele quer durch die Bank, fordern von der Politik klare Vorgaben, um Investitionsentscheidungen treffen zu können. In der zweiten Jahreshälfte hat die derzeitige Bundesregierung die letzte Chance, das Steuer klimapolitisch herumzureißen. Das Klimakabinett muss nun die konsequente Umstellung unseres Energieversorgungssystems auf eine CO2-freie Basis einleiten. Wir brauchen ein wirksames Instrument zur CO2-Bepreisung, das flankiert durch verschiedene Maßnahmen die Umstellung auf erneuerbare Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität einleitet. Dabei muss konsequent auf die Sozialverträglichkeit geachtet werden, damit neben der CO2-steuernden Wirkung sichergestellt ist, dass es zu keinen gesellschaftlichen Ungleichgewichten kommt.

Welche Veränderungen des aktuellen Energierechts halten Sie für eine erfolgreiche Energiewende für dringend notwendig?

Es muss gelingen, die CO2-Emissionen als bestimmenden Faktor unseres Energieversorgungssystems zu etablieren. Die Bepreisung von CO2-Emissionen allein wird dabei nicht reichen, sondern wir müssen durch flankierende Maßnahmen in allen Sektoren den Übergang schaffen. Die größte Baustelle ist dabei sicher der Gebäudesektor, da sich hier bisher die Politik nicht wirklich herangetraut hat. Der aktuelle Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes stimmt mich dabei nicht sehr zuversichtlich, dass hier der große Wurf kommt.

Was hat Sie überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht seit ihrer Gründung im Jahr 2011 dauerhaft zu unterstützen?

Die Stiftung Umweltenergierecht wurde als unabhängige Instanz gegründet, damit die sehr vielfältigen Rechtsfragen in diesem Bereich auch unabhängig vom Tagesgeschäft konsequent und nachhaltig bearbeitet werden können. Da die Aspekte des Europarechtes für die Energiepolitik immer wichtiger geworden sind, halte ich die Fokussierung der Stiftung auf diesen Bereich für wichtig. Als Biogasbranche sind wir mehr noch als andere Branchen der erneuerbaren Energien von sehr vielen Rechtsbereichen z.B. auch aus dem Umweltbereich abhängig. Insofern ist für uns die Arbeit der Stiftung besonders wichtig.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/2019

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Landwind Projekt GmbH & Co. KG

Bärbel und Alexander Heidebroek

„Auch ist die Stiftung von der Politik und anderen Verbänden sehr anerkannt, da sie stets konstruktive Lösungen erarbeitet, die sinnvoll und umsetzbar sind.“

Mit ihrem Unternehmen Landwind planen, bauen und betreiben Bärbel und Alexander Heidebroek seit 2001 Windenergieprojekte im Raum Braunschweig.

Durch ihren landwirtschaftlichen Betrieb sind Sie regional fest verwurzelt. Was hat für Sie den Ausschlag gegeben, neben der Landwirtschaft in Windenergie zu investieren?

Bärbel Heidebroek: Das Thema Umweltschutz war für mich schon seit meinem Studium der Ökologischen Landwirtschaft in Kassel präsent. Da wir Kohle- und Atomenergie nie als nachhaltig und zukunftsweisend gesehen haben, waren wir beide schon seit dem Studium von der Erzeugung regenerativer Energie aus Sonne und Wind begeistert. Zudem haben wir die dezentrale Energieerzeugung als enormes Potenzial der Wertschöpfung und Arbeitsplatzschaffung für den ländlichen Raum begriffen. Als sich für uns die Möglichkeit ergab, daraus ein neues Geschäftsfeld zu entwickeln, haben wir die Chance genutzt und mit der Projektierung unseres ersten Windparks begonnen. Allerdings dachten wir im Jahr 2000 keinesfalls, dass wir 19 Jahre später 30 Mitarbeiter beschäftigen und knapp 100 Windenergieanlagen betreuen würden.

Die Kohlekommission hat den Weg aus der Kohleverstromung geebnet. Was versprechen Sie sich von den Ergebnissen für die erneuerbaren Energien?

Bärbel Heidebroek: Wenn die Politik das Pariser Klimaschutzabkommen ernst nimmt und die festgesetzten Klimaschutzziele tatsächlich erreichen möchte, ist das nur durch eine Kombination aus Energieeffizienz, intelligenter Energienutzung, Sektorenkopplung und dem deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien möglich. Deutschland verharrt momentan in einer Art „aufgeregtem Stillstand“, der Politik und Gesellschaft lähmt. Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte ziehen sich über Jahre hin oder bereits erteilte Genehmigungen werden beklagt. Wir müssen begreifen, dass der Klimawandel die deutlich größere Bedrohung der Artenvielfalt ist und wieder mutiger Entscheidungen für eine Erneuerbare Zukunft treffen.

An welchen Stellen sind Veränderungen am Rechtsrahmen für eine erfolgreiche Energiewende dringend notwendig?

Bärbel Heidebroek: Insbesondere im Bereich der Eigenstromversorgung und der dezentralen Energieversorgung sind die bestehenden Gesetze extrem kompliziert und machen viele gute innovative Projekte unwirtschaftlich oder sogar unmöglich. Das grenzt die Chancen und die Kreativität der Unternehmen extrem ein und verhindert Innovationen und intelligente Lösungen. Im Bereich des Artenschutzes geht die Tendenz hin zu immer mehr Individuenschutz zu Lasten des Artenschutzes. Hier ist das Problem oft der Spielraum, den der rechtliche Rahmen bietet und der leider oft genutzt wird, um Projekte zu verhindern. Ich glaube, wir müssen insgesamt als Gesellschaft wieder den Mut haben, größer und nach vorne zu denken.

Was hat Sie überzeugt, die Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht regelmäßig zu fördern?

Alexander Heidebroek: Die Stiftung recherchiert juristisch klar zu vielen wichtigen Themen der Energiewende. Und all das aus der Sicht von uns Förderern der Energiewende. Somit erlangen wir fundiertes Wissen, welches wir in der täglichen Arbeit, aber auch in Diskussionen nutzen können. Auch ist die Stiftung von der Politik und anderen Verbänden sehr anerkannt, da sie stets konstruktive Lösungen erarbeitet, die sinnvoll und umsetzbar sind. Das hilft allen Beteiligten, die notwendigen Entscheidungen zur Umsetzung der Energiewende zu treffen, die wir für eine zukunftsfähige Politik zum Schutze des Klimas und der Umwelt dringend benötigen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, April/2019

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Wolfgang Baumann

Wolfgang Baumann

„Heute spielen ganz besonders die großen HGÜ-Trassen SuedLink und SuedOstLink eine Rolle. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren haben mich die breit gefächerten Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht sehr beeindruckt.“

Wolfgang Baumann ist Namensgeber der von ihm 1983 gegründeten Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und seit 1989 Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Herr Baumann, Sie sind seit vielen Jahren sehr erfolgreich Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Würzburg. Inwiefern hat Sie Ihre Arbeit mit den Themen der Stiftung Umweltenergierecht zusammengebracht?

Wolfgang Baumann: Für mich war Energierecht wesentlich auch Umweltrecht. Anfang der 80er Jahre waren es auf dem Energiesektor atomrechtliche Anlagenzulassungen wie die gerichtlichen Verfahren zur Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf, zum Kernkraftwerk MülheimKärlich und weiteren Atomanlagen. Auch bei den immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Kohlekraftwerke ging es immer um Sicherheitsfragen und Luftreinhaltung. Erst um die Jahrtausendwende kamen im großen
Umfang die Windkraftanlagen und die PVAnlagen und damit das Energiewirtschaftsrecht in den Mittelpunkt meiner Arbeit. Heute spielen ganz besonders die großen HGÜ-Trassen SuedLink und SuedOstLink eine Rolle. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren haben mich die breit gefächerten Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht sehr beeindruckt.

Welche gesetzlichen Anpassungen im Rechtsrahmen der Energiewende sind Ihrer Meinung nach am dringendsten?

Wolfgang Baumann: Dringend erforderlich ist die Neuregelung der EEG-Umlage, die aus meiner Sicht fehlkonstruiert ist: Da die stromerzeugenden Braunkohlekraftwerke von der EEG-Umlage freigestellt sind, erzeugt die EEG-Umlage den Effekt, dass die Braunkohleverstromung zunimmt – und damit der CO2-Ausstoß, der 2017 erstmals wieder gestiegen ist. Es ist auch schwer nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Ausfälle durch die Förderung der stromintensiven Industrien in die Umlage reingepackt hat, eigentlich eine Staatsaufgabe. Im Übrigen bin ich für eine CO2-Bepreisung über neue Energiesteuersätze für fossile Energieträger, die am Treibhauspotenzial bemessen werden. Eine solche Steuerregelung könnte europarechtskonform und in Einklang mit dem Welthandelsrecht gestaltet werden.

Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um den Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bis 2020 um 65 % zu erhöhen und das Klimaschutzziel zu erreichen?

Wolfgang Baumann: Vor unserer Haustür muss der bayerische Gesetzgeber die 10H-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaff en, die zu einem
dramatischen Einbruch bei den neuen WKA geführt hat. Mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe können die Umlagen aus dem EEG-Kraft-Wärme Kopplungsgesetz fi nanziert werden und eventuell auch Steuern auf Strom, Erdgas und Heizöl wegfallen.

Warum fördern Sie die Stiftung Umweltenergierecht?

Wolfgang Baumann: Weil ich das hohe Leistungsniveau der Stiftungsarbeit bei schlanker Organisation für absolut unterstützenswert halte.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Oktober/2018

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PNE AG

Markus Lesser

„Die Arbeit der Stiftung ist ein wichtiger Beitrag dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich die erneuerbaren Energien weiter entwickeln können. Diese Arbeit für die Zukunft der Energieversorgung ist wichtig für die gesamte Branche.“

Markus Lesser ist seit dem 26. Mai 2016 Vorstandsvorsitzender der PNE WIND AG.

Herr Lesser, Sie sind seit dem Jahr 2000 im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Wie sind Sie zu den Erneuerbaren gekommen?

Markus Lesser: Ursprünglich war ich im Bereich der konventionellen Kraftwerke tätig. Frühzeitig hat mich aber auch die Entwicklung der Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien stark interessiert. Schnell war ich davon überzeugt: Das ist die Zukunft! Die weltweiten Perspektiven der saubereren Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, vor allem aus dem Wind, haben mich dazu bewogen, mich seitdem in diesem Bereich zu engagieren. Rückblickend war das genau die richtige Entscheidung zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Heute freue ich mich, als Vorstandsvorsitzender eines international tätigen Unternehmens die Entwicklung der zukünftigen Energieversorgung ein Stück weit mitgestalten zu können.

Wie sieht Ihrer Meinung nach die Zukunft der Erneuerbaren in Deutschland und international aus?

Markus Lesser: Ich bin fest davon überzeugt, dass die erneuerbaren Energien weltweit den Hunger nach Energie stillen können. In der Kombination der verschiedenen Arten zur Erzeugung sauberer Energien aus Wind, Sonne, Wasserkraft und der Nutzung von Speichertechnologien wie etwa Power-to-Gas ergänzen sich die erneuerbaren Energien und sie werden auch speicherbar. Besonders große Perspektiven sehe ich für die Nutzung des Wasserstoffs, wenn der mit Hilfe von Erneuerbaren erzeugt wird. Mit dieser Technologie können sich Wind und Sonne aus der reinen Stromerzeugung heraus auch auf die Segmente Wärme und Mobilität ausdehnen.

Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um den Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bis 2020 um 65 % zu erhöhen und das Klimaschutzziel zu erreichen?

Markus Lesser: Engpässe in den Übertragungs- und Verteilnetzen müssen endlich beseitigt werden. Dazu ist nicht nur der Aus- und teilweise Neubau der Netze erforderlich, sondern die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Netzkapazitäten müssen ebenfalls konsequent angewendet werden. Aber auch Speicherlösungen, etwa mit Wasserstoff, können die Netze entlasten. Darüber hinaus muss der politische Wille erhalten bleiben, den begonnenen Weg der Energiewende konsequent weiterzugehen. Die Unternehmen aus den erneuerbaren Energien sind in der Lage und bereit, die sauberen Energien weiter auszubauen und die Effizienz der Energieerzeugung weiter zu verbessern. Aber sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen.

Was hat Sie überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Markus Lesser: Die Stiftung Umweltenergierecht zeichnet sich für mich durch Sachlichkeit und eine ausgesprochen hohe Kompetenz aus. Das gilt sowohl für Fragestellungen im europäischen Umweltenergierecht als auch mit Blick auf die in Deutschland vorhandenen gesetzlichen Regelungen. Die Arbeit der Stiftung ist ein wichtiger Beitrag dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich die erneuerbaren Energien weiter entwickeln können. Diese Arbeit für die Zukunft der Energieversorgung ist wichtig für die gesamte Branche. Daher unterstützen wir als PNE WIND AG die Stiftung regelmäßig.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/2018

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AUF Eberlein & Co. GmbH

Fritz Eberlein

„Ich finde es dringend erforderlich, dass unabhängige und kompetente Stellen sowohl den Gesetzgeber als auch die Anlagenbetreiber mit Informationen versorgen können.“

Fritz Eberlein ist Gesellschafter und Geschäftsführer der AUF Eberlein & Co. GmbH sowie Planer an mehreren Anlagen bis 5 MW.

Herr Eberlein, Sie betreiben mehrere Wasserkraftanlagen. Wie sind Sie zu diesem Bereich der erneuerbaren Energien gekommen?

Fritz Eberlein: Ich bin erblich bedingt und als Hobby zu dem Thema Wasserkraft gekommen. Nach mehreren Jahren Suche habe ich 1996 eine erste Wasserkraftanlage selber erworben. Diese wurde umfangreich modernisiert und wird von mir weiter bis heute betrieben. Nachdem ich viel Freude mit dem Thema habe und hatte und das Glück, dieses Feld weiter ausbauen zu können, ist daraus nun ein kleines Wasserkraftwerk-Unternehmen geworden, das ich an einigen Anlagen zu 100 % und an anderen mit Partnern zusammen betreiben darf.

Welche Rolle wird die Wasserkraft in Zukunft bei der Energiewende spielen?

Fritz Eberlein: Ich denke, die Wasserkraft erzeugt zwar insgesamt eine geringe Menge an Energie in Deutschland, jedoch in einigen Regionen relevante und erhebliche Mengen. Gleichzeitig ist die Qualität der dort erzeugten Energie durch die Planbarkeit und Dauerlast als sehr hoch einzuschätzen. Ebenso findet durch die (kleine) Wasserkraft eine Netzstützung statt, die wiederum für die hohe Qualität der darin erzeugten Energie spricht. Ich gehe also davon aus, dass die Wasserkraft auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Netz und bei der Energiewende spielen wird.

Welche Impulse im Rechtsrahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich für eine erfolgreiche Energiewende?

Fritz Eberlein: Zunächst mal zu der Rolle der kleinen Wasserkraft: Hier finde ich es entscheidend, dass die festen Vergütungssätze auch in Zukunft Bestand haben und insbesondere für die kleinste Wasserkraft auch kostendeckend angehoben werden. Aufgrund der extrem langen Vorlaufzeiten für Planungs- und Genehmigungsverfahren ist dies aus meiner Sicht unablässig. Ich selbst habe zum Teil Genehmigungsverfahren, welche inklusive der Vorbereitung 5 bis 10 Jahre bis zur Genehmigung erfordern. Dafür ist für eine Planungssicherheit auch eine Sicherheit in Bezug auf die Finanzierung dringend erforderlich. Insgesamt sehe ich demzufolge die Veränderung zu den Ausschreibungsverfahren auch in der Windenergie und der Photovoltaik im Bereich unter 5 MW sehr kritisch. Im Bereich Wasserkraft ist dies aufgrund der geringen Anzahl von Standorten und den langen Vorlaufzeiten kein adäquates Mittel und würde zum Abbrechen von Modernisierungen und Neubauten führen. Demzufolge würde ich gerade in diesem privat-unternehmerisch orientierten kleinen Bereich der Wasserkraft ganz stark auf Sicherheit in der Vergütung setzen.

Warum fördern Sie die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht?

Fritz Eberlein: Ich finde es dringend erforderlich, dass unabhängige und kompetente Stellen sowohl den Gesetzgeber als auch die Anlagenbetreiber mit Informationen versorgen können. Dass dies durch Vorträge, Informationsveranstaltungen und Netzwerktreffen erfolgt, ist ein wichtiger Baustein für mich als Anlagenbetreiber und in der unabhängigen Vertretung bzw. Beratung gegenüber dem Gesetzgeber. Aus diesem Grunde unterstütze ich Ihre Stiftung gerne, welche ich als fachlich sehr kompetent empfinde und erfahren habe.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, März/2018

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Hermann Albers

Hermann Albers

„Viele wichtige Details der europarechtlichen Eckpunkte, wie z.B. jetzt das EU-Winterpaket, aber auch wichtige Grundlagen des EEG wurden in Würzburg entwickelt.“

Hermann Albers war Präsident des Bundesverbands WindEnergie und als Geschäftsführer der Albers Gruppe tätig.

 


Herr Albers, das Thema „erneuerbare Energien“ beschäftigt Sie sowohl als BWE-Präsident als auch als Geschäftsführer der Albers Gruppe. Was macht für Sie den Reiz aus, in diesem Bereich in verschiedenen Funktionen tätig zu sein?

Hermann Albers: Die Aufgaben der Erneuerbaren Verbände, auch die im BWE, sind deutlich komplexer geworden. Wir sind Teil der Energiewirtschaft geworden und das ist auch gut so. Meine Erfahrungen in der eigenen kleinen Firma waren oft eine gesunde Grundlage für die verbandliche Arbeit. Erfahrungen im Beruf mit neuen Technologien, neuen Finanzierungskonzepten, Netzanschlussfragen usw. sind immer wieder die Voraussetzung, um „up to date“ zu sein. So ist man auch für die Mitglieder und die Politik authentischer.

Welche Rolle wird die Windenergie in Zukunft bei der Energiewende spielen?

Hermann Albers: Die Windenergie wird immer gerne als Träger der Energiewende bezeichnet. Das liegt an den sehr großen Potentialen und zunehmend auch an der stark steigenden Effizienz. Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse lassen vermuten, dass sich die Windenergie immer stärker am Markt refinanzieren soll. Dabei wird deutlich, die Windenergie erzeugt in Zukunft nicht nur Strom für die klassische Stromversorgung. Mit der Sektorenkopplung wird die Windenergie auch die moderne CO2-freie Mobilität versorgen. Ich wünsche mir eine strategische Allianz zwischen der deutschen Automobilindustrie und den Erneuerbaren. Aber auch die Wärme wird mit „Power-to-Heat“ und „Power-to-Gas“ ein wichtiger Partner. Das derzeitige Ausbauvolumen und der gesetzliche Rahmen nutzen diese Chancen leider nicht.

An welchen Stellen ist aus Ihrer Sicht der Rechtsrahmen der Energiewende besonders verbesserungsbedürftig?

Hermann Albers: Wenn es um die Mängel im Rechtsrahmen geht, muss man einfach sagen: Das EEG ist handwerklich ein schlechtes Gesetz. Natürlich wünschen wir uns die Aufhebung des engen Ausbaudeckels. Die Bemühungen die Bürgerenergie zielführend zu fördern, sind gescheitert. Ausschreibungen und Akteursvielfalt sind ein Widerspruch. Das merkt man dem Gesetz leider an, bei allem guten Willen. Der zukünftige Rechtsrahmen muss stärker auf einen einheitlichen, aber eben auch gerechten Marktplatz setzen. Dazu gehört eine kostengerechte CO2-Bepreisung, die wir bereits erarbeitet haben, und zu Beginn auch eine politische Herausnahme alter Braunkohlekraftwerke. Die Tage des EEG sind meines Erachtens gezählt. In Zukunft sollte es einen Rechtsrahmen geben, indem auch wieder dezentrale, mittelständische Projekte mit guter Akzeptanz eine Chance haben. Mit dem derzeitigen EEG geht uns dieser Ansatz gerade verloren.

Warum unterstützen Sie die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht?

Hermann Albers: Die Stiftung war für unsere Arbeit im BWE immer wieder unerlässlich und wird es auch bleiben. Viele wichtige Details der europarechtlichen Eckpunkte, wie z.B. jetzt das EU Winterpaket, aber auch wichtige Grundlagen des EEG wurden in Würzburg entwickelt. Es ist wichtig, dass auch die Unternehmen diese wichtige Arbeit anerkennen und finanziell unterstützen. Ich habe es jahrelang sehr gerne getan.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Oktober/2017

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Hans-Heinrich Andresen

Hans-Heinrich Andresen

Hans-Heinrich Andresen

„Die Kompetenz des gesamten Teams um Thorsten Müller schätzen wir als sehr hoch ein und die Veranstaltungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Informationsquellen.“

Hans-Heinrich Andresen war Geschäftsführer der WEB Andresen GmbH und hat 1991 mit dem Bürgerwindpark Bredstedt-Land den ersten Windpark dieser Art weltweit initiiert.

Herr Andresen, Sie haben ursprünglich in einem ganz anderen Bereich gearbeitet und sind dennoch ein Windpionier: Wie sah Ihr Weg hin zu den erneuerbaren Energien aus?

Hans-Heinrich Andresen: Die Errichtung der ersten Windräder an der nordfriesischen Küste war die Initialzündung für eine kleine Gruppe von Wind-Begeisterten aus dem Raum Mittleres Nordfriesland, um selber Windräder zu errichten und zu betreiben. Aus dieser Gruppe entstand der erste Bürgerwindpark der Welt, dem zum Glück viele weitere gefolgt sind. Inzwischen werden fast alle Windparks in Nordfriesland nach diesem Erfolgsmodell betrieben und sorgen für breite Zustimmung in der Bevölkerung.

Wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Energiewende?

Hans-Heinrich Andresen: Durch die Einführung von Ausschreibungen wird es durch das veränderte Marktumfeld gerade für die kleinen und regionalen Betreiber sehr schwierig, sich auf neue Projekte mit ausreichender Rendite einzulassen. Wir sehen hier große Schwierigkeiten für das Aufrechterhalten einer breiten Akzeptanz, die gerade auch durch die Partizipation vor Ort getragen wird.

Wie sieht Ihrer Meinung nach die Zukunft der erneuerbaren Energien und der Bürgerenergie aus?

Hans-Heinrich Andresen: Bürgerwindparks in der klassischen, von uns favorisierten Form werden im neuen EEG keine Chance mehr haben. Für uns als Betriebsführer ergibt sich daraus eine Konzentration auf die kaufmännische und technische Betriebsführung von bestehenden Windparks und Umspannwerken im gesamten Bundesgebiet. Die Planung von neuen Projekten überlassen wir – abgesehen von unseren bereits betreuten Kunden – anderen Marktteilnehmern.

Warum fördern Sie die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht?

Hans-Heinrich Andresen: Die Stiftung Umweltenergierecht ist unser favorisierter Ratgeber zu allen aktuellen und kommenden rechtlichen Themen rund um das gesamte Feld „Energie“. Die Kompetenz des gesamten Teams um Thorsten Müller schätzen wir als sehr hoch ein und die Veranstaltungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Informationsquellen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/2017

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Dr. Carsten König

Dr. Carsten König

Dr. Carsten König

„Die Nachwuchsförderung der Stiftung hilft dabei, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an das Energierecht heranzuführen. Ich finde es wichtig, dass solches Engagement durch private Initiative unterstützt wird.“

Dr. Carsten König gewann 2013 den Dissertationspreis der Stiftung und unterstützt seither die Forschungs- und Nachwuchsarbeit der Stiftung.

Herr Dr. König, Sie forschen an der Universität Göttingen im Bereich des Energierechts  – was macht dieses Rechtsgebiet für Sie so interessant?

Das Energierecht ist ein sehr vielfältiges und dynamisches Rechtsgebiet. Es ist durch Gesetzeszwecke geprägt, die teilweise schwer miteinander in Einklang zu bringen sind, etwa Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Dadurch stellen sich immer wieder interessante Abwägungsfragen. In Teilen ist das Energierecht klassisches Marktordnungsrecht, in anderen Teilen eher Umweltrecht oder Verbraucherschutzrecht. Es ist ein politisches Rechtsgebiet und stetiger Veränderung unterworfen. Das haben zuletzt der Systemwandel im EEG und das Strommarktgesetz gezeigt. Das ist für die Praxis natürlich eine Herausforderung, für die Wissenschaft aber enorm spannend.

Welche Rolle kann die Stiftung Umweltenergierecht bei der Rechtsfortentwicklung spielen?

Gerade weil sich das Energierecht so schnell entwickelt, ist es wichtig, dies wissenschaftlich zu begleiten. Die Qualität der Gesetzgebung – auch rein „handwerklich“ – ist zuletzt stark kritisiert worden. Die Wissenschaft kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Fehlentwicklungen offenlegt und Alternativen ausarbeitet. Außerdem ist die Wissenschaft eher als die Politik in der Lage, „einen Schritt vorauszudenken“. Das ist gerade in innovativen Gebieten wie dem Energierecht wichtig. Die Stiftung Umweltenergierecht verfügt über großes Know-how und ein tolles Netzwerk. Sie ist damit ideal positioniert, um in der immer komplexeren Welt des Energierechts den Überblick zu behalten.

Welchen besonderen Bezug haben Sie zur Stiftung?

Ich habe im Jahr 2013 den Dissertationspreis der Stiftung gewonnen, was natürlich eine große Ehre war. In meiner Doktorarbeit habe ich mich kritisch mit dem rechtlichen Rahmen für das Engpassmanagement in Deutschland sowie im europäischen Binnenmarkt auseinandergesetzt. Dabei geht es um die Auflösung von Nutzungskonflikten, die sich ergeben, wenn Teile des Stromnetzes vorübergehend überlastet sind. Gerade für Betreiber von EE-Anlagen ist das ein wichtiges Thema, weil ihre Anlagen in solchen Situationen oft abgeregelt werden.

Inwiefern ist das Studien- und Dissertationsprogramm der Stiftung aus Ihrer Sicht wichtig für die juristische Nachwuchsförderung?

Im Energierecht zu forschen ist für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine tolle Chance, aber auch eine Herausforderung. In den Lehrplänen der Universitäten hat das Energierecht keinen festen Platz. Das kann es schwierig machen, Gleichgesinnte zu finden, mit denen man seine Ideen diskutieren kann. Das Doktorandennetzwerk der Stiftung ist deshalb wirklich eine tolle Sache. Auch die regelmäßigen Workshops und Seminare, an denen der „Nachwuchs“ meist kostenlos teilnehmen kann, bieten gute Gelegenheiten zum Austausch und zur Vernetzung. Und natürlich ist auch die materielle Forschungsförderung durch den Dissertationspreis und Druckkostenzuschüsse für junge Menschen wichtig.

Warum unterstützen Sie die Stiftung Umweltenergierecht?

Ich habe selbst von den Angeboten der Stiftung profitiert und möchte anderen ermöglichen, die gleichen Chancen zu haben. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Energierecht ist spannend und eröffnet tolle Möglichkeiten. Die Nachwuchsförderung der Stiftung hilft dabei, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an dieses Rechtsgebiet heranzuführen. Ich finde es wichtig, dass solches Engagement durch private Initiative unterstützt wird. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass private Forschungsförderung auf möglichst breiter Basis stehen muss, damit sich keine Abhängigkeiten ergeben. Deshalb finde ich auch Spenden von kleineren Unternehmen und Einzelpersonen wichtig.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, März/2017

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Sabine Schmedding

Sabine Schmedding

Sabine Schmedding

„Die Stiftung ragt immer wieder als wichtiger Akteur in der gesellschaftspolitischen Debatte hervor.“

Sabine Schmedding war Referentin für Politik beim Bundesverband WindEnergie e.V.

 

Was verbinden Sie privat mit der Energiewende?

Mit der Energiewende verbinde ich den Anspruch, dass wir zur gegebenen Zeit komplett auf konventionelle Energieträger verzichten können. Es ist mir sehr wichtig, woher wir unsere Energie beziehen. Meine persönliche Einstellung zu diesen Themen verdanke ich besonders meinem familiären Umfeld. Sparsamer Umgang mit Strom und Wasser war bei uns selbstverständlich. Mittlerweile kann man das mit den Begriffen der Nachhaltigkeitsdebatte – Effizienz, Suffizienz und Konsistenz – beschreiben. Ich  lebe den Anspruch auch im privaten Bereich, etwa wenn es um ‚grünen‘ Strom aus der Steckdose geht, oder auch beim Verzicht auf ein eigenes Auto.

Welche beruflichen Berührungspunkte haben Sie zu erneuerbaren Energien?

Die Erneuerbaren Energien gestalten quasi mein berufliches Leben. Als Politikreferentin beim Bundesverband WindEnergie beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Schon als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag setzte ich mich intensiv mit den Erneuerbaren auseinander. Damals wie heute ging es leider oft nur um die Kosten der Energiewende und weniger um die Vorteile und Gewinne. Die Ergebnisse, die mit dem EEG über die Jahre hinweg erreicht wurden, bleiben in der einseitigen öffentlichen Diskussion häufig außen vor, sollten aber mehr in den Vordergrund gestellt werden.

Welche Impulse sind Ihrer Meinung nach erforderlich für eine erfolgreiche Energiewende?

Bei der künftigen Gestaltung ist es unabdingbar, dass der Verbrauch von Umweltressourcen besteuert wird. Eine faire Finanzierung der Systemumstellung bleibt ein sehr wichtiges Thema. Die Ausgestaltung, z. B. ob alle neuen Schulden als Klimaschulden deklariert werden und über Energiesteuereinnahmen finanziert werden, muss zeitnah diskutiert werden. Im Moment wird ohne sichtbares Konzept an vielen energierechtlichen Stellschrauben gedreht. Jetzt kommt es darauf an, das Ziel 100 % Erneuerbare Energien mit einem ganzheitlichen Plan anzusteuern.

Warum unterstützen Sie die Stiftung Umweltenergierecht?

Ganz einfach: Die Stiftung ist ein hervorragender Ansprechpartner bei sehr vielen bedeutenden, rechtlich oft komplexen Umweltthemen. Besonders auch bei meinem Themenbereich, der mir sehr am Herzen liegt. Die Stiftung ragt immer wieder als wichtiger Akteur in der gesellschaftspolitischen Debatte hervor. Da ist es mir ein besonderes Bedürfnis, die Stiftung und die stets engagierten Mitarbeiter zu unterstützen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, November/2016

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ARGE Netz GmbH

Dr. Martin Grundmann

Dr. Martin Grundmann

„Wir fördern die Stiftung Umweltenergierecht, weil sie die wichtigste Einrichtung dafür ist, die rechtlichen Grundlagen für das gerade entstehende neue Energiesystem anzupassen.“

Dr. Martin Grundmann leitet eine Unternehmensberatung in Nortorf. Bis 2019 war er Geschäftsführer der ARGE Netz GmbH.

Was ist die wichtigste Herausforderung in Ihrem Arbeitsfeld?

Als wir 2009 auf Initiative von Bürgerwindparks die ARGE Netz gegründet haben, war klar: Alles wird sich verändern, es wird mehr Markt geben, die vielen kleinen Bürgergesellschaften müssen auf Augenhöhe mitspielen können. Die wichtigste Herausforderung ist, die kleinen und mittleren Unternehmen, die vor 25 Jahren mit unternehmerischem Mut die Energiewende begonnen haben, im Markt zu halten.

Was sind die zentralen Herausforderungen der Energiewende, die es zu bewältigen gilt?

Die zentrale Herausforderung der Energiewende ist es, dass wir Versorgungssicherheit auf Basis erneuerbarer Energien erreichen. Wir müssen 2022 in der Lage sein, die Atomkraftwerke zu ersetzen. Wir müssen 2050 fast den gesamten Strom und zwei Drittel der gesamten Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das scheint weit weg zu sein, ist aber bereits morgen. Also müssen wir heute beginnen, die weiteren wichtigen Schritte zu gehen. In erster Linie:  die Verknüpfung der verschiedenen Energiemärkte, also die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie. Wir wissen, dass wir hierfür sehr viel IT benötigen, darin steckt auch eine große wirtschaftliche Chance für das Industrieland Deutschland.

Welche Rolle spielt das Recht bei der Lösung dieser Herausforderungen?

Das Recht spielt eine zentrale Rolle, denn wir stellen gerade die Energiewirtschaft vom Kopf auf die Füße. Erneuerbare Kraftwerke müssen fossile Kraftwerke ersetzen. Viele Millionen dezentrale Energieerzeugungsanlagen müssen über IT miteinander verbunden werden und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Nicht mehr große Konzerne, sondern Millionen von Unternehmen und Bürgern, meistens außerhalb des eigentlichen Energiebereichs, werden die Energieerzeugung übernehmen. Produktion und Verbrauch von Energie werden sich verschmelzen, wir werden unsere Energie nicht mehr umständlich beantragen, sondern über Apps online bestellen. Das ist ziemlich komplex und das muss eine klare rechtliche Grundlage haben, die nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa gelten muss.

Warum fördern Sie die Stiftung Umweltenergierecht?

Wir fördern die Stiftung Umweltenergierecht, weil die Stiftung die wichtigste Einrichtung dafür ist, die rechtlichen Grundlagen für das gerade entstehende neue Energiesystem anzupassen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/2016

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WestfalenWIND GmbH

Friedbert Agethen

Friedbert Agethen (Foto: AFG Verwaltungs GmbH)

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Entwicklung der Erneuerbaren, die Erforschung des Rechts damit zentrale Erfolgsbedingung.“

Friedbert Agethen ist Geschäftsführer eines Bürgerwindparks und gründete 2009 gemeinsam mit mehreren Mitstreitern die WestfalenWIND GmbH, für die er seither als Geschäftsführer agiert.

Herr Agethen, wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Energiewende?

Die Energiewende hat bislang deutlich schneller stattgefunden, als sich das die meisten berufenen Münder vor 20 Jahren haben vorstellen können. Jedoch ist noch lange nicht alles erreicht, insbesondere die Energiewende im Wärmemarkt und der Mobilität ist bislang fast ein Totalausfall. Hier sind dringend bessere gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig.

Wie sieht Ihrer Meinung nach die Zukunft der erneuerbaren Energien aus?

Für die Zukunft der Erneuerbaren in Deutschland bin ich verhalten pessimistisch. Ich kann keinen klaren Kurs der Politik erkennen. Vielfältige Einflüsse von Großkonzernen scheinen in der Ausprägung der politischen und gesetzlichen Steuerungsmechanismen zu wirken. Dies ist m. E. nicht nur im Bereich der Erneuerbaren zu erkennen, sondern in fast allen Bereichen.

International werden die Erneuerbaren weiterhin hohe Wachstumsraten haben, dabei werden die Preisverhältnisse zu den konventionellen Energieträgern die Geschwindigkeit der Entwicklung bestimmen, die in der Tendenz eindeutig für die Erneuerbaren spricht.

Warum fördern Sie die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht?

Wir von WestfalenWIND fördern die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht, weil wir glauben, es uns nicht leisten zu können, dies nicht zu tun. Das soll heißen, dort wo Bewegung in einem Wirtschaftsbereich ist, so wie bei den Erneuerbaren, da ist es zwingend erforderlich, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, Fehlentwicklungen aufzudecken und hierzu hochqualifizierte Expertisen zu erstellen und zur Verfügung zu stellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Entwicklung der Erneuerbaren, die Erforschung des Rechts damit zentrale Erfolgsbedingung.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Dezember/2015

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GP JOULE GmbH

Ove Petersen

Ove Petersen (Foto: GP JOULE)

„Die Forschung der Stiftung für eine nachhaltige Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien passt genau zu unserem Unternehmenszweck. Für unsere Ziele leistet die Stiftung wichtige Basisarbeit.“

Ove Petersen ist Mitbegründer und einer von drei Geschäftsführern von GP Joule.

Die Wurzeln von GP Joule liegen in der Landwirtschaft. Ove Petersen und Heinrich Gärtner, die späteren Gründer von GP JOULE, übernahmen nach ihrem Studium die landwirtschaftlichen Betriebe ihrer Eltern. Aus der Idee, eine Photovoltaik-Dachanlage auf den landwirtschaftlichen Gebäuden von Ove Petersen zu errichten, entstand eine neue Ausrichtung der beiden Landwirte in Richtung der erneuerbaren Energien.

Es folgten Biogas- und weitere PV-Projekte und schließlich mit der Entscheidung, die gemachten Erfahrungen und das Wissen zu nutzen, dann im Januar 2009 die Gründung des Unternehmens GP JOULE. Aus dieser besonderen Geschichte heraus habe das Unternehmen eine respektvolle und verantwortungsbewusste Haltung zur Umwelt, meint Mitbegründer und Geschäftsführer Ove Petersen und erklärt weiter: „Es ist die Basis und der Antrieb, die Verbindung von Mensch und Natur für beide Seiten lukrativ zu nutzen.“

In den Energie-Bereichen Solar, Wind und Biogas betreut GP JOULE daher von der ersten Idee bis zu deren Realisierung alle Projektphasen ebenso wie fertige Anlagen nach ihrer Inbetriebnahme. Die Projekte erstrecken sich dabei über die Bereiche Energieerzeugung, -verteilung und -umwandlung. Die Vision von GP JOULE ist es, in Zukunft 100 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs erneuerbar günstig zu produzieren.

Hier liegt auch der Grund für die Unterstützung der Stiftung Umweltenergierecht durch GP Joule: „Die Forschung der Stiftung für eine nachhaltige Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien passt genau zu unserem Unternehmenszweck. Für unsere Ziele leistet die Stiftung wichtige Basisarbeit“, stellt Ove Petersen fest. Mit dem regelmäßigen finanziellen Engagement wolle GP Joule eine verlässliche Perspektive für die Forschung schaffen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, September/2015

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Dirkshof – Natürlich Energie gewinnen.

Dirk Ketelsen

Dirk Ketelsen (Foto: Dirkshof)

„Für uns ist die Stiftung Umweltenergierecht genau der richtige Partner, der durch die speziell ausgebildeten Juristen stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Zusammenhänge im Bereich der regenerativen Energien ist und diese unabhängig betrachtet.“

Dirk Ketelsen ist Inhaber und Geschäftsführer der Dirkshof-Gruppe.

Wie so viele Pioniere hat auch Dirk Ketelsen als Ein-Mann-Betrieb begonnen. 1989 hat er seine eigene Hofanlage selbst geplant und in Betrieb genommen. Der Einstieg in die Energiegewinnung bedeutete ihm dabei mehr als nur möglichst viele Kilowattstunden zu erzeugen: „Mir kam und kommt es bis heute darauf an, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien der Region und den dort lebenden Menschen finanziell zugutekommt“, betont Dirk Ketelsen. Der Dirkshof gehört somit zu den Wegbereitern der Bürgerwindparks.

Akzeptanz der Energiewende

Heute umfasst das Team vom Dirkshof 17 Mitarbeiter und betreut 60 Firmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Die Dirkshof-Gruppe begleitet nicht nur die Entwicklung und den Bau von Windenergieanlagen, Umspannwerken und Übergabestationen, sondern auch Repowering-Projekte.

Weiterhin fördert der Dirkshofs den Bürgerwindparkgedanken, um die Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten. Das Stichwort „Akzeptanz“ war auch auschlaggebend für das jüngste Projekt: die Entwicklung eines Passiv-Radar-Systems zur Steuerung der Hindernisbefeuerung. Die roten Blinklichter stören viele Anwohner besonders nachts. Frei nach dem Motto „die Nacht soll dunkel bleiben“, könnten mit dem neuen System die Anzahl dieser Blinklichter reduziert werden ohne die Sicherheit des Flugverkehrs zu gefährden.

Stiftung Umweltenergierecht als Partner

Für diese und andere Projekte sieht der Dirkshof eine wachsende Bedeutung des Energie- und Umweltrechts. „Für uns ist die Stiftung Umweltenergierecht genau der richtige Partner, der durch die speziell ausgebildeten Juristen stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Zusammenhänge im Bereich der regenerativen Energien ist und diese unabhängig betrachtet“, erklärt Dirk Ketelsen seine Motivation die Stiftungsarbeit zu unterstützen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/2015

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Anna Henze

Anna Henze

Anna Henze

„Die Stiftung Umweltenergierecht hat bereits aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit gezeigt, dass sie sowohl im nationalen als auch internationalen Bereich Rechtsforschung und -entwicklung bestens vernetzen und vorantreiben kann.“

Anna Henze ist seit 2012 bundesweit als Rechtsanwältin tätig.

Frau Henze, was verbinden Sie privat mit der Energiewende?

Privat versuche ich die Energiewende und die damit einhergehenden Aufgaben im Alltag als Selbstverständlichkeit anzusehen. Dies bedeutet insbesondere, meinen persönlichen Energieverbrauch und weitere Einsparungskapazitäten im Blick zu haben. Auch wenn die Energiewende einer globalen Umsetzung bedarf: Das Ausruhen auf der Verantwortung Dritter ist meiner Erfahrung nach kontraproduktiv, wenn nicht gar schädlich.

Welche beruflichen Berührungspunkte haben Sie zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz?

Als Rechtsanwältin bin ich tätig im Bau- und Planungsrecht. Die Schnittstellen zum Energierecht sind in diesem Bereich nicht zu vernachlässigen. Seit einigen Jahren mehrt sich in unserer Beratungspraxis der Bedarf an rechtsicherer Umsetzung energieeffizienter Bauprojekte, wie die Anlagenerrichtung in/an Bauobjekten oder die Versorgung städtischer Quartiere durch kleinere dezentrale Netze. Daneben ist die rechtssichere Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen und der Stromnetzausbau derzeit ein Thema.

Was sind die zentralen Herausforderungen, auf die Antworten gefunden werden müssen?

Da die Umsetzung der Energiewende sehr lange hinausgezögert wurde, ist nunmehr zur Erreichung der Klimaschutzziele ein großer Handlungsbedarf gegeben. Dies führt verständlicherweise zu Verunsicherung und teils auch voreiligen Reaktionen. Der Umgang mit den Netzausbau sowie mit der Planung von Windkraftanlagen ist nur ein Teilaspekt hiervon. Ich denke die größte Herausforderung überhaupt ist es, an den bislang festgesetzten Klimaschutzzielen verbindlich festzuhalten und diese nicht auch noch in Frage zu stellen, sondern auszubauen.

Gibt es einen Bereich, in dem die Rechtslage aus Ihrer Erfahrung heraus besonders verbesserungsbedürftig ist?

Eine der größeren derzeit noch offenen rechtlichen Fragen ist, inwieweit unser Verständnis und die gesetzliche Aufgabendefinition hinsichtlich der Gewährleistung von Versorgungssicherheit im Energiebereich noch zu den heutigen Möglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien und der dezentralen Netze passt. Hier ist die Hemmung bei der Versorgungssicherheit im Schwerpunkt auf die erneuerbaren Energien und den Energieverbrauch zu setzen, auch bei den letzten Anpassungen im EnWG, offenbar noch zu groß.

Welche Rolle kann die Stiftung Umweltenergierecht bei der Rechtsfortentwicklung spielen?

Die Stiftung Umweltenergierecht hat bereits aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit gezeigt, dass sie sowohl im nationalen als auch internationalen Bereich Rechtsforschung und -entwicklung bestens vernetzen und vorantreiben kann. Die Erwartungen der Praxis an Politik und Normgeber zur Schaffung praktikabler und klarer Rechtsverhältnisse sind hoch. Hier sehe ich eine ebenfalls wichtige Funktion der Stiftung Umweltenergierecht, nämlich durch Aufnahme und Bündelung des rechtlichen Diskurses die notwendigen Impulse für die praktische Umsetzung an den Normgeber heranzutragen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, März/2015

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SL NaturEnergie GmbH

Klaus Schulze Langenhorst

Klaus Schulze Langenhorst (Foto: Schulze Langenhorst)

„Ohne die Stiftung wäre mir deutlich unwohler bei dem ohnehin schon fraglichen Fortgang der Energiewende.“

Klaus Schulze Langenhorst ist Geschäftsführer der SL NaturEnergie GmbH in Gladbeck.

Herr Schulze Langenhorst, was verbinden Sie persönlich mit erneuerbaren Energien?

Die erneuerbaren Energien sind für mich die logische und intelligente Nutzung der Kräfte der Natur. Zu lange haben wir auf den gedankenlosen Einsatz von endlichen Ressourcen gesetzt. Das Umdenken muss nun stattfinden, damit wir die verbleibenden Rohstoffe sinnvoll nutzen. Kann es richtig sein, diese wertvollen Rohstoffe einfach zu verbrennen?

Gibt es aus Ihrem Blickwinkel einen Bereich, in dem die Rechtslage besonders verbesserungsbedürftig ist?

In den vergangenen Jahren haben wir gesehen, dass vieles von den Rahmenbedingungen abhängt, aber auch vom politischen Willen. Besonders wir in NRW haben erlebt, dass es lange dauert, den Zug des Windenergieausbaus wieder in Fahrt zu bringen, wenn einmal die Bremse angezogen wurde. Wir benötigen die Überarbeitung des Windenergieerlasses. Außerdem steht bei uns noch der neue Landesentwicklungsplan auf dem Plan, dieser ist ebenfalls überfällig.

Welche Rolle kann die Stiftung Umweltenergierecht spielen?

Die Stiftung hilft uns sehr, um mit neutralem Blickwinkel die immer komplexer werdenden juristischen Herausforderungen zu bewältigen. Insbesondere die europäische Ebene wird immer stärkeren Einfluss nehmen. Ohne die Stiftung wäre mir deutlich unwohler bei dem ohnehin schon fraglichen Fortgang der Energiewende.

Was macht den Reiz aus, die Energiewende mitzugestalten?

Der Umbau der Energieversorgung gehört für mich zu einer der dringendsten Notwendigkeiten unserer Zeit. Für die Umwelt und die nachfolgenden Generationen. Das ist ausreichend reizvoll, mein ganzes Engagement und meine Fähigkeiten hier hineinzulegen. Dass wir durch unsere Vorbildfunktion das Weltklima nachhaltig beeinflussen können, gibt uns Akteuren einen enormen Ansporn. Wir dürfen hiermit nicht scheitern! Aber wir sind trotz des Gegenwinds auf einem guten Weg – denn aus dem Wind nehmen wir unsere Energie.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, August/2014

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Blanke Meier Evers Rechtsanwälte in Partnerschaft

Dr. Andreas Hinsch

Dr. Andreas Hinsch (Foto: gs-suer)

„Die Stiftung Umweltenergierecht ist für mich der Transmissionsriemen von der Wissenschaft zur Praxis und Politik mit besten Verbindungen.“

Dr. Andreas Hinsch ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Blanke Meier Evers in Bremen.

Herr Dr. Hinsch, was verbinden Sie persönlich mit erneuerbaren Energien?

Wenn ich in meinem ganz persönlichen Bereich blicke, denke ich bei erneuerbare Energien an meine Söhne. Diese sind mir an Kraft und Leidenschaft manchmal so viel voraus, dass man sehen kann, wie sich frische Energie im Persönlichen auswirkt. Vielleicht ist das auch ein Bild, was erneuerbare Energien gesellschaftlich bewirken können.

Gibt es einen Bereich, in dem aus Ihrer anwaltlichen Sicht die Rechtslage besonders verbesserungsbedürftig ist?

Es gibt aus meiner Sicht zwei Rechtsbereiche, die für die erneuerbaren Energien elementar sind. Das ist zum einen natürlich das Vergütungsrecht und vor dem Hintergrund der aktuellen Situation muss man hier nicht viele Worte machen. Ein anderer Bereich ist das Planungsrecht, denn eine Energiewende kann nur dann erfolgen, wenn die Anlagen letztlich auch Standorte finden. Und auch hier legt man aktuell Hand an (Länderöffnungsklausel Windenergie). Aber ich glaube, es gibt auch viele Bereiche, wie z. B. das Zulassungsrecht, das sehr gut geregelt ist. In meiner Praxis fällt mir auf, dass oftmals die Behörden personell und qualitativ nicht in der Lage sind, das eigentlich gute rechtliche Instrumentarium umzusetzen. Insoweit sollte es auch im Interesse der erneuerbaren Energien sein, dafür zu sorgen, dass Behörden vernünftig ausgestattet sind, um ihre Aufgaben bewältigen zu können.

Welche Rolle kann die Stiftung Umweltenergierecht bei der Rechtsfortentwicklung spielen?

Die Stiftung Umweltenergierecht ist für mich der Transmissionsriemen von der Wissenschaft zur Praxis und Politik mit besten Verbindungen. Gleichzeitig wird auf hohem Niveau Forschung betrieben. Es ist für mich einmalig und verdient höchste Anerkennung.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, April/2014

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Frank Groneberg

Frank Groneberg

Frank Groneberg

„Es ist unverzichtbar, die Energiewende rechtswissenschaftlich zu begleiten und fundierte Vorschläge für mögliche Gesetze zu unterbreiten.“

Frank Groneberg gründete 2003 zusammen mit seinem Partner Dr. Armin Wulf die Solarpark Rodenäs GmbH.

2003 gründete er zusammen mit seinem Partner Dr. Armin Wulf die Solarpark Rodenäs GmbH. Um Bürgern die Beteiligung an einer PV-Anlage zu ermöglichen, errichteten sie einen der ersten Bürgersolarparks nahe der deutsch-dänischen Grenze. Seit 2006 widmet sich Frank Groneberg vorrangig der Photovoltaik und ganzheitlichen Energiekonzepten. Mit seiner positiven Grundeinstellung und Beharrlichkeit  gelang es ihm, das Unternehmen international mit Tochtergesellschaften in den USA, Dänemark und Polen auszubauen.

Zurzeit arbeitet Frank Groneberg an neuen, ganzheitlichen Energiekonzepten, die es ermöglichen, Strom selbst zu produzieren und zu nutzen. Er ist sich sicher: „Es ist heute wichtiger denn je, dass die Energiewende durch die Bürger gestaltet wird. Jeder kann Teil der Energiewende werden, das Klima schützen und mit dem richtigen Konzept Geld sparen. Dezentral von Bürgern für Bürger“, so seine Vision.

Auf einer Veranstaltung lernte er die Stiftung Umweltenergierecht kennen und war von ihr sofort begeistert. „Es ist unverzichtbar, die Energiewende rechtswissenschaftlich  zu begleiten, und fundierte Vorschläge für mögliche Gesetze zu unterbreiten“, ist Frank Groneberg überzeugt.“ Der 46-Jährige möchte seinen drei Töchtern eine lebenswerte Zukunft ermöglichen. Somit ist die Energiewende für ihn eine echte Herzensangelegenheit. Durch gute Vernetzung trägt er die Idee von ganzheitlichen Energiekonzepten aus voller Überzeugung in die Welt.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Januar/2014

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Margarete von Oppen

Margarete von Oppen ©Frank Eidel Photography, Berlin

Margarete von Oppen (Foto: Frank Eidel Photography, Berlin)

„Die Entwicklung neuer Rechtsstrukturen für die Energiewende braucht diese Forschungseinrichtung, um sachgerechte Lösungen zu entwickeln.“

Margarete von Oppen ist Rechtsanwältin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN. Zuvor war sie als Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei Geiser & von Oppen in Berlin.

Schon lange vor Gründung der Stiftung Umweltenergierecht hat Margarete von Oppen das erste Mal Kontakt mit den Würzburger Umweltenergierechtlern. 2008 stellte sie am Ende der 4. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht fest, dass es für die systematische Erforschung des Rechts der Energiewende einen Förderverein brauche. Als dann die Gründung der Stiftung Umweltenergierecht im Raum stand, war sie sofort dabei. Ihre Kanzlei Geiser & von Oppen wurde Gründungsstifterin. Seither gehört sie zu den regelmäßigen Unterstützern.

Verbindung von Praxis und Lehre

Ihr Engagement mag auch darin begründet sein, dass es verschiedene Verbindungen zwischen Margarete von Oppen und der Stiftung in Würzburg gibt: So begann sie ihr Jurastudium in der Stadt am Main und befasst sich seit über zehn Jahren anwaltlich mit erneuerbaren Energien. Dabei verknüpft sie die Beratung von Unternehmen mit der konzeptionellen Beratung von öffentlicher Hand und Verbänden. Es war ihr aber immer wichtig, sich auch jenseits der Kanzlei zu engagieren. So ist Margarete von Oppen seit vielen Jahren Lehrbeauftragte für Umwelt- und Umweltenergierecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. Die Arbeit mit Studierenden und die Möglichkeit, ihr Wissen weiterzugeben, machen ihr so viel Spaß, dass sie trotz ständiger beruflicher Zeitnot nicht darauf verzichten möchte.

Vorbild sucht Nachmacher

„Bei meiner Tätigkeit an der Schnittstelle von Wirtschaft, Regierung und Ausbildung wird mir die Bedeutung der Stiftung Umweltenergierecht immer wieder deutlich“, stellt Margarete von Oppen fest. „Die Entwicklung neuer Rechtsstrukturen für die Energiewende braucht diese Forschungseinrichtung, um sachgerechte Lösungen zu entwickeln“. Sie wünscht sich, dass möglichst viele ihrem Vorbild folgen. Denn es ist eine weitere positive Eigenschaft von Margarete von Oppen, angefangene Dinge erfolgreich zu Ende zu führen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Oktober/2013

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Mainova AG

Prof. Dr.-Ing. Peter Birkner

Prof. Dr.-Ing. Peter Birkner

„Die heutigen Gesetze aber auch Organisationsstrukturen sind in hohem Maße nicht energiewendetauglich.“

Prof. Dr.-Ing. Peter Birkner ist Honorarprofessor an der Bergischen Universität Wuppertal und unterrichtet am Lehrstuhl für Elektrische Energieversorgungstechnik. Bis 2015 war er im Vorstand der Mainova AG tätig.

„Energiewende ist machbar“

Mit der Definition der 20-20-20 Ziele (20 % weniger CO2 Ausstoß, 20 % höhere Energieeffizienz und  ein 20 %- Anteil regenerativer Energien bis 2020) im Vertrag von Lissabon markierte die europäische Union einen Wendepunkt in der Energiepolitik. Dabei waren Ressourcenschonung, Umweltschutz, aber auch Reduktion der Importabhängigkeit bei fossilen Energieträgen wichtige Leitgedanken. Deutschland griff diese Grundsätze auf und entwickelte sie nach der Tragödie von Fukushima weiter.  Im angestrebten Energiezielsystem werden 80 % der Stromerzeugung regenerativen Ursprungs sein. Technologisch gesehen ist diese Transformation realisierbar. Alle benötigten technischen Komponenten sind zumindest vom Prinzip her verfügbar. Regenerative Stromerzeuger haben bereits eine hohen Reifegrad, flexible und intelligente Netze sowie intelligente Zähler bedürfen noch der Normierung und Standardisierung, während Energiespeicher noch deutlichen Entwicklungsbedarf aufweisen und bezüglich Kosten, Effizienz und Größe optimiert werden müssen. Unterstützt wird diese Aussage durch die enorme technische Innovationsgeschwindigkeit und die von der Politik vorgegebene Langfristperspektive: das 80 %- Ziel ist bis 2050 zu erreichen. Dennoch, die Zeit läuft und sie ist zu nutzen, da der Transformationsprozess von fundamentaler Natur ist.

„Nur ganzheitliches Denken führt zum Erfolg“

Der Aufbau eines Energiesystems, das von volatilen Primärquellen mit einer geringen Energiedichte gespeist wird, ist mittelfristig technisch machbar. Der hierzu erforderliche Kapitaleinsatz hat aber eine volkswirtschaftlich relevante Dimension. In der Aufbauphase belasten hohe Abschreibungen die Wirtschaftlichkeit der Energiewende. Zudem wurde in manche Techniken zu viel bei zu geringem Reifegrad investiert. Hohe Preise für Kohle, Gas und CO2, die die Energiewende unterstützen würden, sind aktuell nicht zu beobachten. Die Frage, wie schnell wir den Transformationsprozess vorantreiben, hat damit eine hohe volkswirtschaftliche Relevanz. Nachholbedarf haben wir nicht nur in der Orchestrierung der technischen Umsetzung der Energiewende, sondern auch in der Ausgestaltung des rechtlichen und politischen Ordnungsrahmens. Die heutigen Gesetze aber auch Organisationsstrukturen sind in hohem Maße nicht „energiewendetauglich“. Sie stellen immer noch auf ein System zentraler Großkraftwerke ab, das durch den enormen Ausbau regenerativer Energiequellen und den Kernenergieausstieg so nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin werden die soziologischen Aspekte der Energiewende bisher nur unzureichend berücksichtigt. Diese Themenfelder sollten den Schwerpunkt der Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht bilden. Diese Ergebnisse können hohen gesellschaftlichen Nutzen stiften. Denn Technik ohne geeigneten und sicheren Ordnungsrahmen und ohne öffentliche Akzeptanz ist nicht realisierbar. Hier müssen wir deutlich ganzheitlicher denken, wenn die Energiewende ein Erfolgsmodell werden soll.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Juni/2013

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Franz Winter

Franz Winter

Franz Winter (Foto: fw)

„Um das Niveau unserer Lebensqualität zu halten finde ich es wichtig, dass wir die Energieversorgung weg von endlichen Ressourcen auf eine regenerative Basis stellen.“

Franz Winter ist seit Anfang der 80er Jahre als Betreiber von Wasserkraftwerken aktiv.

Herr Winter, welche Philosophie steht für Sie hinter dem Begriff „erneuerbare Energien“ ?

Für mich hat die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Um das Niveau unserer Lebensqualität  zu halten finde ich es wichtig, dass wir die Energieversorgung weg von endlichen Ressourcen auf eine regenerative Basis stellen. Ausschlaggebend dabei ist nicht nur das Argument der immerwährenden Versorgung, sondern auch die Möglichkeit dieses im Einklang mit der Natur zu bewerkstelligen.

Ist die Wasserkraft in Deutschland ausreichend für die Zukunft gerüstet?

Das Potential zum Ausbau der Wasserkraft ist enorm steigerungsfähig. Um 1900 z. B. arbeiteten in Deutschland ca. 80.000 Wassertriebwerke, im Gegensatz dazu sind es heute nur noch ca. 8.000. Diese Zahlen sind auch ein Appell an die Genehmigungsbehörden.

Hinsichtlich welcher Akteure bzw. Instrumente der Energiewende sehen Sie konkreten Handlungsbedarf ?

Das wohl wichtigste Argument für das Gelingen der Energiewende ist letztendlich die Akzeptanz in  der Bevölkerung, die weitgehend abhängig von der Entwicklung der Strompreise sein wird. Hier sehe ich Handlungsbedarf in der Berechnungsformel der EEG-Umlage. Mit wachsender Stromeinspeisung der regenerativen Scene, der durch Gesetz auf dem Kurzfristmarkt an der Börse verramscht wird, steigt natürlich durch den fallenden Börsenpreis die Differenz zum konventionell erzeugten Strom, wodurch sich automatisch die EEG-Umlage erhöht. Die Industrie, die am Heftigsten gegen den Regenerativen Strommarkt opponiert, hat aber den größten Nutzen daraus, nämlich durch fallende Beschaffungspreise und wegfallende Abgabenbelastungen.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Februar/2013

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PlanET Biogastechnik GmbH

Hendrik Becker

Hendrik Becker (Foto: PlanET-Biogastechnik)

„Es ist nicht einfach, im Dschungel der Gesetzte und Verordnungen den Durchblick zu behalten, da braucht es professionellen Sachverstand.“

Hendrik Becker ist Geschäftsführer der PlanET Biogastechnik GmbH in Vreden.

Herr Becker, welche Rolle spielen die erneuerbaren Energien für sie persönlich?

Hintergrund der Frage

Sie sind als Geschäftsführer der PlanET Biogastechnik GmbH sehr aktiv im Bereich der erneuerbaren Energien. Wie kam es dazu, was fasziniert Sie an den Erneuerbaren und was motiviert Sie zu Ihrer Arbeit?

Antwort

Zum Schutz unseres Klimas möchte ich die erneuerbaren Energien voranbringen. Dazu gehört auch, dass ich privat ebenso dazu stehe und z. B. mein Niedrigenergie-Haus mit Holzpellets heize. Besonders Biogas hat mein Leben durch Gründung unseres Unternehmens grundsätzlich verändert. Als die Entwicklung der Erneuerbaren noch in den Kinderschuhen steckte, war nicht abzusehen, dass sie einmal mehr als 25 % unseres Stromes erzeugen. Wir haben immer daran geglaubt, aber die Vorbehalte bei Bekannten und Banken waren riesig. Erst später haben viele gemerkt, dass sich hier etwas Einmaliges anbahnt und uns ernst genommen. Hierzu zählten auch die Energiekonzerne.

Welche Impulse sind Ihrer Meinung nach erforderlich für eine erfolgreiche Energiewende?

Hintergrund der Frage

Die Umstellung der Energieversorgung ist mit grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen verbunden. Welche konkreten Weichenstellungen sind in den kommenden Monaten und Jahren besonders wichtig für die Energiewende? Welche Anforderungen ergeben sich daraus an einen erforderlichen Rechtsrahmen?

Antwort

Die größte Aufgabe der Politik ist es, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Die Energiewende gibt es weder zum Nulltarif, noch ohne strukturelle Neuorientierungen. Wir müssen auch akzeptieren, dass es zukünftig Veränderungen im Landschaftsbild z. B. durch Energiepflanzen oder neue Strommasten gibt. Die Politik ist gut beraten, die Lasten gleichmäßig zu verteilen. Ausnahmen im EEG für energieintensive Unternehmen, die zudem vom niedrigen Börsenpreis aufgrund der Solar- und Windeinspeisung profitieren, sind nicht gerechtfertigt. Ich bin davon überzeugt, dass die Energiewende gelingt, wenn jeder Akteur seinen Beitrag leistet.

Warum fördern Sie die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht?

Hintergrund der Frage

Welche Rolle kann die Stiftung als rechtswissenschaftliche Einrichtung bei der Lösung der Herausforderungen spielen? Was hat Sie dazu bewogen, die Stiftung zu unterstützen? Warum sollten andere Ihrem Beispiel folgen?

Antwort

Wir brauchen verlässliche Rechtsgrundlagen, auf der wir die Energiewende gestalten können. Als gesellschaftspolitische Akteure sind hier die wissenschaftlichen Institutionen unverzichtbar. Es ist nicht einfach, im Dschungel der Gesetze und Verordnungen den Durchblick zu behalten, da braucht es professionellen Sachverstand. Neben den Arbeitsplätzen in der direkten Anwendung der Energietechnik sind auch die in Forschung und Lehre von enormer Bedeutung für den zukunftsorientierten Wirtschaftsstandort Deutschland. Dieses gebündelte Know-how im Bereich der Erneuerbaren Energien ist weltweit einzigartig. Daher unterstützen wir die Stiftung Umweltenergierecht.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Nr. 3/2012

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Dipl.-Geogr. Lothar Schulze

Lothar Schulze

Dipl.-Geogr. Lothar Schulze (Foto: windwärts energie gmbh)

„Das Einzigartige an der Stift ung Umweltenergierecht ist, dass hier Menschen arbeiten, die erkannt haben, dass speziell der rechtliche Rahmen ganz entscheidend für das Gelingen der Energiewende ist.“

Lothar Schulze ist Mitbegründer der Windwärts Energie GmbH und war deren Geschäftsführer.

Herr Schulze, wie sind Sie zu den erneuerbaren Energien gekommen?

Hintergrund der Frage

Sie sind als Mitbegründer der Windwärts Energie GmbH Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien eng mit der Rechtsentwicklung der erneuerbaren Energien befasst und beschäftigen sich bereits seit langer Zeit mit dieser Thematik. Wie kam es dazu, was fasziniert Sie an den Erneuerbaren und was motiviert Sie zu Ihrer Arbeit?

Antwort

Mein persönlicher Einstieg in die Windenergienutzung war bestimmt durch den Wunsch, selber und in Gemeinschaft mit anderen tatsächlich Veränderungen im Energiebereich umsetzen zu können. Es faszinieren und motivieren mich nach wie vor zwei Dinge: Dass wir den konventionellen Energieversorgern trotz der stärker werdenden Gegenwehr jedes Jahr gut 1% des Marktes abnehmen können, und dass wir es mit einem so vielseitigen und hochwertigen Produkt wie Strom zu tun haben, bei dem die vermeintlichen Grenzen der Einspeisung erneuerbarer Energien immer wieder nach oben verschoben werden konnten.

Was sind die zentralen Herausforderungen, auf die Antworten gefunden werden müssen?

Hintergrund der Frage

Die Umstellung der Energieversorgung ist mit grundlegenden Veränderungen verbunden. Welche konkreten Weichenstellungen sind in den kommenden Monaten und Jahren besonders wichtig? Welche Anforderungen ergeben sich daraus für den Rechtsrahmen?

Antwort

Die wirtschaftlichen Grundlagen erneuerbarer und konventioneller Stromerzeugung sind grundsätzlich verschieden und nicht einfach vereinbar. Erneuerbare Energien haben theoretisch Grenzkosten von Null Cent. Ein zukünftig funktionierendes Marktdesign muss dies berücksichtigen. Der Einspeise- und Abnahmevorrang für EE-Strom und Festpreisvergütungen müssen bestehen bleiben. Wichtige Themen sind der Netzaus- und -umbau und zukünftig insbesondere das Thema Energiespeicherung, bei dem zurzeit weder ein für die erneuerbaren Energien geeigneter Rechtsrahmen noch ein Geschäftsmodell existiert. (Für uns als Projektentwickler mit mehrjährigem Projektierungsvorlauf ist es zudem wichtig, dass die Politik den geschaffenen Rahmen nicht kurzfristig wieder ändert.)

Was erwarten Sie von der Stiftung Umweltenergierecht?

Hintergrund der Frage

Welche Rolle kann die Stiftung als rechtswissenschaftliche Einrichtung bei der Lösung der Herausforderungen spielen? Was hat Sie dazu bewogen, die Stiftung zu unterstützen?

Antwort

Es gibt bereits einige Stiftungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das Einzigartige an der Stiftung Umweltenergierecht ist, dass hier Menschen arbeiten, die erkannt haben, dass der rechtliche Rahmen ganz entscheidend für das Gelingen der Energiewende ist. Uns hat der wissenschaftliche Arbeitsansatz der Stiftung überzeugt. Die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich unvoreingenommen mit allen Argumenten, um einen rechtlichen Rahmen für die Energiewende zu erarbeiten, wobei der Blick nicht auf Partikularinteressen gerichtet ist, sondern auf das Funktionieren der Energieversorgung auf Basis der Erneuerbaren Energien.

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Nr. 2/2012

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NATURSTROM AG

Dr. Thomas E. Banning

Dr. Thomas E. Banning (Foto: NATURSTROM AG)

„Wir benötigen daher unabhängige Wissenschaftler, die die neuen Entwicklungen begleiten. Es war längst überfällig, dass mit der Stiftung Umweltenergierecht diese Lücke nun gefüllt wird.“

Dr. Thomas E. Banning war im Vorstand der NATURSTROM AG.

Einen nachhaltigen Weg für die Wirtschaft zu beschreiten, einen Alternativpfad zur gesellschaftsschädigenden kurzfristigen Gewinnmaximierung der finanzmarktgetriebenen Konzerne – diese Idee und Herausforderung treibt Dr. Thomas E. Banning seit vielen Jahren an. Nach beruflichen Stationen an der Universität, als Unternehmensberater, Führungskraft im Siemens-Konzern und Sanierungsgeschäftsführer gründete er zusammen mit Freunden und Familie die eco eco AG.

Die Mission: Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen. Nicht durch abstrakte Studien und Analysen, sondern ganz konkret durch Erarbeitung machbarer und wirtschaftlich relevanter Wege.

Durch einen Zufall wurde Dr. Banning 1999 auf die NATURSTROM AG aufmerksam, die als Neugründung von Mitgliedern aus Umwelt- und Ökoenergieverbänden in den gerade liberalisierten Strommarkt eingetreten war. Zunächst saß er im Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender er 2000 wurde. 2002 wechselte Dr. Banning als alleiniger Vorstand an die Unternehmensspitze, um im anfangs schwierigen Marktumfeld einen Weg für das kleine Unternehmen zu bahnen und es mit immer neuen Innovationen voranzubringen. Seit 2007 wächst NATURSTROM rasant, teils aufgrund damaliger Diskussionen um Klimawandel und Atomrenaissance, vor allem aber aufgrund eines einzigartigen Produktes bei günstigem Preis.

Inzwischen beliefert NATURSTROM über 210.000 Haushalte und Gewerbekunden. „Wir wollen die Wende hin zu einer dezentralen und erneuerbaren Energieversorgung voranbringen, und zwar mit wirtschaftlichen Mitteln“, so beschreibt Dr. Banning das Unternehmensziel. „Unser Anspruch ist es, führendes grünes Energieversorgungsunternehmen zu werden und somit beispielhaft zu zeigen, dass die Energiewende wirklich funktioniert.“

Nicht vergessen hat Dr. Banning, wie die etablierte Energiewirtschaft der NATURSTROM AG und anderen unabhängigen Anbietern in den Anfangsjahren des liberalisierten Marktes zugesetzt hat. „Das hatte mit Chancengleichheit nichts zu tun. Man hatte zwar den Boxring geöffnet, in dem jeder die amtierenden Champions herausfordern konnte. Aber es gab keine faire Regeln, die einen echten Wettbewerb ermöglicht hätten.“ Auch die jüngste EEG-Novelle lässt aus Sicht des NATURSTROM -Chefs klar erkennen, wie wenig sich die in energiepolitischen Sonntagsreden formulierten Ziele tatsächlich in den gesetzlichen Rahmenbedingungen wiederfinden. Als Pionier bei der Belieferung der Kunden mit Strom aus EEG-fähigen Anlagen ist NATURSTROM ebenso von der Novelle betroffen, wie als Projektierer und Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen. „Die Erneuerbaren Energien erfordern einen Umbau der Energiewirtschaft“, so Dr. Banning. „Dieser Wandel findet statt innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und hat auf diesen erhebliche Auswirkungen. Wir benötigen daher unabhängige Wissenschaftler, die die neuen Entwicklungen begleiten.“ Deshalb hat sich die NATURSTROM AG ohne Zögern entschlossen, die Stiftung Umweltenergierecht mit zu gründen. „Die Deutungshoheit in energierechtlichen Fragen darf nicht allein bei den Rechtsabteilungen und Stiftungsprofessuren der großen Energiekonzerne liegen“, fordert Dr. Banning. „Es war längst überfällig, dass mit der Stiftung Umweltenergierecht diese Lücke nun gefüllt wird.“

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Nr. 1/2012

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Dr. Leo Haaf

Dr. Leo Haaf

Dr. Leo Haaf (Foto: TAUBER-SOLAR)

„Wir brauchen nicht nur technische Innovationen und mehr gesellschaftliche Sensibilität im Umgang mit Energie. Wir brauchen auch Menschen, die sich Gedanken machen, wie das Recht so gestaltet werden kann, dass eine Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien Realität wird.“

Dr. Leonhard Haaf ist praktizierender Kinder- und Jugendarzt.

Erneuerbare Energien sind sein Alltag

So fährt er nicht nur ein auf reines Pflanzenöl umgerüstetes Auto und hat schon 1996 eine Photovoltaikanlage auf seinem Haus installiert. Er wollte auch anderen die Möglichkeit geben, in Erneuerbare Energien zu investieren und hat gleich nach der Verabschiedung des EEG Kollegen und Freunde davon überzeugt, die Spielräume zu nutzen. Daraus entstand die Firma Tauber Solar, die mittlerweile fast dreitausend Menschen dazu motiviert hat, Betreiber von Photovoltaikanlagen zu werden und deren Geschäftsführer Leonhard Haaf ist.

Überzeugter Gründungsstifter

Auch bei der Stiftung Umweltenergierecht war Leo Haaf von Anfang an dabei und gehört zu den 45 Gründungsstiftern. „Als Thorsten Müller mir von der geplanten Stiftungsgründung berichtete, war ich von dieser Idee sofort überzeugt. Ich musste nicht lange überlegen, ob ich mich daran beteiligen wollte“, erzählt Leo Haaf. Dabei war seine großzügige private Stiftungsbeteiligung nicht sein erster Beitrag. Von Anfang an hat er die Forschung zum Umweltenergierecht in Würzburg tatkräftig unterstützt. Noch bevor die damalige Forschungsstelle Umweltenergierecht ihre Arbeit aufgenommen hatte, erkannte er die Bedeutung der rechtswissenschaftlichen Forschung zu Erneuerbaren Energien und der Energiereduktion. Er spendete Geld und überzeugte auch Kollegen und Geschäftspartner, die Forschung durch ein finanzielles Engagement zu ermöglichen. Und er rief die Initiative „Ein Dach für die Wissenschaft“ ins Leben, um die Idee zu finanzieren. „Aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, wie wichtig der richtige Rechtsrahmen für die Energiewende ist“ unterstreicht Leo Haaf.

„Wir brauchen nicht nur technische Innovationen und mehr gesellschaftliche Sensibilität im Umgang mit Energie. Wir brauchen auch Menschen, die sich Gedanken machen, wie das Recht so gestaltet werden kann, dass eine Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien Realität wird.“

Newsletter Stiftung Umweltenergierecht, Nr. 1/2011

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