Archiv für Juli 2017

Diskussionspapier zum Weiterbetrieb

Würzburg, 26. Juli 2017

Beihilferechtliche Spielräume für eine Weiterförderung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren EnergienFür die ersten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien endet am 31. Dezember 2020 der Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung und der Marktprämie. Bereits jetzt wird diskutiert, ob es in klimapolitischer und volkswirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll sein könnte, ausgeförderte Anlagen durch eine Anschlussförderung in geringerem Umfang zu einem Weiterbetrieb zu befähigen. Welche Möglichkeiten gäbe es hierfür im Europäischen Beihilferecht – dem für eine solche Weiterförderung entscheidenden rechtlichen Maßstab? Mit dieser Frage setzt sich ein aktuelles Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht auseinander.

Diskussionspapier

Aufsatz zum besonderen Artenschutz beim Netzausbau erschienen

Würzburg, 19. Juli 2017

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Natur und Recht (NuR) 2017, S. 440-446, ist ein Beitrag von Sylvia Ruß und Frank Sailer zum Thema „Besonderer Artenschutz beim Netzausbau“ erschienen. Da auch bei der Genehmigung von Stromleitungen der besondere Artenschutz eine zentrale Rolle spielt, zeigen die Autoren den hierfür relevanten Rechtsrahmen auf und arbeiten die hierzu ergangene Rechtsprechung der jüngeren Zeit auf und ordnen diese ein. Schwerpunktmäßig geht es dabei um das artenschutzrechtliche Tötungsverbot und die hierzu ergangene Signifikanz-Rechtsprechung sowie die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative und die Nutzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beim Netzausbau.

Hintergrundpapier zu Zulässigkeit und Grenzen landesrechtlicher Abstandsvorgaben für Windenergieanlagen

Würzburg, 14. Juli 2017

Abstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten – Regulatorische Möglichkeiten und GrenzenAnlässlich der Koalitionsvereinbarungen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen über die teils erhebliche Ausweitung der Abstände von Windenergieanlagen zu Wohn- und Siedlungsgebieten beschäftigt sich ein aktuelles Hintergrundpapier der Stiftung Umweltenergierecht mit den diesbezüglich bestehenden landesrechtlichen Regelungsspielräumen.

Das Hintergrundpapier mit dem Titel „Abstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten – Regulatorische Möglichkeiten und Grenzen“ (Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 28) wurde von Nils Wegner unter Mitarbeit von Thorsten Müller und Frank Sailer verfasst.

Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG zur Kernbrennstoffsteuer erschienen

Würzburg/Berlin, 14. Juli 2017

Im aktuellen Juli-Heft der „Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft“ ist eine Anmerkung von Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer (Beschl. v. 13.4.2017, 2 BvL 6/13, veröffentlicht am 7.6.2017) erschienen, siehe EnWZ 7/2017, S. VII f. Darin wird auch auf die Folgen der Entscheidung für eine mögliche CO2-Bepreisung im Stromsektor eingegangen. Das 1414undesverfassungsgericht hat die Besteuerung von Rohstoffen im unternehmerischen Verbrauch nämlich grundsätzlich eingeschränkt, sodass der Spielraum für eine CO2-orientierte Besteuerung von verstromten Brennstoffen erst wieder freiargumentiert werden muss.  „Im Bereich der Energieträgerbesteuerung“ verfolge „die Besteuerung oftmals das Ziel der Verhaltenssteuerung und nicht ausschließlich fiskalische Zwecke“, heißt es in der Entscheidung. Daraus lässt sich, so Hartmut Kahl,  das Argument gewinnen, dass eine verhaltenslenkende CO2-orientierte Besteuerung von Energie systemisch beim Primärenergieträger ansetzen muss. Denn die CO2-Intensität der Primärenergie ist einer Kilowattstunde im (Grau-)Strommix kaum mehr zuordenbar; zumindest dann, wenn der Gesetzgeber auf vollzugsaufwändige und missbrauchsanfällige Rückverfolgungsbehelfe verzichten will.

Vortrag zu den Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017

Heide, 13. Juli 2017

Im Rahmen des 5. Green Energy Workshops „Ausschreibungen für Windenergie – eine Zwischenbilanz“ der Fachhochschule Westküste hat Ilka Hoffmann heute in Heide zu den Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017 referiert. Unter dem Titel „Rechtliche Fallstricke bei der Gebotsabgabe durch Bürgerenergiegesellschaften“ hat sie unter anderem die Voraussetzungen der „Bürgerenergieeigenschaft“ sowie sonstige Voraussetzungen, ausgewählte Verfahrensfragen und Sanktionsmöglichkeiten vorgestellt. Detaillierte Ausführungen zu den Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017 finden Sie im Hintergrundpapier von Ilka Hoffmann.