Aktuelle Meldungen zu Bürgerenergiegesellschaften, Netzentgelten und Regelleistung

Würzburg, 15. September 2017

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft EnWZ informieren Ilka Hoffmann, Johannes Hilpert und Anna Halbig über aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis (Heft 8-9/2017).

Ilka Hoffmann setzt sich unter dem Titel „Zweimal aussetzen: Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften auf dem Prüfstand“ mit den Übergangsregelungen im Mieterstromgesetz (§ 104 Abs. 8 EEG) auseinander. Entgegen der bisherigen Regelung in § 36g EEG dürfen Bürgerenergiegesellschaften in den ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 nur teilnehmen, wenn sie zum Gebotstermin eine BImSchG-Genehmigung vorlegen (EnWZ-Aktuell, V).

Johannes Hilpert stellt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Juni 2017 vor, in dem das Gericht zum Ergebnis gelangt, dass die befristete Freistellung bestimmter Speicheranlagen von den Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 EnWG nicht die weiteren netzentgeltbezogenen Umlagen (KWK-Umlage etc.) umfasst (EnWZ-Aktuell, VI).

Anna Halbig stellt die neuen Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 13.06.2017 zum Ausschreibungsverfahren von Sekundärregelenergie und Minutenreserve vor. Diese haben das Ziel, die Teilnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen und anderen Technologien am Regelenergiemarkt zu fördern und sind grundsätzlich ab dem 12.07.2018 anzuwenden (EnWZ-Aktuell, VII).