Neue Herausforderungen des europäischen Umweltenergierechts bewältigen

„Durch die Energiewende hat sich das Umweltenergierecht sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Das Spannende an diesem Rechtsgebiet ist gerade für mich, dass es laufenden Gesetzesänderungen unterworfen ist und damit viele Anreize für einen Meinungsaustausch bietet“, sagt Wibke Werner, die seit Mai 2017 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Europarechtsteam der Stiftung arbeitet.

Während ihres Studiums konnte sich Wibke Werner bereits durch ein Praktikum im Europäischen Parlament in die europäischen Gesetzgebungsprozesse und deren Auswirkungen auf nationaler Ebene einarbeiten. „Dadurch wurde mir bewusst, wie wichtig die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene ist, um gemeinsame Ziele effektiv zu erreichen,“ betont sie und ergänzt: „Dies hat dazu geführt, dass insbesondere das internationale und europäische Recht mein Interesse geweckt hat.“

Ob als Mitarbeiterin des Europarechtsteams der Stiftung oder wie auf dem Foto als Teilnehmerin am Projekt „National Model United Nations“ in New York – Wibke Werners Interesse gilt dem europäischen und internationalen Recht.

Aus diesem Grund nahm Wibke Werner bei dem Projekt „New York National Model United Nations“ teil und wurde Mitglied der Würzburger NMUN-Delegation 2015. Sie vertrat Irland im „United Nations Environment Programm“ (UNEP) in New York. „Bei dieser Konferenz konnte ich mit ambitionierten Studierenden aus der ganzen Welt, über den Ausbau der erneuerbaren Energien debattieren und habe gleichzeitig mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Energiewende auf internationaler Ebene erfahren“, erzählt Wibke Werner. Im Projekt „Eine neue EU-Architektur für die Energiewende (EU-ArchE)“ hat sie nun die Möglichkeit die Weiterentwicklung des nationalen Rechts durch den darauf wirkenden europäischen Einfluss zu verfolgen.