Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer Ökostromvermarktung in Deutschland – Teilvorhaben 1 – Theoretische Fundierung

Laufzeit:  Oktober 2016 bis Februar 2017

Projektmittel: Auftrag des Umweltbundesamts

Umweltbundesamt

Projektpartner: HIC Hamburg Institut Consulting GmbH, Grexel Systems Oy

Projektbearbeitung

Inhalt

Im Zuge des EEG 2017 hat das Umweltbundesamt (UBA) die Aufgabe zur Einrichtung eines Regionalnachweisregisters erhalten. Zusammen mit dem Hamburg Institut und Grexel beriet die Stiftung Umweltenergierecht das UBA zu speziellen und grundlegenden rechtlichen Fragestellungen im Zuge des Aufbaus des Regionalnachweisregisters.

Sobald das Regionalnachweisregister in Betrieb ist, wird es Elektrizitätsversorgungsunternehmen ermöglichen, ihren Endkunden mittels Regionalnachweisen in Höhe des EEG-Anteils in der Stromkennzeichnung nachzuweisen, dass der gelieferte Strom aus EEG-geförderten Anlagen stammt, die sich in der Region des Letztverbrauchers befinden. Die Region des belieferten Letztverbrauchers umfasst dabei alle Postleitzahlengebiete, die sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 km um dessen Postleitzahlengebiet befinden. Durch diese neue regionale Grünstromkennzeichnung erhofft sich der Gesetzgeber, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen.

Projektergebnisse

Christian Maaß, Jannik Güldenberg, Juliane Mundt, Robert Werner, Markus Kahles,

Theoretische Fundierung der regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland

Endbericht im Auftrag des Umweltbundesamts, Climate Change 17/2017